156 resultados para Fürst


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von Fürst Alex. v. Hohenlohe

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Boberach: Der Entwurf der Siebzehner wird abgelehnt. Deutschland soll keinen Erbkaiser, sondern eine Regentschaft als Spitze haben. Ein kleinerer Fürst als Diktator ist der preußischen Vorherrschaft vorzuziehen. Es genügt eine Reform des Deutschen Bundes mit einem Parlament als Gegengewicht gegen die Fürsten. Das Präsidium soll alle drei Jahre zwischen Österreich, Preußen und Bayern abwechseln, ein Bundesgericht in Nürnberg errichtet werden

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Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht

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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Boberach: Wie in Frankreich die Republik, muß in Deutschland die Monarchie sich für die unteren Klassen einsetzen und die Freiheit aller verwirklichen. Die Herrschaft der Bürokratie soll beseitigt werden. Das Bürgertum soll seine politische Macht nutzen, mit Krone und Adel gemeinsam die soziale Frage zu lösen. - Wentzke: Aufgezeichnet nach mündlichen Erörterungen Rohmers. Gegen die Bureaukratie und das Klassenregiment des dritten Standes. Nach dem Sieg des nicht regierungsfähigen vierten Standes muß in Deutschland das Bürgertum in den vollen Genuß der konstitutionellen Rechte treten, ohne doch der Krone ihre Selbständigkeit, dem Adel seine Standschaft zu nehmen. Diese drei Stände müssen dann für den vierten Stand sorgen, und nur die Monarchie kann hierin die Leitung übernehmen. "Nur derjenige Staat wird in Deutschland zur Hegemonie gelangen, der jenes Gleichgewicht verwirklicht, nur der Fürst die Kaiserkrone tragen, der jene Aufgabe der Monarchie ergreift."

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Boberach: Behandelt werden Alexander Freiherr von Soiron, Jakob Venedey, Oskar von Wydenbrugk, Gottlieb Christian Schüler, Heinrich Freiherr von Gagern, Ernst Moritz Arndt, Carl Theodor Welcker, Friedrich Ludwig Jahn, Franz Schuselka, Friedrich Siegmund Jucho, Johann Gustav Moritz Heckscher, Felix Fürst von Lichnowsky, Friedrich Christoph Dahlmann, Anton Ritter von Schmerling, Franz Raveaux, Heinrich Simon, Johann Jacoby, Robert Blum, Johann Erzherzog von Österreich, Louis Cavaignac, Friedrich Hecker, Friedrich von Wrangel, Joseph Wenzel Graf Radetzky, Joseph Freiherr Jellachich von Buszin, Hermann Rollett, Alphonse de Lamartine, Georg Jung, Louis Napoleon, Ernst Alfred Fürst zu Windischgrätz, Ferdinand Freiligrath, Ludwig Kossuth, Emanuel Geibel

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck der deutschen Übersetzung eines Ludwig XVIII. von Frankreich zugeschriebenen Briefes an seinen Vetter Ferdinand VII. von Spanien aus dem Jahre 1823, dessen Wortlaut jedoch alle Merkmale einer Schmähschrift aufweist: Die Fürsten herrschen von Gottes Gnaden und sind nur diesem bzw. den 'Pfaffen' Rechenschaft schuldig. Die Verständigung von Fürst und Volk wäre für ersteren eine bloße Erniedrigung und lieber sollen die Völker zugrundegehen als das Gottesgnadenrecht. Befürchtungen vor der Einführung einer nationalen Repräsentation sind durchaus unbegründet, denn eine solche ist der absoluten Regierung bei weitem vorzuziehen, vorausgesetzt die Volksvertreter werden vom Monarchen ernannt und ein neuer Adel (per Ernennungen) in den alten 'hineingeflickt'. Ein solchermaßen eingerichtetes Parlament samt Ministerium ist nichts anderes als eine willfährige Geldmaschine und ein amüsanter Zeitvertreib für den Monarchen

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zu Ruhe und Ordnung; Feldmarschall-Lieutenant Alfred Fürst zu Windisch-Graetz erhält außerordentliche Vollmachten über die Zivil- und Militärbehörden

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zu Ruhe und Ordnung; Warnung vor Beleidigung der Truppen

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Welsch (Projektbearbeiter): Fürst Windisch-Graetz überträgt den Oberbefehl über die Wiener Bürgergarde an den Kommandierenden der Nationalgarde Graf von Hoyos

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Welsch (Projektbearbeiter): Inaussichtstellung der Rücknahme außerordentlicher militärischer Vorkehrungen

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der außerordentlichen militärischen Vorkehrungen