505 resultados para Weiche Materie, Kolloid, statische Lichtstreuung, dynamische Lichtstreuung, Kristallisation, Verglasung, Phasenübergang


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Die in ihrer Kürze und Prägnanz überzeugende Erstauflage des OR-Handkommentars wird mit dem Erscheinen der Zweitauflage aktualisiert, optimiert und vervollständigt.Die Zweitauflage berücksichtigt die seit 2001 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (insbesondere das neue GmbH-Recht) und erfährt mit der Kommentierung der Innominatkontrakte eine wertvolle Erweiterung. Das enge Zusammenspiel von Gesetzestext und Kommentierung erlaubt eine rasche und intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Die Verarbeitung aktueller Rechtsprechung durch die in der Advokatur, an Gerichten, Universitäten und in Unternehmen tätigen Autoren unterstreicht den Praxisbezug.Der Leserschaft wird eine kompakt kommentierte und damit leicht zugängliche Aufarbeitung des gesamten Obligationenrechts präsentiert.

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Das internationale Zivilprozessrecht der Schweiz enthält angesichts der zunehmenden Mobilität und der Globalisierung vermehrte Bedeutung. Studenten und Praktiker haben ein zunehmendes Bedürfnis, sich kurz und prägnant über die komplexe Materie zu orientieren. Im Zentrum stehen Fragen der Zuständigkeit und der Vollstreckung. Dabei wird zwischen LugÜ und IPRG eine didaktisch orientierte Abgrenzung vorgenommen. Zusätzlich wird auf die internationale Rechtshilfe eingegangen. Besondere Beachtung wird den Rechtsmitteln mit ihren Besonderheiten im Bereich des internationalen Zivilprozessrechtes gewidmet. Eingehend behandelt werden weiter auch die Fragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit der Schweiz. Eine Übersicht der Rechtsquellen und ein Sachregister runden die Arbeit ab. Schematisch-zeichnerische Darstellungen helfen, den komplexen Stoff rasch zu erfassen.

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Dieser Beitrag beschäftigt sich kritisch mit dem von Wolfgang Schöllhorn seit 1999 propagierten Ansatz des differenziellen Lehrens und Lernens. Nach einer Einordnung in die historische bewegungswissenschaftliche Debatte um den Informationsverarbeitungsansatz und die dynamische Systemtheorie zeigen wir, dass die von Schöllhorn behaupteten Praxiskonsequenzen theoretisch nicht fundiert sind, dass die Abgrenzung zu konkurrierenden Lerntheorien lücken- und fehlerhaft ausfällt, dass die präsentierte empirische Befundlage auf höchst wackeligen Füßen steht und dass der Ansatz sich auch aus Praxissicht als nicht tragfähig erweist. Mit Blick auf fatale Konsequenzen sowohl für die Sportpraxis als auch für die Sportwissenschaft empfehlen wir, in zukünftigen Publikationen zum differenziellen Lernen auf fehlerhafte und theoretisch wie empirisch unbegründete Praxisempfehlungen zu verzichten.

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Dieses Lehr- und Handbuchs bietet eine knappe, aber umfassende Gesamtschau über das System des internationalen Menschenrechtsschutzes auf universeller und regionaler Ebene. Es bietet eine konzise Einführung in die Idee und die Dogmatik der Menschenrechte, geht der Frage ihrer Durchsetzbarkeit nach, stellt die wichtigsten Garantien auf der Grundlage der aktuellen Praxis der wichtigsten Menschenrechtsorgane dar und untersucht die Querbezüge des heutigen Menschenrechtsschutzes zu den verwandten Gebieten des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. Vertiefende Hinweise zu kontroversen Fragestellungen erlauben der Leserschaft einen Einblick in die aktuelle juristische und politische Diskussion. Die 3. Auflage reflektiert umfassend die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung menschenrechtlicher Überwachungsorgane seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2008.

