200 resultados para Ministerium
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Welsch (Projektbearbeiter): Eine Revision der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 ist mit einer dem Ministerium Brandenburg/Manteuffel ergebenen ersten Kammer unmöglich. Aufruf an die freisinnigen Wahlmänner der ersten Kammer, jedwede Art von reaktionären Bestrebungen zurückzuweisen, Fraktionsbildungen unbedingt zu vermeiden und sich mit den Gleichgesinnten zu einer festgeschlossenen Partei zu vereinigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Dankesadresse der Marburger Bürgerschaft für die Aufhebung der Zensur, der Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren und von Geschworenengerichten; Forderung nach voller Vereins- und Versammlungsfreiheit, unabhängiger Gemeindeverfassung, Aufnahme von Männern des Volkes in das Ministerium
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Welsch (Projektbearbeiter): Petition an die preußische Nationalversammlung, die zu schaffende Verfassung nicht gegen den Willen des Königs zu vereinbaren und den vom königlichen Ministerium vorgelegten Verfassungsentwurf zugrundezulegen; Warnung vor dem Ein-Kammer-System
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zum Widerstand gegen das Ministerium Camphausen nach der Ablehnung dessen Verfassungsentwurfes durch die preußische Nationalversammlung
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Bevölkerung, der Reaktion keinen Vorwand zum Eingreifen zu bieten und an die Nationalversammlung, die Freiheit des Volkes unter allem Umständen zu wahren. Hintergrund: Neugebildetes Ministerium unter General von Pfuel
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme Sethes zum Konflikt von Krone und Nationalversammlung: Der Protest der Volksvertreter gegen das Ministerium Brandenburg stellt einen Eingriff in die Rechte des Königs dar. Da eine Verfassung jedoch bislang nicht geschaffen wurde, sind nach wie vor die alten Gesetze gültig, und danach ist a) der König berechtigt, die Nationalversammlung an einen beliebigen Ort zu berufen und zu verlegen, b) die Regierung berechtigt, den Belagerungszustand zu verhängen und c) gibt es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Anklage gegen das Staatsministerium. Eine Anklage jedoch, die das Staatsministeriums des Hochverrats bezichtigt (§ 92, Tit. 20, Tl. II Allg. Landrecht) ist rechtlich unhaltbar. Vonnöten ist folglich die alsbaldige Ausarbeitung einer Verfassung
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von zehn Urwählern des zwanzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von fünf Urwählern des sechzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.
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Welsch (Projektbearbeiter): Erklärung der Volkspartei, nur solche Deputierte zu wählen, die mit folgenden Punkten übereinstimmen: die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 ist ein durch nichts gerechtfertigter Rechtsbruch, die Zusammensetzung der zweiten Kammer muß dem Wahlgesetz vom 8. April 1848 unterliegen, die Beschränkung des Wahlrechts zur ersten Kammer durch Standesvorrechte ist abzulehnen, alle Abgeordneten beider Kammern haben ein Anrecht auf Diäten und Reisekosten, kein absolutes legislatives Veto der Krone, kein legislatives Recht für das Ministerium, keine Suspension von Grundrechten ohne Befragung der Volksvertretung, alleiniges Steuerbewilligungsrecht für die zweite Kammer, Vereidigung des Heeres auf die Verfassung.
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Ministerium Brandenburg hat mit der Auflösung der preußischen Nationalversammlung die Gesetze vom 6. und 8. April 1848 verletzt sowie die Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Dominialpolizeigewalt, über Schwurgerichte und Meinungsfreiheit, über ein freies Wahlgesetz, über die Verantwortlichkeit der Minister und die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung unmöglich gemacht. Anforderungen an die zu wählenden Wahlmänner sind daher: Erklärung der Oktroyierung der Verfassung als ungesetzlichen Akt, Fortsetzung des unterbrochenen Werks der Verfassungsvereinbarung mit dem König
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung des Artikels 105 der oktroyierten Verfassung, der in dringenden Fällen und bei Abwesenheit der beiden Kammern dem Ministerium legislative Befugnisse einräumt. Warnung vor den reaktionären Schriften, die in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei erscheinen, als da sind: Neue Preußische Zeitung, Neues Preußisches Sonntagsblatt, das Volksblatt des Barons von Seld
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Welsch (Projektbearbeiter): Kritische Erörterung der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 in Bezug auf die Befugnisse des Minsteriums sowie auf die personelle Zusammensetzung der ersten Kammer. Das Ministerium kann Beschlüsse beider Kammern ablehnen, auch ohne die Deputierten Gesetze erlassen und im Falle eines Aufruhrs die demokratischen Grundrechte aufheben. Warnung vor der reaktionären Presse (Neue Preußische Zeitung, Neues Sonntagsblatt, Norddeutsche Zeitung, Volksblatt des Barons von Seld). Aufruf, nicht diejenigen Wahlmänner zu wählen, die von den Landräten, Beamten, Edelleuten und Pastoren anempfohlen werden
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Welsch (Projektbearbeiter): 17 Berliner Urwähler sprechen sich dafür aus, die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 anzuerkennen, fordern jedoch ihre Revision in folgenden Punkten: kein absolutes, sondern nur ein suspensives Veto des Königs, keine Beschränkung des allgemeinen Wahlrechts, Bewilligung von Diäten auch für die erste Kammer, Feststellung der Zivilliste (Krondotation), eine freisinnigere Kommunalverfassung, Steuerbewilligungsrecht nur für die beiden Kammern, keine Gesetzgebungsbefugnis für das Ministerium bei Abwesenheit der Kammern (Art. 105), Möglichkeit der Aufhebung von Grundrechten durch das Ministerium im Falle von Krieg und Aufruhr nur provisorisch und vorbehaltlich der Zustimmung beider Kammern. Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie auf breiter demokratischer Grundlage
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zur Beibehaltung des Prinzips der indirekten Urwahlen (1 Wahlmann auf 500 Wähler). Zurückweisung der Argumentation, es bestünde die Gefahr, daß die solchermaßen gewählten Wahlmänner von der Regierung (Ministerium Camphausen) bestochen würden
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell an die Bevölkerung, auch angesichts der "Provocationen" des Militärs auf Gewalt zu verzichten. Die Anwendung von Gewalt wäre für das Ministerium Brandenburg nur der willkommene Vorwand für die Verhängung des Belagerungszustandes. Hintergrund: Einmarsch General von Wrangels mit 40.000 Mann in Berlin