68 resultados para Jüngstes Gericht


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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Art. 33 II GG die Verwaltung verpflichtet, bei Per-sonalauswahlverfahren nach dem State of the Art der Personaldiagnostik vorzugehen.rnIn Kapitel 1 wird zunächst dieser State of the Art ermittelt. Zu diesem Zweck werden die verschieden personaldiagnostischen Instrumente (Interview, Assessment Center, Intelligenztest usw.) vorgestellt. Danach wird erarbeitet, wie diese Instrumente mit Hilfe der Testanalyse bewertet werden können, also wie sich ein geeignetes personaldiagnostisches Instrument von einem weniger geeigneten unterscheidet. Dazu werden die Qualitätskriterien Validität (Gültigkeit), Objektivität, Reliabilität (Zuverlässigkeit) und Effizienz betrachtet. Schließlich werden die vorgestellten personaldiagnostischen Instrumente an Hand dieser Kriterien beurteilt. Dabei stellt sich unter anderem die hohe Eignung von Intelligenztests für die Personalauswahl heraus.rnIn Kapitel 2 wird der Regelungsgehalt des Art. 33 II GG dargelegt, also zunächst die Ge-schichte seiner Vorgängernormen und die seiner Aufnahme in das Grundgesetz. Anschließend werden seine systematische Stellung, sein Tatbestand und sein Regelungsgehalt näher unter-sucht. Dabei werden auch ergänzende Normen, etwa aus dem Europarecht in den Blick ge-nommen. rnIn Kapitel 3 wird erkundet, durch welche rechtlichen Argumente die Verwaltung verpflichtet sein könnte, den State of the Art der Eignungsdiagnostik bei der Personalauswahl zu beach-ten. Dabei wird vorrangig die Rechtsfigur des Grundrechtsschutzes durch Verfahren in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang wird deutlich gemacht, dass Art. 33 II GG ohne ein seiner Verwirklichung dienendes Auswahlverfahren bedeutungslos bleiben muss. Aber auch mit dem Art. 19 IV GG wird argumentiert, weil ein die Erkenntnisse der Eignungsdiag-nostik berücksichtigendes Personalauswahlverfahren vor Gericht besser überprüft werden kann als ein freies Personalauswahlverfahren.rnIn Kapitel 4 werden die Konsequenzen der vorhergehenden Erkenntnisse für die konkrete Gestaltung von Personalauswahlverfahren dargelegt, insbesondere die Verpflichtung für die Verwaltung, einige besonders geeignete Instrumente anzuwenden und einige nicht geeignete Instrumente nicht anzuwenden und bei der Anwendung bestimmte Standards einzuhalten. Schließlich wird auch empfohlen, dass der Gesetzgeber die Personalauswahlverfahren regelt, weil das Auswahlverfahren für das Grundrecht aus Art. 33 II GG von entscheidender Bedeu-tung ist. rn