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1944/1945 wurde in Cham-Hagendorn eine Wassermühle ausgegraben, die dank ihrer aussergewöhnlich guten Holzerhaltung seit langem einen prominenten Platz in der Forschung einnimmt. 2003 und 2004 konnte die Kantonsarchäologie Zug den Platz erneut archäologisch untersuchen. Dabei wurden nicht nur weitere Reste der Wassermühle, sondern auch Spuren älterer und jüngerer Anlagen geborgen: eine ältere und eine jüngere Schmiedewerkstatt (Horizont 1a/Horizont 3) sowie ein zweiphasiges Heiligtum (Horizonte 1a/1b). All diese Anlagen lassen sich nun in das in den neuen Grabungen erkannte stratigraphische Gerüst einhängen (s. Beil. 2). Dank der Holzerhaltung können die meisten Phasen dendrochronologisch datiert werden (s. Abb. 4.1/1a): Horizont 1a mit Schlagdaten zwischen 162(?)/173 und 200 n. Chr., Horizont 1b um 215/218 n. Chr. und Horizont 2 um 231 n. Chr. Ferner konnten in den neuen Grabungen Proben für mikromorphologische und archäobotanische Untersuchungen entnommen werden (Kap. 2.2; 3.11). In der vorliegenden Publikation werden der Befund und die Baustrukturen vorgelegt, (Kap. 2), desgleichen sämtliche stratifizierten Funde und eine umfassende Auswahl der 1944/1945 geborgenen Funde (Kap. 3). Dank anpassender Fragmente, sog. Passscherben, lassen sich diese zum Teil nachträglich in die Schichtenabfolge einbinden. Die mikromorphologischen und die archäobotanischen Untersuchungen (Kap. 2.2; 3.11) zeigen, dass der Fundplatz in römischer Zeit inmitten einer stark vom Wald und dem Fluss Lorze geprägten Landschaft lag. In unmittelbarer Nähe können weder eine Siedlung noch einzelne Wohnbauten gelegen haben. Die demnach nur gewerblich und sakral genutzten Anlagen standen an einem Bach, der vermutlich mit jenem Bach identisch ist, der noch heute das Groppenmoos entwässert und bei Cham-Hagendorn in die Lorze mündet (s. Abb. 2.4/1). Der antike Bach führte wiederholt Hochwasser ─ insgesamt sind fünf grössere Überschwemmungsphasen auszumachen (Kap. 2.2; 2.4). Wohl anlässlich eines Seehochstandes durch ein Überschwappen der Lorze in den Bach ausgelöst, müssen diese Überschwemmungen eine enorme Gewalt entwickelt haben, der die einzelnen Anlagen zum Opfer fielen. Wie die Untersuchung der Siedlungslandschaft römischer Zeit rund um den Zugersee wahrscheinlich macht (Kap. 6 mit Abb. 6.2/2), dürften die Anlagen von Cham-Hagendorn zu einer in Cham-Heiligkreuz vermuteten Villa gehören, einem von fünf grösseren Landgütern in diesem Gebiet. Hinweise auf Vorgängeranlagen fehlen, mit denen die vereinzelten Funde des 1. Jh. n. Chr. (Kap. 4.5) in Verbindung gebracht werden könnten. Diese dürften eher von einer der Überschwemmungen bachaufwärts weggerissen und nach Cham-Hagendorn eingeschwemmt worden sein. Die Nutzung des Fundplatzes (Horizont 1a; s. Beil. 6) setzte um 170 n. Chr. mit einer Schmiedewerkstatt ein (Kap. 2.5.1). Der Fundanfall, insbesondere die Schmiedeschlacken (Kap. 3.9) belegen, dass hier nur hin und wieder Geräte hergestellt und repariert wurden (Kap. 5.2). Diese Werkstatt war vermutlich schon aufgelassen und dem Verfall preisgegeben, als man 200 n. Chr. (Kap. 4.2.4) auf einer Insel zwischen dem Bach und einem Lorzearm ein Heiligtum errichtete (Kap. 5.3). Beleg für den sakralen Status dieser Insel ist in erster Linie mindestens ein eigens gepflanzter Pfirsichbaum, nachgewiesen mit Pollen, einem Holz und über 400 Pfirsichsteinen (Kap. 3.11). Die im Bach verlaufende Grenze zwischen dem sakralen Platz und der profanen Umgebung markierte man zusätzlich mit einer Pfahlreihe (Kap. 2.5.3). In diese war ein schmaler Langbau integriert (Kap. 2.5.2), der an die oft an Temenosmauern antiker Heiligtümer angebauten Portiken erinnert und wohl auch die gleiche Funktion wie diese gehabt hatte, nämlich das Aufbewahren von Weihegaben und Kultgerät (Kap. 5.3). Das reiche Fundmaterial, das sich in den Schichten der ersten Überschwemmung fand (s. Abb. 5./5), die um 205/210 n. Chr. dieses Heiligtum zerstört hatte, insbesondere die zahlreiche Keramik (Kap. 3.2.4), und die zum Teil auffallend wertvollen Kleinfunde (Kap. 3.3.3), dürften zum grössten Teil einst in diesem Langbau untergebracht gewesen sein. Ein als Glockenklöppel interpretiertes, stratifiziertes Objekt spricht dafür, dass die fünf grossen, 1944/1945 als Stapel aufgefundenen Eisenglocken vielleicht auch dem Heiligtum zuzuweisen sind (Kap. 3.4). In diesen Kontext passen zudem die überdurchschnittlich häufig kalzinierten Tierknochen (Kap. 3.10). Nach