Vor den Wahlen bedarf es unter politischen Freunden des offnen Ausdrucks ihrer Gesinnung ...


Autoria(s): Marquardt & Steinthal
Data(s)

1849

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Erklärung der Volkspartei, nur solche Deputierte zu wählen, die mit folgenden Punkten übereinstimmen: die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 ist ein durch nichts gerechtfertigter Rechtsbruch, die Zusammensetzung der zweiten Kammer muß dem Wahlgesetz vom 8. April 1848 unterliegen, die Beschränkung des Wahlrechts zur ersten Kammer durch Standesvorrechte ist abzulehnen, alle Abgeordneten beider Kammern haben ein Anrecht auf Diäten und Reisekosten, kein absolutes legislatives Veto der Krone, kein legislatives Recht für das Ministerium, keine Suspension von Grundrechten ohne Befragung der Volksvertretung, alleiniges Steuerbewilligungsrecht für die zweite Kammer, Vereidigung des Heeres auf die Verfassung.

Die Urwähler der Volkspartei in der Friedrich-Wilhelmsstadt

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. ; Druckspiegel 16 x 24 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-27801

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-27801

system:098355384

Idioma(s)

ger

Publicador

Marquardt & Steinthal

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text