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„Intelligent, anpassungsfähig, verschwiegen und zuverlässig“ – so charakterisierte der Bundesnachrichtendienst seinen Agenten „ADLER“ in dessen Abschaltmeldung. rnEin halbes Jahr – von Mai bis Dezember 1966 – hatte „ADLER“ in Diensten des westdeutschen Auslandsnachrichtendienstes gestanden und seine Vorgesetzten für ein monatliches Salär von 500 DM mit Informationen über linksgerichtete Entwicklungstendenzen in Bolivien versorgt. rnBereits zwölf Jahre zuvor, im November 1954, war der deutsche Agent, der nun für den BND in Lateinamerika spionierte, vom Ständigen Militärgericht in Lyon aufgrund seiner während des Zweiten Weltkrieges begangenen Kriegsverbrechen in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. rnDoch Klaus Barbie, der sich in seiner Funktion als Gestapo-Offizier zwischen 1942 und 1944 am Mord hunderter Mitglieder der französischen Résistance schuldig gemacht hatte, war zu diesem Zeitpunkt bereits „verschwunden“. Deutsche und französische Ermittlungsbehörden vermuteten ihn in Deutschland, dann wieder in Ägypten. Erst zu Beginn der siebziger Jahre wurde der in Bolivien lebende Geschäftsmann „Klaus Altmann“ als ehemaliger Gestapo-Chef von Lyon identifiziert. rnSchon damals stellten Serge und Beate Klarsfeld, die mit ihren Ermittlungen den „Fall Barbie“ über Nacht auf die Titelseiten der internationalen Presse katapultierten, die berechtigte Frage, wie es möglich war, dass der NS-Kriegsverbrecher nach 1945 nach Lateinamerika entkommen konnte. Sie nährten damit bereits existierende Gerüchte, der amerikanische Geheimdienst sei an der Protektion Barbies nicht unbeteiligt gewesen. Die Auslieferungsbemühungen verliefen zunächst im Sande. rnZu groß war die Unterstützung, die der NS-Verbrecher von Seiten bolivianischer Militärdiktaturen genoss. Erst 1983 sollte Barbie an Frankreich ausgewiesen und vor Gericht gestellt werden. Die Flut internationaler Presseartikel im Vorfeld des „Jahrhundert-Prozesses“, die eine Beziehung Barbies mit westlichen Geheimdiensten nahelegte, gab schließlich Anlass für einen Offenbarungseid. Aus Angst, Barbie könne vor Gericht für einen Skandal sorgen, flüchtete die US-Regierung nach vorne: Gestützt auf hunderte Seiten teils streng geheimer Dokumente der US-Armee konnte der im August 1983 von Seiten des US-Justizministeriums vorgelegte Untersuchungsbericht belegen, dass das Counter Intelligence Corps, der Heeresgeheimdienst der US-Armee, den NS-Täter im April 1947 als Informanten angeworben, ihn vor den französischen Ermittlern versteckt und ihn 1951 mit Hilfe einer geheimen „Rattenlinie“ unter dem Aliasnamen „Altmann“ aus Europa nach Bolivien geschleust hatte.rnDie vorliegende Dissertation rekapituliert erstmals vollständig die Beziehungen zwischen Barbie und westlichen Geheimdiensten nach 1945 auf Basis des mittlerweile zugänglichen Aktenmaterials in deutschen, französischen, britischen, bolivianischen und US-amerikanischen Archiven. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der einzelnen Faktoren, die die Rekrutierung von NS-Tätern durch westliche Nachrichtendienste nach 1945 begünstigten. rn rn

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Die materielle Prozessleitung wurde mit Recht schon als die Magna Charta des Zivilprozessrechts bezeichnet. Ihr sind – vereinfacht ausgedrückt – sämtliche Bestimmungen zuzuordnen, die das Gericht berechtigen und verpflichten, den Parteien bei der Prozessführung behilflich zu sein. Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung widmet zahlreiche Bestimmungen der materiellen Prozessleitung. Grundsätzlich übernimmt sie dabei bereits Bekanntes, schafft jedoch auch neue Abgrenzungsprobleme. So verlangt sie von den Gerichten, zwischen vier verschiedenen Intensitäten einer gerichtlichen Hilfestellung zu differenzieren und diese in jeweils verschiedenen Verfahren anzuwenden. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit ist der Untersuchung gewidmet, wie diese Differenzierung vorzunehmen ist und realisiert werden kann. Zudem wird geprüft, was für Folgen eine Verletzung der Bestimmungen über die materielle Prozessleitung haben können. Alsdann werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst und einander gegenübergestellt. Abschliessend wird die Regelung der materiellen Prozessleitung in der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung gewürdigt.

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Das Bundesgericht untersagte 2009 zwei Tierversuche der neurologischen Grundlagenforschung mit Rhesusaffen. Erstmalig wurden damit in der Schweiz umstrittene Tierversuche auf dem Rechtsweg verhindert. Das Gericht fordert für Tierversuche eine differenzierte Abwägung zwischen dem Erkenntnisgewinn und der Belastung der Tiere sowie eine Berücksichtigung ihrer entwicklungsmässigen Nähe zum Menschen. Der im August in der Zeitschrift Sicherheit & Recht (2/2010) erscheinende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Tierversuchen in der Schweiz, erläutert die Hintergründe der beiden Entscheide und zeigt ihre sicherheitsrechtlichen Implikationen auf.

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Boberach: Die auf der Autorität des Fürsten beruhende Monarchie ist nur als Übergang zur Republik zu billigen. Die Anerkennung der Volkssouveränität war einziger Gewinn der Revolution. Das Volk soll in einer monarchischen Demokratie in seinem höchsten Gericht über den Fürsten urteilen dürfen. - Wentzke: Der einzige Gewinn der Revolution ist bisher "die Anerkennung des Gedankens der Volkssouveränität". Verlangt als Übergang vom monarchischen Autoritätsstaat zum reinen Rechtsstaat, zur Republik, eine monarchische Demokratie mit persönlicher Verantwortlichkeit des Fürsten vor dem höchsten Gericht des Volkes

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Boberach: Innenminister v. Bodelschwingh wird aufgefordert, dahin zu wirken, daß Preußen durch liberale Reformen dem Ansturm aus Frankreich entgegentritt. Es soll eine Vertreterversammlung der Nation einberufen und vielleicht ein Pair[s]gericht der deutschen Fürsten gebildet werden. - Wentzke: Bereits am 4. März [1848] dem Minister v. Bodelschwingh mitgeteilt. - Ruft Preußen auf, gegen den Ansturm Frankreichs durch liberale Reformen der deutschen Nation einen Rückhalt zu geben. Dazu ist eine Vertreterversammlung der ganzen Nation im Sinne des Hoffmannschen Bundes einzuberufen, vielleicht noch ein Pairsgericht der deutschen Fürsten

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Welsch (Projektbearbeiter): Verwahrung gegen Plakate und Flugblätter, welche die Reduzierung bzw. völlige Abschaffung von Mietzahlungen verkünden und Warnung vor der gänzlichen Auflösung der rechtlichen Ordnung. Bekanntgabe der Bildung eines Sicherheits-Comités zur Aufrechterhaltung der bestehenden Gesetze, der öffentlichen Sicherheit sowie des Privateigentums. Im Falle bedürftiger Mietsparteien soll vor Gericht zusammen mit den Hausbesitzern ein niedrigerer Mietzins festgesetzt werden

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Rhetorische Analyse der Visionen, die in Erzählungen und Romanen vorkommen, im Vergleich mit Warnungen vor dem Jüngsten Gericht in Jeremias Gotthelfs Predigten

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Der hungerhaufen.--Die hunde des Pandolfaccio.--Messer Doria.--Das jüngste gericht.--Heimkehr.--Die weissen tauben.--Der bittsteller.--Umsonst.--Der tod im baum.

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Includes translations from the Latin.

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I. Carl Friedrich Bahrdt. 1846.--II. Johann August Eberhard's Neue apologie des Socrates. 1846.--III. Johann Heinrich Schulz. 1846.--IV. Voglers, Superintendenten zu Bayreuth, Evangelist Johannes vor dem jüngsten gericht. 1846.--V. Dippel gegen symbolzwang und orthodoxie, Edelmann über Dippel. - v. Knoblauch gegen den glauben an uebernatürliches. -Gründlicher beweis der existenz und wirkung des teufels. -Andreas Riem über aufklärung und gewissensfreiheit. -Ein patriot gegen aufklärung. -Lavater und Semler als poeten. Nebst einer einleitenden Geschichte des Lutherthums in sechszehnten und siebzehnten jahrhundert. 1847.

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El artículo analiza cómo Paul Celan, utilizando recursos arreferenciales y antimiméticos propios de la poésie pure y la poesía absoluta, desarrolla un modelo poético en el que la temporalidad y la memoria son determinantes. En el nuevo modelo, el lenguaje no constituye una realidad autónoma e inmanente; antes bien, se concreta en una acción dialógica y remite a una realidad extralingüística. El mismo texto poético configura un espacio del recuerdo, se erige en un lugar de memoria que, a través de las sedimentaciones históricas que arrastra el lenguaje, da testimonio de lo ocurrido.

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Maakt ICT ons nou knapper of juist dommer? In amper twintig jaar is het maatschappelijk leven voor een groot deel verplaatst naar de virtuele ruimte. Alles en iedereen wordt digitaal met elkaar verbonden. Wat is de invloed van al die nieuwe technologie op ons begrip van de wereld, op ons gedrag, op onze cultuur? Wat betekent het voor het onderwijs? Deze sessie bespreekt de rol van media voor onze cognitieve ontwikkeling. Daartoe worden de ervaringen met oude media zoals geschreven tekst, radio en TV gekoppeld aan de wereld van Twitter, Apple, Facebook en Google, en wordt de blik gericht op wat ons nog te wachten staat.

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Maakt ICT ons nou knapper of juist dommer? In amper twintig jaar is het maatschappelijk leven voor een groot deel verplaatst naar de virtuele ruimte. Alles en iedereen wordt digitaal met elkaar verbonden. Wat is de invloed van al die nieuwe technologie op ons begrip van de wereld, op ons gedrag, op onze cultuur? Wat betekent het voor het onderwijs? Deze sessie bespreekt de rol van media voor onze cognitieve ontwikkeling. Daartoe worden de ervaringen met oude media zoals geschreven tekst, radio en TV gekoppeld aan de wereld van Twitter, Apple, Facebook en Google, en wordt de blik gericht op wat ons nog te wachten staat.

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De Bie, B. (2016). Ontwikkeling van een Zelfevaluatietool voor de Implementatie van 21ste-eeuwvaardigheden in Vlaamse Basisscholen. Juli, 25, 2016, Heerlen, Nederland: Open Universiteit.