Grundzüge zu einem Wahlgesetze für beide Kammern: Einleitung: Ohne nähere Erläuterung, welche hier zu weit führen würde ...


Autoria(s): Forstner, Alexander Freiherr von
Data(s)

1849

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Vorschläge zu Struktur und Funktion der zwei parlamentarischen Kammern in Preußen: Die Mitglieder der ersten Kammer (100 - 150 an der Zahl) werden vom Staatsoberhaupt auf Lebenszeit ernannt; diese Stellung ist nicht erblich. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden vom Volke direkt und geheim gewählt. Zugelassen zur Wahl sind alle unbescholtenen Männer, die das 30. Lebensjahr vollendet und verheiratet oder verheiratet gewesen sind. Die Mitglieder beider Kammern haben das Recht zu Gesetzesvorschlägen und beziehen Diäten sowie Reisekosten

von Alexander Freiherrn von Forstner

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. auf 4 S. ; Druckspiegel 10 x 18 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-28271

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-28271

system:098355864

Idioma(s)

ger

Publicador

Mittler

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text