Zur teutschen Reichsverfassung
Data(s) |
1848
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Resumo |
Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise von Friedrich Bülau In Fraktur Aus: Neue Jahrbücher für Geschichte und Politik ; 1848 |
Formato |
23 S. |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-21250 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-21250 system:084851309 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Hinrichs Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |