23 resultados para Europäisierung
Europäisierung ohne Mitgliedschaft. Zum politischen Handlungsspielraum der Schweiz ausserhalb der EU
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Der Beitrag betont die Notwendigkeit einer transnationalen Sichtweise in der historischen Forschung, lenkt dabei den Blick auf osteuropäische Beispiele. Besondere Bedeutung erhält hierbei der analytische Ansatz des kontrastiven Vergleichs. Im Mittelpunkt der Untersuchungen sollten vor allem Transferprozesse, Beziehungen und Verflechtungen stehen. Auf diese Weise wird man am ehesten dem Wertungsdilemma entgehen, auch können so gesamteuropäische und globale Zusammenhänge deutlich werden. Allerdings erhebt sich die Frage, inwieweit das Konzept einer verschränkten Geschichte auch für die Randfächer wie etwa der osteuropäischen Geschichte realisierbar ist. Was den BA angeht, muss man skeptisch sein; bessere Chancen bieten sich im MA-Studiengang, allerdings taucht hier das Problem auf, dass propädeutische Kenntnisse fehlen.
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Seit 2001 ist die Türkei im Bologna Prozess beteiligt, somit hat sie ihre Bereitschaft bei der Gestaltung des Europäischen Hochschulraums erklärt. Im Europäisierungsprozess unter Bologna kommen ungleiche Partner zusammen, die unterschiedliche Ambitionen, sowie unterschiedliche Projektionen in dem Europäisierungsprozess haben. Die Arbeit geht diesem am Beispiel der Türkei und Deutschland nach. Aufgezeigt werden, dass die neuen Herausforderungen an die Gestaltung der Hochschulreform, wie die Wechselwirkung von Peripherie und Zentrum, Verändern der gängigen Denkstrukturen noch nicht in der Hochschulforschung thematisiert wurden.
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Die Aufarbeitung der Wechselwirkung von Politik, Schulentwicklung und dem mit dem Verfassungsauftrag verbundenen Verantwortungsbereich der Schulaufsicht und ihrer Steuerungsfunktion im Bildungswesen ist Thema der Studie. Es sollen die Kontexte von Bildungsplanung, Steuerung der Schulentwicklung und Schulaufsicht bezogen auf die „autonome“ Schule am Beispiel Hessens dargestellt, analysiert und Perspektiven aufgezeigt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Schulentwicklung und ihre bildungspolitischen Ausprägungen und die Strukturen und die Organisation der Bildungsverwaltung – mit einer Fokussierung auf die „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegenheiten - werden dargestellt und die Entwicklungsprozesse analysiert. An den Beispielen Mittelpunktschule/Förderstufe und Schulprogramm wird der Versuch unternommen, die veränderten Rollen und Funktionen der Schulaufsicht in Verbindung mit den jeweiligen Entwicklungsphasen der Schulaufsichtsorganisation seit 1945 aufzuzeigen. Im Spannungsfeld von Politik, Pädagogik und Ökonomie war und ist die Steuerung der Schulentwicklung durch die Bildungsverwaltung ein zentrales gestaltendes Element. Die Schulforschung hat in der Vergangenheit dem Bereich der Bildungsverwaltung, hier insbesondere der Schulaufsicht, relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei ist die Schulaufsicht nicht nur im Grundgesetz sondern in allen Länderverfassung als „hoheitliche“ Aufgabe verankert und in den entsprechenden Schulgesetzen als Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Schulen ein fester Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols. Nicht nur die Schulaufsicht als Teil der Bildungsverwaltung und ihre direkte und indirekte Rolle bei der Steuerung der Schulentwicklung in Hessen, auch der Einfluss der Finanzpolitik sowie die Auswirkungen der internationalen Vergleichsuntersuchungen und der Europäisierung (TIMSS, PISA, IGLU, Bologna, Lissabon, EU-Programme, internationale Organisationen) werden kontextuell behandelt. Die Auswirkungen finanzpolitischer Entscheidungen ("schlanker Staat") und die Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen auf die weiteren Perspektiven der Schulaufsicht und die Bildungsverwaltung insgesamt werden im Kontext zu den übrigen Bundesländern auf Grund aktueller politischer Entscheidungen im Zusammenhang mit der Diskussion um Qualitätssicherung im Bildungswesen aufgezeigt und künftige Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten der Schulaufsicht als „regionaler Qualitätsagentur“ perspektivisch entwickelt.
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Die ökonomische Analyse des Rechts durchdringt heute sämtliche Rechtsgebiete, vom allgemeinen Zivilrecht über das Wirtschaftsrecht bis hin zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen. Vor dem Hintergrund von Europäisierung und Internationalisierung des Rechts beschäftigen sich 59 namhafte Rechtswissenschaftler und Ökonomen aus 15 Ländern mit aktuellen Grundsatzfragen und künftigen Perspektiven der ökonomischen Analyse des Rechts.
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Die Zeit, in der sich die Universität durch fachliche Differenzierung und ihre Institutionalisierung in neue Fächer oder Teilgebiete weiterentwickelte, indem das Neue zum Alten hinzu kam, ist offenkundig vorbei; neue Wissensgebiete werden heutzutage auf Kosten bestehender eingerichtet. Auch deshalb ist zu fragen, welche Erwartungen die Gesellschaft heute an das Fach Geschichte hat. Notwendig erscheint ein Höchstmaß an Flexibilität. Es darf keine Europäisierung in Gestalt inhaltlicher Vereinheitlichung geben. Allerdings sind Standards notwendig wie etwa die methodische Schulung in den Grundlagen des Fachs, die bereits Teil der BA-Phase des Studiums sein müssen. Die methodische Schulung soll durch fächerübergreifende Verbindungen befördert werden. Diese Grenzüberschreitung wird das Fach Geschichte nicht schwächen, sondern seine gesellschaftliche Relevanz erhöhen und seine Studierenden auch für geschichtsferne Berufe besser qualifizieren, indem zentrale gesellschaftliche Herausforderungen wie die Europäisierung und Globalisierung deutlicher wahrgenommen werden können.