Programm: Die Unterzeichneten haben sich zu einem Wahlcomité vereinigt, um bei dem bevorstehenden großen Wahlakt ...


Autoria(s): Reimer
Data(s)

1849

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Angesichts der Lage des Vaterlandes war die Krone berechtigt, die Nationalversammlung aufzulösen und eine Verfassung zu oktroyieren. Die Einrichtung zweier parlamentarischer Kammern bedeutet keine Schmälerung der Volksrechte. Das Steuerbewilligungsrecht muß dem Parlament erhalten bleiben. Anzustreben sind: freie Gemeindeordnung, Aufhebung der bäuerlichen Lasten, Interessenvertretung des Gewerbes und der Industrie. Zusammensetzung des Wahlkomitees aus denjenigen Mitgliedern der Nationalversammlung (Zentrum), welche am 9. November 1848 gegen die Verlegung des Parlamentes protestierten, den Aufruf zur Steuerverweigerung vom 15. jedoch ablehnten. Aufruf zur Bildung von Kreiskomitees.

Caspar ...

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. auf [4] S. ; Druckspiegel 16 x 22 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-27531

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-27531

system:098355112

Idioma(s)

ger

Publicador

Reimer

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text