Zur teutschen Reichsverfassung


Autoria(s): Bülau, Friedrich
Data(s)

1848

Resumo

Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise

von Friedrich Bülau

In Fraktur

Aus: Neue Jahrbücher für Geschichte und Politik ; 1848

Formato

23 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-21250

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-21250

system:084851309

Idioma(s)

ger

Publicador

Hinrichs

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text