155 resultados para Parlament Europejski
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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht
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Boberach: Die Wahlen zum Preußischen Landtag sollen zu einem volkstümlichen Parlament führen. Wenn die Polen ihre Freiheit erhalten, werden sie Preußen und Deutschland vor Rußland schützen
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Boberach: Die Einheit Deutschlands soll auf der Basis von Volksrechten und Volksbewaffnung erfolgen, Preußen ein demokratisch-konstitutionelles Herrschaftssystem erhalten. Eine Republik ist nicht erforderlich, aber ein aus Urwahlen hervorgehendes Parlament, das allein das Steuerbewilligungsrecht hat. Schulunterricht soll kostenlos sein. - Wentzke: Verlangt für Preußen ein demokratisch-konstitutionelles Regiment, für Deutschland nach dem Programm des Deutschen Vereins zu Leipzig: Volksrechte und Volksbewaffnung. Einheit Deutschlands
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Welsch (Projektbearbeiter): Deutung des Revolutionsverlaufs in Preußen vom März bis Dezember 1848 aus konservativer Sicht: Unter dem Einfluß eines aus Paris zurückgekehrten Nachbarssohnes geraten die Söhne eines rechtschaffenen Schuhmachers (Friedrich Wilhelm IV.) in Streit mit ihrem Vater, der daraufhin die Werkstatt verläßt. Da die Anfertigung von Schuhen nach dem neuesten Schnitt (der Verfassung) den Söhnen auch nach sechs Tagen (Monaten) nicht gelingt, verlegt der Schuhmachermeister die Werkstatt (das Parlament) an einen anderen Ort und schenkt ihnen großmütig ein selbst angefertigtes Paar Stiefel nach dem neuesten Schnitt (die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848)
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Boberach: Die interimistische Wiederherstellung des Deutschen Bundes ist ein Fortschritt auf dem Wege zur Reichseinheit, weil nur noch die beiden Großmächte Entscheidungsgewalt haben. Im März 1848 hat Preußen versäumt, das Reich unter seiner Führung zu gründen. Die Erneuerung des Bundestages [jedoch] würde aber Preußen auf den Rang der früheren Rheinbundstaaten herabwürdigen. Preußen muß die Führung in der deutschen Politik beanspruchen. - Wentzke: Abdruck 1. einer am 16. Februar [1850] gehaltenen Rede in der Mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit, 2. des Bruchstücks einer für den 26. November 1849 in der deutschen Sache vorbereiteten Rede. - 1. Das Interim bedeutet nicht die Wiederkunft des alten Bundestages, sondern einen Fortschritt zur Einheit von Deutschland über die Zwischenstufe des Dualismus. Aber Mangel an Folgerichtigkeit in der Politik des Ministeriums! - 2. Tadel der schwachen preußischen Politik am 22. März 1848, die den am 2. April zusammentretenden Landtag zum deutschen Parlament hätte erweitern müssen zur Gründung eines deutschen Reiches unter dem Vorsitz von Preußen. Das November-Ministerium will jetzt diese Politik in stark abgeschwächtem Maße nachholen! Kritik dieser Schwäche, die vom Erbkaiser auf den Vereinsvorstand, vom deutschen Reich auf den engeren Verein herabgestiegen ist
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Boberach: Der Verfassungsentwurf rechnet voreilig mit einem preußischen Erbkaisertum. Die Entwicklung Österreichs muß zumindest abgewartet werden. Die Einzelstaaten sollen in einem Senat, das Volk im Unterhaus aus allgemeinen Wahlen vertreten sein und das Bundesoberhaupt auf Zeit gewählt werden. Die britische Verfassungsentwicklung soll Vorbild sein. Wichtiger als die Verfassung ist der Oberbefehl über die Streitkräfte. - Wentzke: Bedauert den Entwurf der Siebzehner. Bedenklich ist vor allem die Theorie des Erbkaisertums. "Wer will jetzt entscheiden, ob Österreich nach zwei Monaten noch existiert", ober ob es sich dann nicht abgesondert hat. Hinweis auf den preußischen Partikularismus, der einem süddeutschen Monarchen wenig Aussichten im Norden eröffnet. Mahnt gegenüber diesem Doktrinarismus zur Schonung des Bestehenden: der Wert der Föderativverfassung liegt gerade darin, daß sie für die Verbindung eines aristokratischen Kollegiums mit großer demokratischer Kraft den geeigneten Boden darbietet. Verlangt einen Senat der Staaten und ein Unterhaus aus allgemeinen Volkswahlen; ein Haupt aus fürstlichem Geschlechte ist auf bestimmte Zeit in Übereinstimmung beider Häuser zu wählen; Recht der Ernennung von Ministern, die vom Parlament zu bezeichnen sind. Nur wenn Österreich sich auflöst oder absondert, kann ein preußischer Erbkaiser in Frage kommen
