21 resultados para Unternehmer
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Seit Mitte des 19. Jahrhunderts errichteten deutsche Fabrikbesitzer Wohnsiedlungen für ihre Werksarbeiter. Dabei verfolgten die Unternehmer sowohl karitative als auch wirtschaftliche Interessen, konnten sie doch über eine Verbesserung des Wohnumfeldes ihre Arbeitskräfte stärker an den Betrieb anbinden. Musterbeispiele hierfür sind die berühmten ›Arbeiterkolonien‹ der Gussstahlfabrik Krupp in Essen, die unter der Ägide von Alfred Krupp ab den frühen 1860er Jahren entstanden. Nach dem Ersten Weltkrieg fanden formale wie strukturelle Merkmale dieser Arbeiterkolonien Eingang in die städtische Siedlungsplanung, so dass der paternalistische Wohnungsbau des 19. Jahrhunderts den kommunalen Wohnungsbau des 20. Jahrhunderts nachhaltig beeinflusste.
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Mode of access: Internet.
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Thesis (doctoral)--Giessen.
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Die Arbeit untersucht die sach- und international insolvenzrechtlichen Aspekte, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und Unternehmer relevant sind, und zwar bei der Insolvenz des Handelsvertreters wie auch bei einer solchen des Unternehmers und des geworbenen Kunden. Sachrechtliche Grundlage ist ein Vergleich der in Deutschland und in Belgien geltenden Normen. Die Arbeit gliedert sich gemäß ihrer Aufgabenstellung in zwei Teile, nämlich einen sachrechtlichen und einen international-insolvenzrechtlichen Teil. Im sachrechtlichen Teil wird zunächst der Begriff des Handelsvertreters im belgischen und deutschen Recht erläutert. Sodann werden in drei Abschnitten die Insolvenz des Unternehmers, die des Handelsvertreters und die des geworbenen Kunden untersucht. Hinsichtlich der Insolvenz des Unternehmers und der des Handelsvertreters geht die Arbeit auf folgende Einzelpunkte ein: die Auswirkungen auf den Handelsvertretervertrag; die Konsequenzen, wenn der Handelsvertreter (im Falle der Insolvenz des Unternehmers) bzw. der Insolvenzverwalter des Handelsvertreters oder der Unternehmer (im Fall der Insolvenz des Handelsvertreters) trotz Insolvenzeröffnung weitere Verträge abschließt; die insolvenzrechtliche Einordnung der Ansprüche des Handelsvertreters bzw. des Unternehmers; die Aus- und Absonderung; schließlich die Behandlung von Sonderfällen. Bei der Insolvenz des geworbenen Kunden geht es vor allem um die Frage, ob die Insolvenz des Kunden die Entstehung von Ansprüchen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer beeinflusst und ob solche Ansprüche bei einer späteren Insolvenz des Unternehmers als Masse- oder Insolvenzverbindlichkeiten einzustufen sind. Der international-insolvenzrechtliche Teil befasst sich mit der Behandlung grenzüberschreitender Insolvenzen nach deutschem und belgischem Recht, wobei bilaterale Abkommen außer Betracht bleiben. Die Rechtslage ist geprägt von der Überlagerung des internationalen Insolvenzrechts der EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Verordnung Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren. Daher wird die Rechtslage sowohl auf der Grundlage der EU-Verordnung als auch auf der Grundlage des jeweils autonomen internationalen Insolvenzrechts beleuchtet. Die zentralen Kapitel des zweiten Teils sind die Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die kollisionsrechtliche Anknüpfung, die Anerkennung einer ausländischen Insolvenz sowie die Folgen der Anerkennung einer ausländischen Insolvenz auf inländische Sachverhalte. Am Schluss der Arbeit stehen Betrachtungen darüber, ob bei der grenzüberschreitenden Insolvenz eines Unternehmers die Teilnahme an einem Partikularverfahren anzuraten ist; sowie eine thesenartige Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse.
