9 resultados para Harmonisierung


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Das Grünbuch 2006 der Europäischen Kommission "Eine Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" unterstreicht, dass Europa in ein neues Energie-Zeitalter eingetreten ist. Die vorrangigen Ziele europäischer Energiepolitik müssen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sein, wobei sie eine zusammenhängende und logische Menge von Taktiken und Maßnahmen benötigt, um diese Ziele zu erreichen. Die Strommärkte und Verbundnetze Europas bilden das Kernstück unseres Energiesystems und müssen sich weiterentwickeln, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Die europäischen Stromnetze haben die lebenswichtigen Verbindungen zwischen Stromproduzenten und Verbrauchern mit großem Erfolg seit vielen Jahrzehnten gesichert. Die grundlegende Struktur dieser Netze ist entwickelt worden, um die Bedürfnisse großer, überwiegend auf Kohle aufgebauten Herstellungstechnologien zu befriedigen, die sich entfernt von den Verbraucherzentren befinden. Die Energieprobleme, denen Europa jetzt gegenübersteht, ändern die Stromerzeugungslandschaft in zwei Gesichtspunkten: die Notwendigkeit für saubere Kraftwerkstechnologien verbunden mit erheblich verbesserten Wirkungsgraden auf der Verbraucherseite wird es Kunden ermöglichen, mit den Netzen viel interaktiver zu arbeiten; andererseits müssen die zukünftigen europaweiten Stromnetze allen Verbrauchern eine höchst zuverlässige, preiswerte Energiezufuhr bereitstellen, wobei sowohl die Nutzung von großen zentralisierten Kraftwerken als auch kleineren lokalen Energiequellen überall in Europa ausgeschöpft werden müssen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Informationen, die in dieser Arbeit dargestellt werden, auf aktuellen Fragen mit großem Einfluss auf die gegenwärtigen technischen und wirtschaftspolitischen Diskussionen basieren. Der Autor hat während der letzten Jahre viele der hier vorgestellten Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit Vertretern der Kraftwerksindustrie, Betreibern von Stromnetzen und Versorgungsbetrieben, Forschungsgremien und den Regulierungsstellen diskutiert. Die folgenden Absätze fassen die Hauptergebnisse zusammen: Diese Arbeit definiert das neue Konzept, das auf mehr verbraucherorientierten Netzen basiert, und untersucht die Notwendigkeiten sowie die Vorteile und die Hindernisse für den Übergang auf ein mögliches neues Modell für Europa: die intelligenten Stromnetze basierend auf starker Integration erneuerbarer Quellen und lokalen Kleinkraftwerken. Das neue Modell wird als eine grundlegende Änderung dargestellt, die sich deutlich auf Netzentwurf und -steuerung auswirken wird. Sie fordert ein europäisches Stromnetz mit den folgenden Merkmalen: – Flexibel: es erfüllt die Bedürfnisse der Kunden, indem es auf Änderungen und neue Forderungen eingehen kann – Zugänglich: es gestattet den Verbindungszugang aller Netzbenutzer besonders für erneuerbare Energiequellen und lokale Stromerzeugung mit hohem Wirkungsgrad sowie ohne oder mit niedrigen Kohlendioxidemissionen – Zuverlässig: es verbessert und garantiert die Sicherheit und Qualität der Versorgung mit den Forderungen des digitalen Zeitalters mit Reaktionsmöglichkeiten gegen Gefahren und Unsicherheiten – Wirtschaftlich: es garantiert höchste Wirtschaftlichkeit durch Innovation, effizientes Energiemanagement und liefert „gleiche Ausgangsbedingungen“ für Wettbewerb und Regulierung. Es beinhaltet die neuesten Technologien, um Erfolg zu gewährleisten, während es die Flexibilität behält, sich an weitere Entwicklungen anzupassen und fordert daher ein zuversichtliches Programm für Forschung, Entwicklung und Demonstration, das einen Kurs im Hinblick auf ein Stromversorgungsnetz entwirft, welches die Bedürfnisse der Zukunft Europas befriedigt: – Netztechnologien, die die Stromübertragung verbessern und Energieverluste verringern, werden die Effizienz der Versorgung erhöhen, während neue Leistungselektronik die Versorgungsqualität verbessern wird. Es wird ein Werkzeugkasten erprobter technischer Lösungen geschaffen werden, der schnell und wirtschaftlich eingesetzt werden kann, so dass bestehende Netze Stromeinleitungen von allen Energieressourcen aufnehmen können. – Fortschritte bei Simulationsprogrammen wird die Einführung innovativer Technologien in die praktische Anwendung zum Vorteil sowohl der Kunden als auch der Versorger stark unterstützen. Sie werden das erfolgreiche Anpassen neuer und alter Ausführungen der Netzkomponenten gewährleisten, um die Funktion von Automatisierungs- und Regelungsanordnungen zu garantieren. – Harmonisierung der ordnungspolitischen und kommerziellen Rahmen in Europa, um grenzüberschreitenden Handel von sowohl Energie als auch Netzdienstleistungen zu erleichtern; damit muss eine Vielzahl von Einsatzsituationen gewährleistet werden. Gemeinsame technische Normen und Protokolle müssen eingeführt werden, um offenen Zugang zu gewährleisten und den Einsatz der Ausrüstung eines jeden Herstellers zu ermöglichen. – Entwicklungen in Nachrichtentechnik, Mess- und Handelssystemen werden auf allen Ebenen neue Möglichkeiten eröffnen, auf Grund von Signalen des Marktes frühzeitig technische und kommerzielle Wirkungsgrade zu verbessern. Es wird Unternehmen ermöglichen, innovative Dienstvereinbarungen zu benutzen, um ihre Effizienz zu verbessern und ihre Angebote an Kunden zu vergrößern. Schließlich muss betont werden, dass für einen erfolgreichen Übergang zu einem zukünftigen nachhaltigen Energiesystem alle relevanten Beteiligten involviert werden müssen.