der Überschwemmung befestigte man für 215 n. Chr. (Kap. 4.2.4) das unterspülte Bachufer mit einer Uferverbauung (Kap. 2.6.1). Mit dem Bau eines weiteren, im Bach stehenden Langbaus (Kap. 2.6.2) stellte man 218 n. Chr. das Heiligtum auf der Insel in ähnlicher Form wieder her (Horizont 1b; s. Beil. 7). Von der Pfahlreihe, die wiederum die sakrale Insel von der profanen Umgebung abgrenzte, blieben indes nur wenige Pfähle erhalten. Dennoch ist der sakrale Charakter der Anlage gesichert. Ausser dem immer noch blühenden Pfirsichbaum ist es ein vor dem Langbau aufgestelltes Ensemble von mindestens 23 Terrakottafigurinen (s. Abb. 3.6/1), elf Veneres, zehn Matres, einem Jugendlichen in Kapuzenmantel und einem kindlichen Risus (Kap. 3.6; s. auch Kap. 2.6.3). In den Sedimenten der zweiten Überschwemmung, der diese Anlage um 225/230 n. Chr. zum Opfer gefallen war, fanden sich wiederum zahlreiche Keramikgefässe (Kap. 3.2.4) und zum Teil wertvolle Kleinfunde wie eine Glasperle mit Goldfolie (Kap. 3.8.2) und eine Fibel aus Silber (Kap. 3.3.3), die wohl ursprünglich im Langbau untergebracht waren (Kap. 5.3.2 mit Abb. 5/7). Weitere Funde mit sicherem oder möglichem sakralem Charakter finden sich unter den 1944/1945 geborgenen Funden (s. Abb. 5/8), etwa ein silberner Fingerring mit Merkurinschrift, ein silberner Lunula-Anhänger, eine silberne Kasserolle (Kap. 3.3.3), eine Glasflasche mit Schlangenfadenauflage (Kap. 3.8.2) und einige Bergkristalle (Kap. 3.8.4). Im Bereich der Terrakotten kamen ferner mehrere Münzen (Kap. 3.7) zum Vorschein, die vielleicht dort niedergelegt worden waren. Nach der zweiten Überschwemmung errichtete man um 231 n. Chr. am Bach eine Wassermühle (Horizont 2; Kap. 2.7; Beil. 8; Abb. 2.7/49). Ob das Heiligtum auf der Insel wieder aufgebaut oder aufgelassen wurde, muss mangels Hinweisen offen bleiben. Für den abgehobenen Zuflusskanal der Wassermühle verwendete man mehrere stehen gebliebene Pfähle der vorangegangenen Anlagen der Horizonte 1a und 1b. Obwohl die Wassermühle den 28 jährlichen Überschwemmungshorizonten (Kap. 2.2) und den Funden (Kap. 4.3.2; 4.4.4; 45) zufolge nur bis um 260 n. Chr., während gut einer Generation, bestand, musste sie mindestens zweimal erneuert werden – nachgewiesen sind drei Wasserräder, drei Mühlsteinpaare und vermutlich drei Podeste, auf denen jeweils das Mahlwerk ruhte. Grund für diese Umbauten war wohl der weiche, instabile Untergrund, der zu Verschiebungen geführt hatte, so dass das Zusammenspiel von Wellbaum bzw. Sternnabe und Übersetzungsrad nicht mehr funktionierte und das ganze System zerbrach. Die Analyse von Pollen aus dem Gehhorizont hat als Mahlgut Getreide vom Weizentyp nachgewiesen (Kap. 3.11.4). Das Abzeichen eines Benefiziariers (Kap. 3.3.2 mit Abb. 3.3/23,B71) könnte dafür sprechen, dass das verarbeitete Getreide zumindest zum Teil für das römische Militär bestimmt war (s. auch Kap. 6.2.3). Ein im Horizont 2 gefundener Schreibgriffel und weitere stili sowie eine Waage für das Wägen bis zu 35-40 kg schweren Waren aus dem Fundbestand von 1944/1945 könnten davon zeugen, dass das Getreide zu wägen und zu registrieren war (Kap. 3.4.2). Kurz nach 260 n. Chr. fiel die Wassermühle einem weiteren Hochwasser zum Opfer. Für den folgenden Horizont 3 (Beil. 9) brachte man einen Kiesboden ein und errichtete ein kleines Gebäude (Kap. 2.8). Hier war wohl wiederum eine Schmiede untergebracht, wie die zahlreichen Kalottenschlacken belegen (Kap. 3.9), die im Umfeld der kleinen Baus zum Vorschein kamen. Aufgrund der Funde (Kap. 4.4.4; 4.5) kann diese Werkstatt nur kurze Zeit bestanden haben, höchstens bis um 270 n. Chr., bevor sie einem weiteren Hochwasser zum Opfer fiel. Von der jüngsten Anlage, die wohl noch in römische Zeit datiert (Horizont 4; Beil. 10), war lediglich eine Konstruktion aus grossen Steinplatten zu fassen (Kap. 2.9.1). Wozu sie diente, muss offen bleiben. Auch der geringe Fundanfall spricht dafür, dass die Nutzung des Platzes, zumindest für die römische Zeit, allmählich ein Ende fand (Kap. 4.5). Zu den jüngsten Strukturen gehören mehrere Gruben (Kap. 2.9.2), die vielleicht der Lehmentnahme dienten. Mangels Funden bleibt ihre Datierung indes ungewiss. Insbesondere wissen wir nicht, ob sie noch in römische Zeit datieren oder jünger sind. Spätestens mit der fünften Überschwemmung, die zur endgültigen Verlandung führte und wohl schon in die frühe Neuzeit zu setzen ist, wurde der Platz aufgelassen und erst mit dem Bau der bestehenden Fensterfabrik Baumgartner wieder besetzt.

