1000 resultados para Droste zu Vischering, Clemens August, Freiherr, 1773-1845
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Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind
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Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei
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Welsch (Projektbearbeiter): Politische Satire in liberaler Geistesrichtung. In der Form einer Unterhaltung einer "... Gesellschaft von [16] Stammgästen, ... nachdem es gefährlich geworden, sich über Politik frei auszusprechen ..." [Der Verf.] Darunter sindé"Schwärmer für den politischen Standpunkt ... von 1813 bis [18]15, konservative Männer der alten Ordnung, Beamten der neuesten Regierung ..., Sozialisten, ... Freigeister und ... Republikaner." [Kutscher] Verteilt auf den Zeitraum einer Woche, i.e. sieben Sitzungen, welche der Stammtisch beim Kronenwirt zu Schnappel abhält. [Der Literaturwissenschaftler Artur Kutscher im Nachwort zu einem Nachdruck aus d. J. 1918]
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Welsch (Projektbearbeiter): Steuerlicher Nachlaß bei Lebensmitteln
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Welsch (Projektbearbeiter): Amnestie für die aus politischen Gründen Inhaftierten und Verurteilten aus den Königreichen Galizien und Lodomerien sowie Lombardei-Venetien
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Welsch (Projektbearbeiter): Provisorische Vorschriften bezüglich der Übertretung des Pressegesetzes
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Welsch (Projektbearbeiter): Biographische Selbstdarstellung Max von Gagerns nach seiner Wahl zum Volksvertreter der Frankfurter Nationalversammlung
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Boberach: Das Bevölkerungswachstum ist eine Ursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit hohen Zinsen. Ein zinsgünstigeres "Grundgeld" auf der Basis von Grund und Boden soll geschaffen werden. Hypotheken sollen den Geldwert sichern.
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Welsch (Projektbearbeiter): Vorschläge zu Struktur und Funktion der zwei parlamentarischen Kammern in Preußen: Die Mitglieder der ersten Kammer (100 - 150 an der Zahl) werden vom Staatsoberhaupt auf Lebenszeit ernannt; diese Stellung ist nicht erblich. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden vom Volke direkt und geheim gewählt. Zugelassen zur Wahl sind alle unbescholtenen Männer, die das 30. Lebensjahr vollendet und verheiratet oder verheiratet gewesen sind. Die Mitglieder beider Kammern haben das Recht zu Gesetzesvorschlägen und beziehen Diäten sowie Reisekosten
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer am 17. Mai 1848 in der 'Allgemeinen Österreichischen Zeitung' veröffentlichten Gegendarstellung des Innenministers Pillersdorff die Berichterstattung über die sogenannte Sturmpetition vom 15. des Monats betreffend. Ziel dieses seitens dreier nicht mit vollem Namen unterzeichnenden Gardisten initiierten Abdruckes ist es, Gerüchten die Grundlage zu entziehen, wonach die Ereignisse des 15. Mai und die Flucht Kaiser Ferdinands I. in einem unmittelbaren Zusammenhang stünden
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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements die Bewaffnung sowie die Feldzeichen der Wiener Nationalgarde betreffend
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Welsch (Projektbearbeiter): Nachträgliche Genehmigung der Beschlüsse des provisorischen Ausschusses: weitgehender Abzug des Militärs, juristische Verfolgung der Schuldigen des 26. Mai 1848, Aufforderung an Kaiser Ferdinand, nach Wien zurückzukehren
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Welsch (Projektbearbeiter): Mit der Ausnahme der Änderung, daß die Urwähler auch zur Wahl solcher Wahlmänner berechtigt sind, die in einem anderen als dem eigenen Distrikt aufgestellt wurden, bleiben die Bestimmungen der provisorischen Wahlordnung weiterhin in Kraft
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Welsch (Projektbearbeiter): Arbeitsordnung für die bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigten, gültig ab dem 3. Juli 1848: Festsetzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden, Tageslohn für Männer 25, für Frauen 20 Kreuzer; bei witterungsbedingter Arbeitsunterbrechung am Vormittag wird ein halber, am Nachmittag ein ganzer Tageslohn gezahlt. Fällt ein Arbeitstag witterungsbedingt völlig aus, besteht Anspruch auf 6 Kreuzer Unterstützungszahlung am ersten und 9 Kreuzer an jedem folgendem Arbeitstag. Strafandrohung im Falle von 'Zusammenrottung' und Störungen der Arbeit, Hinweis auf die Gehorsamspflicht der Arbeiter gegenüber ihren Vorgesetzten
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Welsch (Projektbearbeiter): Einladung der aktiven Mitglieder des Wiener Männergesangvereins zur Vorbereitung der für den folgenden Tag geplanten Teilnahme an einer Serenade im Schloß zu Schönbrunn (Feier der kaiserlichen Rückkehr)