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Die Verbindung von Wohnarchitektur und Lebensstil der Bewohner wurde in der Architektur bisher kaum analysiert und systematisiert. Selbst in den klassischen Lehrbüchern der Gebäudelehre fehlt in der Regel eine definierte Auffassung des Lebensstils der Bewohner als Einflussparameter für Architektur. Es sind vorwiegend implizite, verkürzte oder nur sehr persönliche Vorstellungen vom Lebensstil zukünftiger Nutzer, die in die Architektur eingehen. Mit der vorliegenden Arbeit wird die Beziehung zwischen Lebensstil, Atmosphäre und architektonischem Programm im Kontext von Wohnarchitektur theoretisch, konzeptionell und an Hand eigener empirischer Analysen expliziert. Lebensstil wird dabei als Resultat eines Kräftefelds zwischen Individuum und Gesellschaft begriffen, also dem Zusammenwirken von individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen, die sich in konkreten räumlichen Gegebenheiten vollziehen. Die theoretischen und empirischen Analysen erbrachten, dass eine Verknüpfung von Lebensstil und Architektur auf einer Ebene stattfinden sollte, die ihre inhaltliche Verschneidung erlaubt. Das heißt, dass weder „fertige“ Lebensstiltypen, wie in der soziologischen Lebensstilforschung üblich, noch Wohn(haus)typologien herangezogen werden sollten. Vielmehr sollten die Lebensstilparameter in ihre strukturellen Einzelteile zerlegt und dechiffriert werden, da fertige Typenbeschreibungen oft nur assoziative Verbindungen erzeugen und schwer in räumliche Dimensionen transferierbar sind. Die Entwicklung und Erforschung der Lebensstilparameter stellt im vorliegenden Ansatz die Voraussetzung zur Generierung von Wohnarchitektur unter dem Fokus des Lebensstils dar. Hierzu wurden sog. Integrative Lebensstil-Architektur-Parameter erarbeitet. Diese Parameter sind als Einzeldimensionen konzipiert und ermöglichen so eine freie Kombination und Schwerpunktsetzung durch den Architekten. Dadurch lässt sich Architektur im Sinne des Lebensstils beschreiben und analysieren. Neben der Analyse von Architektur an Hand der Parameter kann ihnen aber auch eine generative Gestaltungskraft in der Architektur zugesprochen werden, woraus eine zielgerichtetere Harmonisierung von Lebensstil und Architektur zu erwarten ist.