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Einführung: In der Schweiz bestehen zwischen den verschieden Sprachregionen Unterschiede in der Sportpartizipation (Lamprecht, Fischer, & Stamm, 2014). In der italienisch- und französischsprachigen Schweiz wird weniger häufig Sport getrieben als in der Deutschschweiz. Diese sprachregionalen Unterschiede im Sportverhalten sind mit denjenigen der europäischen Nachbarländer vergleichbar. In den nordischen und westlichen Ländern wurde im Vergleich zu den östlichen und südlichen Ländern in Europa wiederholt eine höhere Sportpartizipationsrate aufgezeigt (European Commission, 2014). Zur Erklärung werden insbesondere soziokulturelle Faktoren als begünstigende oder behindernde Einflussfaktoren für den Zugang zum Sport diskutiert. Theoretischer Ansatz: Zur Erklärung des Sportverhaltens wird der praxeologische Ansatz des Habitus (Bourdieu, 1976) verwendet. Das theoretische Konzept des Habitus stellt ein historisch und kulturell variierendes Konstrukt dar, welches eine dynamische Vermittlerrolle zwischen der gesellschaftlichen Struktur- und der subjektiven Handlungsebene einnimmt. Der Habitus erfasst ein dauerhaftes Ensemble von Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsschemata, die gesellschaftlich bedingt sind und die individuellen Handlungen sowie die (Sport-)Praxis beeinflusst. Mit diesem kulturtheoretischen Ansatz von Bourdieu sollen die individuellen Wert- und Deutungsmuster bezüglich Sport und Bewegung, Körper, Gesundheit sowie Freizeit erfasst werden. Methodisches Vorgehen: Um die bewegungs- und körperbezogenen Deutungsstrukturen im Sinne von sportbezogenen Wertvorstellungen, Denk- und Wahrnehmungsschemata im Kontext sportlichen Handelns zu untersuchen, werden in der Deutsch- und Westschweiz wohnhafte sportlich aktive sowie inaktive Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 24 Jahren mittels eines halbstrukturierten Interviews zu ihrer eigenen Sportpraxis sowie ihrer persönlichen Einstellung zu Sport, Bewegung, Körper, Gesundheit und Freizeit befragt. Zur Auswertung wird eine rekonstruktive Sozialforschungsmethode, diejenige der dokumentarischen Methode (Bohnsack, 2013) angewendet, da diese auf die Rekonstruktion von Habitusformen abzielt. Ergebnisse und Diskussion: Es können verschiedene sportbezogene Wertvorstellungen, Denk- und Wahrnehmungsschemata aufgezeigt werden, die mit der habituellen Sportpraxis zusammenhängen z.B. der Stellenwert des Sports d.h. inwiefern Sport als Bestandteil des Lebens oder als Teil der eigenen (körperlichen) Identität wahrgenommen wird. Zudem ist das Ziel der dokumentarischen Analyse aufgrund der bewegungs- und körperbezogenen Deutungsstrukturen unterschiedliche Habitustypen im Kontext des Sports aufzuzeigen. Soziokulturell geprägte Wertvorstellungen könnten einen Beitrag zur Erklärung der unterschiedlichen Sportpartizipationsraten in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz leisten. Da es sich um eine explorative Studie handelt, sind zur Verallgemeinerung der Befunde weitere Studien notwendig. References: Bohnsack, R. (Hrsg.). (2013). Die dokumentarische Methode und ihre Forschungspraxis: Grundlagen qualitativer Sozialforschung (3., aktual. Aufl.). Wiesbaden: Springer VS. Bourdieu, P. (1976). La distinction: Critique sociale du jugement. Le sens commun. Paris: Les Éditions de Minuit. European Commission. (2014). Sport and physical activity: Report. Special Eurobarometer: Vol. 412. Brussels: European Commission. Lamprecht, M., Fischer, A., & Stamm, H. (2014). Sport Schweiz 2014. Magglingen: Bundesamt für Sport BASPO.