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Die Dissertation befasst sich mit den umsatzsteuerrechtlichen Fragen, die sich mit Immobiliengeschäften verbinden. Zunächst werden die allgemeinen Voraussetzungen der Steuerbarkeit von Immobiliengeschäften untersucht. Hierbei wird zwischen den zivilrechtlichen Grundlagen und den steuerrechtlichen Folgen für die Fälle der Grundstücksübertragung, des Vorbehalts von Rechten (insbesondere des Nießbrauchsvorbehalts) und anderer Gestaltung, wie der ausschließlichen Einräumung eines Nießbrauchs oder eines Erbbaurechts unterschieden. Darüber hinaus wird die Unternehmereigenschaft insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Drei-Objekt-Grenze untersucht. rnrnFerner wird das Zusammenspiel zwischen der Umsatzsteuerbefreiung und der parallelen Grunderwerbsteuerbarkeit insbesondere bei kombinierten Verträgen beleuchtet, bei denen sich jeweils die Frage stellt, ob und inwieweit sie oder ihre einzelnen Elemente der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer unterliegen. Bauträgerverträge und Bauherrenmodelle werden zivilrechtlich eingeordnet und in ihren steuerlichen Folgen beurteilt. rnrnHinsichtlich der steuerbefreiten sonstigen Leistung steht im Grundstücksbereich § 4 Nr. 12 UStG im Mittelpunkt, welcher die Umsatzsteuerbefreiung für Vermietungen bestimmt. In diesem Zusammenhang werden auch die ambivalenten Folgen einer Umsatzsteuerbefreiung untersucht, da mit der Befreiung auch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug verloren geht, was die rechtliche Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht erklärt.rnrnDas im Zusammenhang mit Grundstückgeschäften immer zu beachtende Rechtsinstitut der Geschäftsveräußerung im Ganzen, deren Vorliegen schon die Umsatzsteuerbarkeit entfallen lässt, wird umfassend dargestellt. rnrnEin wesentlicher Teil der Ausarbeitung betrifft die Problematik der gemischt genutzten Grundstücke. Es wird die Entwicklung der Behandlung der gemischt genutzten Grundstücke von der Seeling-Entscheidung des europäischen Gerichtshofes bis zur Einführung des § 15 Abs. 1 b UStG mit Wirkung zum 01.01.2011 dargestellt. Während nach der Seeling-Rechtsprechung der Unternehmer noch die Wahl hatte, ein gemischt, also sowohl unternehmerisch wie auch privat genutztes Grundstück, vollständig in die unternehmerische Sphäre einzubeziehen und sogleich im vollen Umfang Vorsteuer geltend zu machen, kann der Unternehmer seit der Gesetzesänderung die Vorsteuer nur noch in dem Umfang geltend machen, indem das Grundstück tatsächlich für unternehmerische Zwecke genutzt wird. Das sogenannte Seeling-Modell, dessen Folgen mitunter als Staatsdarlehen charakterisiert worden sind, fand damit zu einem Ende. In diesem Zusammenhang wird auch das Ausscheiden der Immobilie aus dem unternehmerischen Bereich vor und nach Ablauf des Berichtigungszeitraums nach § 15 a UStG untersucht.rnrnSchließlich werden die Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform dargestellt. Hierbei wird zwischen den Fällen der Einbringung eines Grundstücks bei Gründung der Gesellschaft, der Einbringung nach Entstehung der Gesellschaft und der Grundstücksgeschäfte anlässlich des Ausscheidens aus einer Gesellschaft unterschieden. Es werden sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die umsatzsteuerrechtlichen Folgen für Personengesellschaften, die GmbH und die AG dargestellt. rn
