Gutachten zu den ökologischen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten erstattet dem Bundesamt für Umwelt BAFU


Autoria(s): Cottier, Thomas; Holzer, Kateryna; Liechti, Rachel; Naef, Tobias
Data(s)

2013

Resumo

Das schweizerische Verfassungsrecht belässt dem Gesetzgeber einen hinreichenden Spielraum, Massnahmen bezüglich der Inverkehrsetzung von importierten Produkten nach Massgabe von Anforderungen an die Produktionsbedingungen im Exportland (Production and Process Methods, PPMs) im Bereich der untersuchten Produkte (Palmöl, Soya, biogene Treibstoffe, Textilien, Baumwolle) im Rahmen eines Bundesgesetzes zu erlassen. Der Gestaltungsspielaum bemisst sich im einzelnen nach den detaillierten Bestimmungen des WTO Rechts. Dabei steht die Förderung freiwilliger Labels und von internationalen Standards für Best Practices im Vordergrund. Es schliesst indessen auch einseitige Import- restriktionen auf Grund von PPMs nicht aus, soweit vorgängig durchgeführte Verhand- lungen mit den Exportstaaten nicht zielführend sind und freiwillige Massnahmen nicht genügen. Das kann vor allem im Rohstoffhandel und im Konzernhandel (intrafirm trade) zutreffen. Die Regelungen unterliegen einer Verhältnismässigkeitsprüfung und sie dürfen sich nicht zum Schutze der einheimischen Industrie auswirken. Das GATT-recht erlaubt auch zollrechtliche Massnahmen als Mittel und Anreiz zur Förderung von Best Practices im Exportstaat. Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU folgt den gleichen Grundsätzen, schliesst indessen zollrechtliche Massnahmen bezüglich der erfassten Produkte aus. Das Bundesgesetz über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse verlangt die Anpassung an EU-rechtliche PPM Standards, soweit diese bestehen. Damit werden auch Spannungen im Rahmen des Freihandelsabkommens vermieden. Das THG erlaubt aber auch die ein- seitige Entwicklung von Best Practices und damit die Schaffung von Anreizen für die Ent- wicklung internationaler Standards. Das Cassis-de-Dijon Prinzip findet vorliegend keine unmittelbare Anwendung. Die hier behandelten Importregelungen beschränken sich auf die Rohstoffe und die unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukte. Sie lassen sich nicht auf verarbeitete Produkte übertragen. Diese können nur im Rahmen einer internationalen Harmonisierung miteinbezogen werden, welche alle Stufen der Verarbeitungsskette zu erfassen vermögen. Dies kann im Alleingang nicht erreicht werden.

Formato

application/pdf

Identificador

http://boris.unibe.ch/50419/1/USG-Gutachten%20final%5B1%5D.pdf

Cottier, Thomas; Holzer, Kateryna; Liechti, Rachel; Naef, Tobias (2013). Gutachten zu den ökologischen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten erstattet dem Bundesamt für Umwelt BAFU Bern: Bundesamt für Umwelt

doi:10.7892/boris.50419

Idioma(s)

eng

deu

Publicador

Bundesamt für Umwelt

Relação

http://boris.unibe.ch/50419/

http://www.bafu.admin.ch

Direitos

info:eu-repo/semantics/openAccess

Fonte

Cottier, Thomas; Holzer, Kateryna; Liechti, Rachel; Naef, Tobias (2013). Gutachten zu den ökologischen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten erstattet dem Bundesamt für Umwelt BAFU Bern: Bundesamt für Umwelt

Palavras-Chave #340 Law #380 Commerce, communications & transportation
Tipo

info:eu-repo/semantics/report

info:eu-repo/semantics/publishedVersion

NonPeerReviewed