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Gegenstand der vorliegenden Masterarbeit ist die Übersetzung eines Alleinvertriebsvertrages zwischen einem italienischen Hersteller und einem deutschen Vertragshändler aus dem Italienischen ins Deutsche. Die Entscheidung für dieses Thema hat zwei Gründe: die Leidenschaft für das Recht und für die Rechtsübersetzung und die Möglichkeit, ein übliches Szenario in der heutigen Realität der Handelsbeziehungen zwischen Italien und Deutschland aufzuzeigen. Die Arbeit besteht aus sechs Kapiteln, an die sich drei Anhänge anschließen: Der erste enthält ein mit SDL MultiTerm erstelltes Termbase mit den aus übersetzerischer Sicht wichtigsten Termini, die im italienischen Vertrag gefunden wurden. Der zweite beinhaltet den Originaltext auf Italienisch. Der dritte Anhang schließlich besteht aus dem Fragebogen, der zwecks Analyse der Tendenz bezüglich der Abfassung und/oder Übersetzung internationaler Verträge erstellt und internationalen Anwaltskanzleien vorgelegt wurden, sowie die Antworten seitens der kontaktierten Kanzleien. Das erste Kapitel beinhaltet eine kontrastive Analyse betreffend die allgemeine Disziplin der Verträge in Italien und in Deutschland, mit der die Ähnlichkeiten und die Unterschiede zwischen den zwei Rechtsordnungen herausgearbeitet werden. Dieser Teil bietet auch einen Überblick über die Kategorie der Alleinvertriebsverträge, zu der der Originaltext gehört. Das zweite Kapitel behandelt das Thema der internationalen Verträge; insbesondere werden die hauptsächlichen Probleme bei der Abfassung dieser Verträge, sowie die zahlreichen Versuche im Bereich der Harmonisierung des europaischen und internationalen Privatrechts und die Ergebnisse des Fragebogens vorgestellt. Das dritte Kapitel enthält eine Einführung in die Rechtsübersetzung: Nach einer Beschreibung der Kompetenzen eines Rechtsübersetzers und der Merkmale der Rechtssprache werden die besonderen Faktoren, die die Übersetzung von Rechtstexten beeinflussen können, sowie die Unterscheidung zwischen Übersetzungsmethoden und -verfahren erläutert. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Analyse des Ausgangstexts im Hinblick auf die Ebenen der Makrostruktur, des Wortschatzes und der Morphosyntax. Nach der Übersetzung des Vertrages ins Deutsche werden im sechsten Kapitel die Übersetzungsschwierigkeiten und die Veränderungen vorgestellt, die bei der Übersetzung vorgenommen wurden.

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The technical developments that have taken place in the preceding years (PET, hybrid imaging) have changed nuclear medicine. The future cooperation with radiologists will be challenging as well as positioning nuclear medicine in an European context. It can also be expected that education in nuclear medicine will undergo a harmonization process in the states of the European Union. In this paper, we describe how nuclear medicine education is organized in several European countries. We aim to stimulate constructive discussions on the future development of the specialization in nuclear medicine in Germany.

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Das schweizerische Verfassungsrecht belässt dem Gesetzgeber einen hinreichenden Spielraum, Massnahmen bezüglich der Inverkehrsetzung von importierten Produkten nach Massgabe von Anforderungen an die Produktionsbedingungen im Exportland (Production and Process Methods, PPMs) im Bereich der untersuchten Produkte (Palmöl, Soya, biogene Treibstoffe, Textilien, Baumwolle) im Rahmen eines Bundesgesetzes zu erlassen. Der Gestaltungsspielaum bemisst sich im einzelnen nach den detaillierten Bestimmungen des WTO Rechts. Dabei steht die Förderung freiwilliger Labels und von internationalen Standards für Best Practices im Vordergrund. Es schliesst indessen auch einseitige Import- restriktionen auf Grund von PPMs nicht aus, soweit vorgängig durchgeführte Verhand- lungen mit den Exportstaaten nicht zielführend sind und freiwillige Massnahmen nicht genügen. Das kann vor allem im Rohstoffhandel und im Konzernhandel (intrafirm trade) zutreffen. Die Regelungen unterliegen einer Verhältnismässigkeitsprüfung und sie dürfen sich nicht zum Schutze der einheimischen Industrie auswirken. Das GATT-recht erlaubt auch zollrechtliche Massnahmen als Mittel und Anreiz zur Förderung von Best Practices im Exportstaat. Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU folgt den gleichen Grundsätzen, schliesst indessen zollrechtliche Massnahmen bezüglich der erfassten Produkte aus. Das Bundesgesetz über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse verlangt die Anpassung an EU-rechtliche PPM Standards, soweit diese bestehen. Damit werden auch Spannungen im Rahmen des Freihandelsabkommens vermieden. Das THG erlaubt aber auch die ein- seitige Entwicklung von Best Practices und damit die Schaffung von Anreizen für die Ent- wicklung internationaler Standards. Das Cassis-de-Dijon Prinzip findet vorliegend keine unmittelbare Anwendung. Die hier behandelten Importregelungen beschränken sich auf die Rohstoffe und die unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukte. Sie lassen sich nicht auf verarbeitete Produkte übertragen. Diese können nur im Rahmen einer internationalen Harmonisierung miteinbezogen werden, welche alle Stufen der Verarbeitungsskette zu erfassen vermögen. Dies kann im Alleingang nicht erreicht werden.

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Seit Juli 2013 laufen die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Die Verhandlungen laufen noch, und es ist zum heutigen Zeitpunkt wenig bekannt zum Ausgang und Umfang des Abkommens. Zwei der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Streitpunkte sind das geplante Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, sowie die sogenannten Chlor-Hühnchen. Das geplante Abkommen soll aber weit darüber hinaus greifen und nebst dem Zollabbau für Industrie- und Agrarprodukte auch die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen umfassen. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse werden typischerweise durch eine Rechtsharmonisierung im Bereich der Produktionsstandards reduziert. Eine solche Harmonisierung könnte sich für die Schweizer Industrie als Herausforderung herausstellen. Auch strikte Ursprungsregeln könnten sich auf einzelne Schweizer Zwischenprodukte negativ auswirken. Potenziell negative Auswirkungen könnten aber durch verschiedene handelspolitische Massnahmen gemindert werden. Soweit minilaterale Abkommen wie das TTIP-Abkommen eine nicht-diskriminierende Rechtsharmonisierung vorsehen, wirken sie sich insgesamt primär positiv und wachstumsfördernd für Drittstaaten wie die Schweiz aus.

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Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten. Aus dieser politischen und rechtlichen Konzeption resultiert ein Spannungsfeld, welches versucht, den Gedanken der unionsweiten Harmonisierung sowie die unionsrechtlichen Zielvorstellungen mit der nationalen Souveränität aller Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen. Dieses Prinzip findet sich in den unterschiedlichen Rechtsakten der Europäischen Union, insbesondere den Richtlinien, wieder. Um dieses Prinzip zu erkennen, spielen die authentischen Sprachfassungen der einzelnen Rechtsakte eine entscheidende Rolle. Seit dem 01. Juli 2013 besteht die Europäische Union aus 28 Mitgliedstaaten. Dies bedeutet eine umfassende sprachliche und kulturelle Vielfalt. Aktuell erkennt die Europäische Union 24 Amts- und Arbeitssprachen an. Hinzu kommt, dass gem. Art. 342 AEUV i.V.m. Art. 4 VO (EG) Nr.1/1958 alle EU-Rechtsakte in allen Amtssprachen abgefasst werden müssen. Es ist insbesondere für EU-Richtlinien aufgrund ihrer Umsetzungspflicht entscheidend, dass die Sprachfassungen identisch sind. Der Auftragscharakter der Richtlinie muss in allen Sprachfassungen so ausgedrückt werden, dass die Mitgliedstaaten als Adressaten der Richtlinie die von der Europäischen Union auferlegte Aufforderung bereits auf sprachlicher Ebene erkennen und in der außersprachlichen Wirklichkeit umsetzen können. Dabei sind ebenso sprachspezifische wie auch nationalrechtliche Konventionen zu berücksichtigen.

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Sammelrezension von: 1. Rudolf Lassahn/Birgit Ofenbach (Hrsg.): Bildung in Europa. Frankfurt a. M./Bern: Lang 1993. 162 S. 2. Walter Hornstein/Gerd Mutz unter Mitarbeit von Irene Kühnlein und Angelika Poferl: Die europäische Einigung als gesellschaftlicher Prozeß. Soziale Problemlagen, Partizipation und kulturelle Transformation. Baden-Baden: Nomos 1993. 275 S.