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Boberach: Durch Gewerbefreiheit in einer vom Parlament zu beschließenden Gewerbeordnung soll der Mittelstand gefördert werden
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Boberach: [Hauptwerk:] Frankfurt eignet sich trotz der gefährlichen Nähe zu Frankreich als deutsche Hauptstadt. In Regensburg wären Parlament und Reichsregierung nicht besser aufgehoben. Volksbewaffnung ist erforderlich, um die Märzerrungenschaften zu erhalten. - Welsch (Projektbearbeiter): [Beigefügtes Werk:] Plädoyer des Frankfurter Literaten Funck gegen - an die Adresse der Nationalversammlung gerichtete - Kollektivpetitionen
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Boberach: Begriffe des Konstitutionalismus werden in volkstümlicher Form erläutert und historisch begründet, u.a. das Verhältnis zwischen Herrscher und Parlament, Bedeutung von Adel und Beamtenschaft, Volksbewaffnung, Religionsfreiheit, öffentliche Meinung. Österreich wird mit Frankreich 1789 verglichen. Gedichte, Bekanntmachungen und Presseartikel vor allem aus dem März 1848 sind als Belege beigefügt
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck der deutschen Übersetzung eines Ludwig XVIII. von Frankreich zugeschriebenen Briefes an seinen Vetter Ferdinand VII. von Spanien aus dem Jahre 1823, dessen Wortlaut jedoch alle Merkmale einer Schmähschrift aufweist: Die Fürsten herrschen von Gottes Gnaden und sind nur diesem bzw. den 'Pfaffen' Rechenschaft schuldig. Die Verständigung von Fürst und Volk wäre für ersteren eine bloße Erniedrigung und lieber sollen die Völker zugrundegehen als das Gottesgnadenrecht. Befürchtungen vor der Einführung einer nationalen Repräsentation sind durchaus unbegründet, denn eine solche ist der absoluten Regierung bei weitem vorzuziehen, vorausgesetzt die Volksvertreter werden vom Monarchen ernannt und ein neuer Adel (per Ernennungen) in den alten 'hineingeflickt'. Ein solchermaßen eingerichtetes Parlament samt Ministerium ist nichts anderes als eine willfährige Geldmaschine und ein amüsanter Zeitvertreib für den Monarchen
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Welsch (Projektbearbeiter): Zurückweisung des Aufrufs der Bundesversammlung zur Eintracht und Beachtung der Gesetze vom 1. März 1848. "Das deutsche Volk erkennt ... keinen Bundestag und keinen ... seiner Beschlüsse mehr an." Sollten die Forderungen des Volkes nach Pressefreiheit, einem 'allgemeinen' Parlament, Aufhebung der stehenden Heere und allgemeiner Volksbewaffnung nicht unverzüglich bewilligt werden, "so wird die Zukunft beweisen, daß es [das Volk] auf anderm Wege noch mehr zu bekommen versteht." Aufruf zur Einheit Deutschlands unter den schwarz-rot-goldenen Farben. (Inhaltlich identisch mit Sf 16/106, Nr. 2a u. 2b)
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Welsch (Projektbearbeiter): Handzettel zur Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
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Welsch (Projektbearbeiter): Angesichts der Lage des Vaterlandes war die Krone berechtigt, die Nationalversammlung aufzulösen und eine Verfassung zu oktroyieren. Die Einrichtung zweier parlamentarischer Kammern bedeutet keine Schmälerung der Volksrechte. Das Steuerbewilligungsrecht muß dem Parlament erhalten bleiben. Anzustreben sind: freie Gemeindeordnung, Aufhebung der bäuerlichen Lasten, Interessenvertretung des Gewerbes und der Industrie. Zusammensetzung des Wahlkomitees aus denjenigen Mitgliedern der Nationalversammlung (Zentrum), welche am 9. November 1848 gegen die Verlegung des Parlamentes protestierten, den Aufruf zur Steuerverweigerung vom 15. jedoch ablehnten. Aufruf zur Bildung von Kreiskomitees.
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Welsch (Projektbearbeiter): Zwar entbehrt die am 5. Dezember 1848 oktroyierte Verfassung jeder rechtlichen Grundlage, doch soll sie aus Gründen des Wohles des Vaterlandes anerkannt und nach den Grundsätzen einer demokratisch-konstitutionellen Monarchie weiterentwickelt werden: das erbliche Königtum soll den durch die Mehrheit der Volksvertretung ausgedrückten Nationalwillen repräsentieren. Dies bedeutet im einzelnen: gleiche Wahlberechtigung für Gemeinde-, Kreis- und Volksvertretung, volles Steuerbewilligungsrecht für das Parlament, Abänderung des Artikels 110 dahin, daß die Kammern über eine (zeitweise) Aufhebung der Grundrechte zu entscheiden befugt sind, gerechte Verteilung der Steuerlasten
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Boberach: Aufruf des Zentral-Wahl-Ausschusses der verbundenen konservativen Vereine des Preußischen Staates zu den Wahlen zum Erfurter Parlament