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Der Tauchtourismus übernimmt innerhalb des gesamten internationalen Tourismus in Ägypten eine wichtige Rolle. Besonders in Krisenzeiten sind es die Taucher, die aufgrund der einzigartigen Tauchgebiete weiterhin in das Land kommen und somit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze und der Infrastruktur beitragen. Doch der Konkurrenzkampf zwischen den Tauchbasen, das derzeit schlechte Image Ägyptens und die Attraktivität weltweiter Tauchdestinationen, zwingt die Betreiber von Tauchbasen dazu, sich einer wandelnden Gästestruktur und deren Reisegewohnheiten anzupassen. In der vorliegenden Untersuchung wird am Beispiel der Tauchbasenbetreiber in Ägypten untersucht, wie kulturelles Handeln eine Rolle bei der Bildung von Vertrauen zwischen einem Anbieter einer touristischen Dienstleistung und dem Kunden einnehmen kann. Als Ausgangspunkt dient dazu das Modell der „Transkulturalität als Praxis“ nach PÜTZ (2004), welches um den Aspekt der internationalen Kooperationsbeziehungen erweitert wird. Es besagt, dass im wirtschaftlichen Handeln zwischen den Akteuren das kulturelle Verständnis eine entscheidende Rolle bei der Bildung von Vertrauen einnimmt. Durch die Fähigkeit, einen kulturellen Blickwinkel in das alltägliche Handeln einzubeziehen, kann ein Unternehmer den Wettbewerbsvorsprung zu seinen Mitkonkurrenten ausbauen.rnrnIm Mittelpunkt des Forschungsinteresses stand dabei die Frage inwieweit die Basenbetreiber über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kulturgebundenen Handelns Vertrauen zu den Tauchern generieren. Geschieht die Anwendung aus eigener Initiative heraus oder nur unter dem Konkurrenzdruck? Die Ergebnisse der Studie belegen, dass das Arbeiten im Umfeld kultureller Unterschiede den Blick der Basenbetreiber für die Notwendigkeit einer starken Vertrauensbeziehung zum Kunden von Anfang an geprägt hat. Das Handeln aller Interviewteilnehmer orientiert sich zuerst unbewusst an zahlreichen branchenüblichen Handlungsweisen und Symbolen, stößt aber ab einem bestimmten Punkt an seine Grenzen. Aufgrund von bewusstem kulturellen Handeln ist jedoch die Möglichkeit gegeben, diese Grenzen zu überwinden und individuelle und situationsspezifische Arten der Kundengewinnung in das Handeln einzubeziehen.
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Objet Geometries Ltd entwickelt und produziert Rapid Prototyping Systeme und Materialien auf Basis der Polyjet-Technologie und bietet diese im internationalen Markt an. Objet ist der „Pionier“ in der Entwicklung der Polyjet-Technologie zur schnellen Erstellung von hochwertigen Modellen aus den 3D-Daten der Design- und CAx-Systeme. Die Oberflächenqualität, die schnelle Reinigung des Supportmaterials mit Hilfe eines Wasserstrahls, die Bauteilqualität hinsichtlich der Genauigkeit sowie die einfache Bedienung der Systeme zu einem hervorragenden Preis/Leistungsverhältnis zeichnen Objet als Marktführer dieser Technologie aus. Die Systeme von Objet sind insbesondere für den Anwender in Design und Engineering konzipiert und können in einer Büroumgebung betrieben werden. Die verwendeten Materialien sind für den Anwender ohne jegliche Gefahr einsetzbar und sind von einem deutschen Institut mit entsprechenden Zertifikaten dokumentiert. Die Produktlinie von Objet ermöglicht im Design und Engineering die Zeiten in der Produktentwicklung erheblich zu reduzieren. Kunden von Objet sind in Nordamerika, Europa, Asien und Australien zu finden, viele von ihnen sind bedeutende Unternehmen aus den Märkten Automobilindustrie, Elektronik/Elektrotechnik, Spielwaren, Medizin, Konsumerprodukte, Schuhindustrie, Schmuckindustrie und vielen anderen Branchen. Objet wurde 1998 gegründet und befindet sich im privaten Besitz. Das Unternehmen wird von Investoren wie der Scitex Corporation sowie von weiteren privaten Investoren, Unternehmer-Kapitalfonden and Kooperationen in USA, Japan, Europa und Israel unterstützt. Aus Wettbewerbsgründen werden Unternehmenszahlen derzeit nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen beschäftigt zur Zeit weltweit ca. 75 Mitarbeiter und verfügt über eigene Vertriebs- und Servicecenter in den USA und Europa, sowie Vertriebspartnern in der ganzen Welt. Seit Mitte 2001 wurden über 170 Systeme weltweit vermarktet und installiert. Der Vortrag anlässlich der RapidTech wird diese noch recht „junge“ Technologie, deren Vorteile für den Anwender sowie die möglichen Applikationen an Hand von konkreten Beispielen im Detail erläutern.