Der Gemeinde-Ausschuß beeilt sich, nachstehenden Ministerial-Erlaß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen: "Ueber wiederholt vorgekommene Anfragen findet sich das Ministerium des Inneren zur Erklärung veranlaßt ... "


Autoria(s): Pillersdorff, Franz Xaver Freiherr von
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Mit der Ausnahme der Änderung, daß die Urwähler auch zur Wahl solcher Wahlmänner berechtigt sind, die in einem anderen als dem eigenen Distrikt aufgestellt wurden, bleiben die Bestimmungen der provisorischen Wahlordnung weiterhin in Kraft

Pillersdorff. Von dem Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. ; Druckspiegel 20 x 30 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-31292

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-31292

system:098358898

Idioma(s)

ger

Publicador

K. K. Hof- u. Staats-Dr.

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text