1000 resultados para Deutsche Frage
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Boberach: Österreich muß dem deutschen Bundesstaat angehören, von der Einheit Deutschlands darf nicht ein Drittel ausgeschlossen werden
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"Die vorliegende Arbeit ist die erweiterte Umarbeitung eines Aufsatzes, der unter dem Titel 'Deutschlands National- und Weltberuf im Lichte des Föderalismus' in der Wochenschrift 'Das Freie Volk' ... Nr. 2 vom 12. Okt. 1918, S. 40-53 erschienen ist."
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von Hildegard Katsch
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von Gottlieb August Schüler
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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren
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von Dr. Simplicissimus
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"Literaturangaben": p. [5]-6.
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Cover title: Das Jahr 1866.
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Der Beitrag betont die Notwendigkeit einer transnationalen Sichtweise in der historischen Forschung, lenkt dabei den Blick auf osteuropäische Beispiele. Besondere Bedeutung erhält hierbei der analytische Ansatz des kontrastiven Vergleichs. Im Mittelpunkt der Untersuchungen sollten vor allem Transferprozesse, Beziehungen und Verflechtungen stehen. Auf diese Weise wird man am ehesten dem Wertungsdilemma entgehen, auch können so gesamteuropäische und globale Zusammenhänge deutlich werden. Allerdings erhebt sich die Frage, inwieweit das Konzept einer verschränkten Geschichte auch für die Randfächer wie etwa der osteuropäischen Geschichte realisierbar ist. Was den BA angeht, muss man skeptisch sein; bessere Chancen bieten sich im MA-Studiengang, allerdings taucht hier das Problem auf, dass propädeutische Kenntnisse fehlen.
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Die Ungleichheit von Bildungschancen ist ein Dauerthema in der empirischen Bildungsforschung, dem in den vergangenen Jahren auch in der Bildungspolitik wieder besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Abgesehen davon, dass nach den kontroversen Debatten über Bildungsungleichheiten in den 1960er Jahren (siehe dazu Müller 1998) in den letzten 40 Jahren mehr oder weniger kontinuierlich geforscht und publiziert wurde, hat — nachdem das fachliche und öffentliche Interesse an Bildungsungleichheit in den 1970er und 1980er Jahren deutlich erlahmte — in den 1990er Jahr die Produktivität der sozialstrukturell orientierten und lebensverlaufstheoretisch fundierten Bildungssoziologie und auch die Aufmerksamkeit an ihren Befunde zugenommen. Ihre Ergebnisse lassen sich nicht alleine an den methodischen Entwicklungen (Schimpl-Neimanns 2000; Becker 2000; Henz und Maas 1995), der Auswertung von neueren Massen- und Längsschnittdaten mit ausgefeilten statistischen Verfahren (Müller und Haun 1994; Mayer und Blossfeld 1990; Blossfeld 1988) und der groß angelegten internationalen Vergleiche (Shavit und Blossfeld 1993) ablesen, sondern auch in der Weiterentwicklung theoretischer Ansätze, die den Anspruch vertreten, Ursachen sowie Mechanismen und Prozesse von Bildungsungleichheiten präziser zu benennen als dies bislang der Fall war (siehe Einleitung von Becker und Lauterbach in diesem Band). In der universitären Forschung selbst sind seitdem eine Vielzahl unterschiedlicher Projektvorhaben in Gang gesetzt worden, die sich zum Ziel gesetzt haben, diese Theorieansätze empirisch anzuwenden, um Entstehung und Reproduktion von Bildungsungleichheiten umfassend zu beschreiben und zu erklären (siehe Becker in diesem Band sowie Becker 2006). Zudem hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahre 2002 mit dem erklärten Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation der empirischen Bildungsforschung zu leisten, die Förderinitiative „Forschergruppen in der Empirischen Bildungsforschung“ beschlossen (DFG 2005).
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Boberach: Der Demokratie gehört die Zukunft, zum eigenen Bestand muß sich das Königtum daher mit ihr verbünden. Das Ziel ist nicht die Republik, sondern die konstitutionelle Monarchie. Der Staat muß die soziale Frage über die Grundrechte lösen. Der Volkswille soll sich in einem Zweikammersystem mit Senat als erster Kammer ausdrücken
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Boberach: Gegen die Schrift "De la démocratie en France" (1849) ist einzuwenden, daß sie Privilegien voraussetzt, die aus der calvinistischen Prädestinationslehre abgeleitet werden. Die konstitutionelle Monarchie ist kein Allheilmittel gegen den Grundwiderspruch, daß die Bourgeoisie die soziale Frage nur beschönigt, während die wahre Demokratie alle Klassen verbessern will. - Wentzke: Gegen die Prädestinationslehre des Calvinisten Guizot, dessen Gott ein privilegierter Gott ist. Seine Bourgeoisie will die sozialen Schäden verhüllen, während die wahre Demokratie der Gesellschaft die tiefe Kluft zeigt, vor der sie steht, und eine geistige und materielle Verbesserung aller Klassen anstrebt. Gegen das Allheilmittel der konstitutionellen Monarchie