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Diese Textausgabe enthält mit der ZPO und der StPO zwei unentbehrliche Gesetze für Zivil- und Strafprozesse. Dank dem Einbezug des Verwaltungsverfahrensrechts des Bundes und des SchKG – neu auch mit weiteren massgebenden Erlassen zu Schuldbetreibung und Konkurs – deckt das Werk alle relevanten Bereiche des schweizerischen Prozessrechts ab. Alle in diesen handlichen Band aufgenommenen 23 Erlasse sind auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung (Stichtag 1. Januar 2015). Diese für Studium und Beruf bestens geeignete Textausgabe ist mit vielen Querverweisen sowie Hinweisen auf die neuste Rechtsprechung des obersten Gerichts versehen, was eine rasche und umfassende Erschliessung der komplexen Materie ermöglicht. Neu ist das Werk mit Randregistern und Inhaltsübersicht auf der Innenklappe versehen, was das Arbeiten besonders effizient macht.

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The perioperative management of patients with mediastinal masses is a special clinical challenge in our field. Even though regional anaesthesia is normally the first choice, in some cases it is not feasible due to the method of operation. In these cases general anaesthesia is the second option but can lead to respiratory and haemodynamic decompensation due to tumor-associated compression syndrome (mediastinal mass syndrome). The appropriate treatment begins with the preoperative risk classification on the basis of clinical and radiological findings. In addition to anamnesis, chest radiograph, and CT, dynamical methods (e.g. pneumotachography and echocardiography) should be applied to verify possible intraoperative compression syndromes. The induction of general anaesthesia is to be realized in awake-fiberoptic intubation with introduction of the tube via nasal route while maintaining the spontaneous breathing of the patient. The anaesthesia continues with short effective agents applied inhalative or iv. If possible from the point of operation, agents of muscle relaxation are not to be applied. If the anaesthesia risk is classified as uncertain or unsafe, depending on the location of tumor compression (tracheobronchial tree, pulmonary artery, superior vena cava), alternative techniques of securing the respiratory tract (different tubes, rigid bronchoscope) and cardiopulmonary bypass with extracorporal oxygen supply are prepared. For patients with severe clinical symptoms and extensive mediastinal mass, the preoperative cannulation of femoral vessels is also recommended. In addition to fulfilling technical and personnel requirements, an interdisciplinary cooperation of participating fields is the most important prerequisite for the optimal treatment of patients.

