222 resultados para Bayern
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Signatur des Originals: S 36/G00098
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Veröffentlichungen des Büros für die Statistik der Juden, Berlin, Heft 10
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von H. Aub
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vorgelegt von Hubert Hagn aus Bad Tölz, Referendar am Landgericht Nürnberg-Fürth
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hrsg. von Eduard Friedrich Rottmann
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Boberach: Der Entwurf der Siebzehner wird abgelehnt. Deutschland soll keinen Erbkaiser, sondern eine Regentschaft als Spitze haben. Ein kleinerer Fürst als Diktator ist der preußischen Vorherrschaft vorzuziehen. Es genügt eine Reform des Deutschen Bundes mit einem Parlament als Gegengewicht gegen die Fürsten. Das Präsidium soll alle drei Jahre zwischen Österreich, Preußen und Bayern abwechseln, ein Bundesgericht in Nürnberg errichtet werden
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Boberach: Mit Titelblattillustration: 3 Berliner Bürger vor der Konversationshalle, dem Stammlokal der Linken. - Welsch (Projektbearbeiter): Berlin muß sich der Reichsverfassungskampagne anschließen und darf nicht hinter den zu Unrecht als reaktionär verschrienen Regionen und Städten Sachsen, Hannover, Bayern, Köln, Magdeburg, Königsberg, Breslau, Elberfeld und Halle zurückbleiben. In Form einer Unterhaltung dreier Berliner Bürger mit - anfänglich - unterschiedlicher (roter, schwarz-rot-goldener und schwarz-weißer) politischer Ausrichtung
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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Das Rheinland soll sich als selbständiger Staat zwischen Frankreich und dem Osten organisieren, Deutschland ist in Teutonien, Alemannien und Germanien aufzuteilen. Ein Erzherzogtum Thüringen kann unter die Krone von Bayern kommen, Regensburg und der Regenkreis geistliches Hochstift werden. Die Reichsinsignien Karls des Großen sollen von Wien nach Nürnberg zurück. Die Zolleinigung Deutschlands wird abgelehnt. Preußen soll ein Agrarstaat sein
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Boberach: Vom Standpunkt des linken Zentrums wird die Entwicklung der Parteien in der Nationalversammlung und der Verlauf der diplomatischen Verhandlungen über die Reichsverfassung vom Kremsier[er] Programm bis zum Rücktritt des Ministeriums Gagern dargestellt und die Erklärungen der Regierungen von Österreich, Preußen und Bayern kritisiert. - Wentzke: Sehr wertvolle Darstellung der Parteigestaltung in der Paulskirche nach dem Programm von Kremsier. Erörterung der diplomatischen Verhandlungen über die Reichsverfassung, soweit sie bekannt wurden. Kritik der österreichischen, bairischen [sic!] und preußischen Erklärungen vom Standpunkt der Gagern'schen Partei im engeren Sinne und ihrer Wirkung auf die Beratungen der Paulskirche. Beilage: Denkschrift über die künftigen Beziehungen zu Österreich vom Februar 1849 (von Wurm?)
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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren
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Boberach: Bayern ist Musterbeispiel für die Bürokratie in Deutschland, die leider auch von der Provisorischen Zentralgewalt fortgesetzt wird. Der bayerische Verfassungsentwurf würde eine Fürstenrepublik schaffen. Deutschland will einen Kaiser, aber seine Macht soll durch die Fürsten beschränkt werden. - Wentzke: Die regenerierte Bundesversammlung und die Zentralgewalt setzen lediglich die alte Bureaukratie fort. Der bairische [sic!] Entwurf, der nicht aus dem Ministerium hervorging, hat allein den Versuch gemacht, die Forderungen der Landesfürsten aufzustellen. Aber er setzte an die Stelle des Kaisertums die Kollektivsouveränität der Landesfürsten und beschränkte das Direktorium auf die Großstaaten: d.h. eine Republik von gleichberechtigten Fürsten, während Deutschland eine Monarchie war und werden will. Der Siebzehner-Entwurf wollte das Kaisertum dagegen in abgelebten Formen. Für eine Monarchie, deren Träger, der Kaiser, durch eine Reihe von Mittelgliedern herrscht, die innerhalb ihres Kreises selbständig sind. - Baiern das Musterbild bureaukratischen Elends in Deutschland
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Welsch (Projektbearbeiter): Eingabe an die Protestantische Generalsynode für Bayern: Forderung nach Reform des altlutherischen Bekenntnisses (Transsubstantiation) und nach Einberufung einer Reformierenden Nationalsynode der deutschen Protestanten