Programm: Die Unterzeichneten haben sich zu einem Wahlcomité vereinigt, um bei dem bevorstehenden großen Wahlakt ...
Data(s) |
1849
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Angesichts der Lage des Vaterlandes war die Krone berechtigt, die Nationalversammlung aufzulösen und eine Verfassung zu oktroyieren. Die Einrichtung zweier parlamentarischer Kammern bedeutet keine Schmälerung der Volksrechte. Das Steuerbewilligungsrecht muß dem Parlament erhalten bleiben. Anzustreben sind: freie Gemeindeordnung, Aufhebung der bäuerlichen Lasten, Interessenvertretung des Gewerbes und der Industrie. Zusammensetzung des Wahlkomitees aus denjenigen Mitgliedern der Nationalversammlung (Zentrum), welche am 9. November 1848 gegen die Verlegung des Parlamentes protestierten, den Aufruf zur Steuerverweigerung vom 15. jedoch ablehnten. Aufruf zur Bildung von Kreiskomitees. Caspar ... In Fraktur |
Formato |
1 Flugbl. auf [4] S. ; Druckspiegel 16 x 22 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-27531 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-27531 system:098355112 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Reimer Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |