Die deutsche Verfassungs-Frage


Autoria(s): Hansemann, David
Data(s)

1848

Resumo

Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren

von David Hansemann

In Fraktur

Formato

64 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-22806

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-22806

system:090393015

Idioma(s)

ger

Publicador

Sauerländer

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text