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INTRODUCTION Spinal disc herniation, lumbar spinal stenosis and spondylolisthesis are known to be leading causes of lumbar back pain. The cost of low back pain management and related operations are continuously increasing in the healthcare sector. There are many studies regarding complications after spine surgery but little is known about the factors predicting the length of stay in hospital. The purpose of this study was to identify these factors in lumbar spine surgery in order to adapt the postoperative treatment. MATERIAL AND METHODS The current study was carried out as a post hoc analysis on the basis of the German spine registry. Patients who underwent lumbar spine surgery by posterior surgical access and with posterior fusion and/or rigid stabilization, whereby procedures with dynamic stabilization were excluded. Patient characteristics were tested for association with length of stay (LOS) using bivariate and multivariate analyses. RESULTS A total of 356 patients met the inclusion criteria. The average age of all patients was 64.6 years and the mean LOS was 11.9 ± 6.0 days with a range of 2-44 days. Independent factors that were influencing LOS were increased age at the time of surgery, higher body mass index, male gender, blood transfusion of 1-2 erythrocyte concentrates and the presence of surgical complications. CONCLUSION Identification of predictive factors for prolonged LOS may allow for estimation of patient hospitalization time and for optimization of postoperative care. In individual cases this may result of a reduction in the LOS.

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Zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage folgt nun die 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage vorliegenden Werks. Das Konzept bleibt unverändert: Das Werk dient in erster Linie als Lehrbuch, richtet sich zudem aber auch an alle Anwender und Entscheider im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Betreibungs- und Konkursämter, Verwaltung und Justiz sowie Rechtsanwälte). Es stellt auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und unter Berücksichtigung der Praxis des Bundesgerichts in konziser und umfassender Form das gesamte schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht dar. Die systematische Darstellung der Materie hat zum Ziel, in selbsterklärender Form die Grundlage für das Verständnis dieses Rechtsgebiets zu schaffen sowie die Zusammenhänge mit den materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen anderer Erlasse aufzuzeigen. Zum Inhalt gehören insbesondere: - eine Einführung in das Rechtsgebiet (Abgrenzungen zur Realvollstreckung, Organisation und Haftung der Betreibungs- und Konkursbehörden, Einsichtsrecht, betreibungsrechtliche Beschwerde, Fristenrecht, Geltungsbereich der einzelnen Betreibungsarten); - das Einleitungsverfahren; - die Betreibung auf Pfändung; - die Betreibung auf Pfandverwertung; - der Konkurs; - der Arrest; - die Betreibung bei Trustverhältnissen; - die Anfechtung; - das revidierte Nachlassverfahren. Das Buch wendet sich aber nicht nur an Studierende, sondern auch an alle Anwender und Entscheider im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Betreibungs- und Konkursämter, Verwaltung und Justiz, Rechtsanwälte).

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Eine immer größere Zahl von Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen arbeitet direkt oder indirekt mit Geodaten. Nicht alle sind Spezialisten im Umgang mit GIS Software. ArcGIS Server bietet mit einem umfangreichen Framework die Möglichkeit, angepasste GIS Anwendungen zu entwickeln, den Funktionsumfang auf benötigte Funktionen zu reduzieren und komplexe Arbeitsabläufe zu optimieren. Die Abteilung Geoinformation und Vermessung des Kantons Luzern entwickelt seit dem Jahr 2006 in Zusammenarbeit mit der Universität Bern ArcGIS Server-basierte Webanwendungen für verschiedene Abteilungen der kantonalen Verwaltung. In dieser Zeit sind mehrere Anwendungen entstanden, darunter eine Webapplikation für die effiziente Erfassung, Beurteilung und Verwaltung von Waldeingriffsflächen (Waldportal), für die dynamische Abgrenzung und Auswertung von Einzugsgebieten, sowie für das Betrachten von aufgezeichneten Videos von Kantonsstraßenabschnitten. In der Präsentation werden die genannten Applikationen vorgestellt und Hintergründe der Entwicklung sowie der Architektur besprochen.

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Die reformierte Kirche gilt weithin als kunst- und musikfeindlich, obschon sie eine reiche musikalische Geschichte und eine dynamische musikalische Gegenwart hat. Diese lässt sich nicht aus einem theologischen Axiom begründen, sondern bedarf der Diskussion. Dabei spielt das von der versammelten Gemeinde gesungene Kirchenlied eine herausragende Rolle. Die in diesem Band vereinigten Aufsätze und Referate von Andreas Marti aus den letzten zwanzig Jahren stellen sich dieser Diskussion aus reformierter Sicht: Dem Kirchenmusiker gelingt es immer wieder, unterschiedliche Perspektiven in eigenständiger und erhellender Weise aufeinander zu beziehen.

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Im Rahmen von DYNALP (Dynamische Entwicklung im Alpenraum, Teilprojekt des INTERREG IIIB) wurde seitens der Alpenbüro GmBH ein an den Kontext der Alpenregion adaptierter ALS-Ansatz für die lokale Entwicklungsplanung getestet. Die Studie dokumentiert die Lernprozesse in den 3 Testgemeinden und setzt sich kritisch mit der Adaptierbarkeit des gewählten methodischen Vorgehens im Kontext von Berggebieten in Transitionsländern auseinander.

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Diese Textausgabe enthält mit der ZPO und der StPO zwei unentbehrliche Gesetze für Zivil- und Strafprozesse. Dank dem Einbezug des Verwaltungsverfahrensrechts des Bundes (insbesondere des VwVG) und des Zwangsvollstreckungsrechts (SchKG, GebV SchKG, KOV, VZG) sowie weiterer verfahrensrechtlich relevanter Erlasse deckt das Werk alle Bereiche des schweizerischen Prozessrechts ab. Alle in diesem handlichen Band aufgenommenen 23 Erlasse sind auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung (Stichtag 1. Januar 2016). Diese für Studium und Beruf bestens geeignete Textausgabe ist mit vielen Querverweisen sowie Hinweisen auf die neuste Rechtsprechung des Bundesgerichts versehen, was eine rasche und umfassende Erschliessung der komplexen Materie ermöglicht. Die neuen Regelungen der ZPO im Zusammenhang mit dem revidierten Kindesunterhalt sind bereits in kursiver Form bgedruckt.

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Erstmals quantitativ bearbeitete Rutschungen aus dem Tiefseebereich des äquatorialen Ostatlantiks liegen auf Hängen von 0,4 Grad und 0,7 Grad - das ist sehr viel flacher als die für statische Rutschungsauslösung benötigte kritische Hangneigung (14 Grad bis 16 Grad ). Im Gegensatz zu Flachwassergebieten kann bei Wassertiefen von über 4000 m natürlich der Einfluß von Wellenwirkung und Tidenhub auf die Hangstabilität vernachlässigt werden. Die Sedimentationsraten sind in diesem Bereich zur Bildung eines Porenwasserüberdruckes vielfach zu niedrig. Nach den Hangstabilitätsanalysen bilden hier Erdbeben den wirksamsten Auslösemechanismus für die Rutschungen. Dies gilt auch für Rutschungen an den Kontinentalrändern von Nordwest- und Westafrika sowie für das europäische Nordmeer und für Rutschungen im nördlichen Fidji-Becken. Das Alter der besonders gut datierten Rutschungen vom nordwestafrikanischen Kontinentalrand und der Tiefsee des äquatorialen Ostatlantiks schwankt zwischen 16,000 J.v.h. und 18,000 J.v.h. sowie etwa 130,000 J.v.h.. Es handelt sich dabei um Phasen des Beginns besonders starker Meeresspiegelschwankungen. Ein Vergleich der Meeresspiegelkurve mit dem Alter älterer Rutschungen zeigt ebenfalls eine Parallele mit Zeiten von Regressionen und Transgressionen. Durch die Meeresspiegelschwankungen werden isostatische Vertikalbewegungen des Tiefseebodens von bis zu 30 m bewirkt, die Spannungen in den Lithosphärenplatten erzeugen. Sie allein sind jedoch nicht groß genug, um Brüche in intakten Plattenbereichen zu verursachen. Entlang alter, ehemals aktiver Transform-Bruchzonen (Fracture Zones) können jedoch die aufgebauten Spannungen eher wieder abgebaut werden. Dabei entstehen kleinere Erdstösse und führen zur Auslösung von Rutschungen. Ein Vergleich der Verbreitung von Transform-Störungen und Rutschungen vor Norwegen, Nordwest- und Westafrika sowie vor dem südlichen Afrika zeigt, daß in diesen Gebieten Rutschmassen tatsächlich besonders häufig entlang und in der Verlängerung von Fracture Zones auftreten. Modellrechnungen, die mit typischen Werten für Hangwinkel (0,5 Grad bis 3 Grad) von Tiefseeböschungen und passive Kontinentalränder sowie für häufig ermittelte Scherfestigkeitsgradienten im Sediment (0,5 kPa/m bis 1,7 kPa/m) durchgeführt wurden, ergaben, daß in Gebieten mit normal konsolidierten Sedimenten (ohne Porenwasserüberdruck) nur Erdbeben Rutschungen ausgelöst haben können.