200 resultados para Ministerium


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Strassenlärm ist diejenige Verkehrslärmquelle, die am meisten Menschen belastet. Veränderungen im Handeln der Lärmverursachenden stellen eine vielversprechende Möglichkeit dar, bisherige Lärmbekämpfungsmassnahmen zu ergänzen. Die vorliegende Studie, welche vom Schweizerischen Bundesamt für Umwelt und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz gefördert wurde, widmete sich der Frage, wie die Förderung eines leisen Fahrstils zur Bekämpfung von Strassenlärm nutzbar gemacht werden kann. Hierzu erarbeiteten wir ein Interventionsprogramm zur Förderung eines leisen Fahrstils, welches in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden einer Stadtverwaltung umgesetzt und evaluiert wurde. Die Ergebnisse dieser Studie deuten darauf hin, dass es sich lohnt, einen leisen Fahrstil im Rahmen der Lärmbekämpfung zu fördern; während der mehrwöchigen Durchführung des Programms konnte eine Reduktion der durchschnittlichen Drehzahl, des durchschnittlichen Treibstoffverbrauchs, des gemittelten Summenpegels des Motorengeräuschs wie auch der prozentualen Fahrzeit mit Motorengeräuschen über 60dB(A) beobachtet werden. Befragungen der TeilnehmerInnen gaben zudem Auskunft über die diesen Veränderungen zu Grunde liegende Motivstruktur. Wir präsentieren in diesem Bericht sowohl eine detaillierte Darstellung des verwendeten Interventionsprogramms, des Vorgehens bei dessen Evaluation, sowie die entsprechenden Auswertungen. Wir hoffen, dass durch diese Studie zukünftige Programme zur Förderung eines leisen Fahrstils angeregt werden und von unseren Ergebnissen profitieren können.

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Boberach: Vorgeschlagen werden ein Staatsrat, ein Ministerium aus 8 Fachministern und eine Nationalversammlung mit zweifach indirektem, auf Selbständige beschränktem Wahlrecht, Finanz- und Steuerreformen, Selbstverwaltung

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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei

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Boberach: Da das Ministerium Hassenpflug den Verfassungskonflikt herbeigeführt hat, war der Widerstand gegen den Rechtsbruch geboten

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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht

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Boberach: Die interimistische Wiederherstellung des Deutschen Bundes ist ein Fortschritt auf dem Wege zur Reichseinheit, weil nur noch die beiden Großmächte Entscheidungsgewalt haben. Im März 1848 hat Preußen versäumt, das Reich unter seiner Führung zu gründen. Die Erneuerung des Bundestages [jedoch] würde aber Preußen auf den Rang der früheren Rheinbundstaaten herabwürdigen. Preußen muß die Führung in der deutschen Politik beanspruchen. - Wentzke: Abdruck 1. einer am 16. Februar [1850] gehaltenen Rede in der Mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit, 2. des Bruchstücks einer für den 26. November 1849 in der deutschen Sache vorbereiteten Rede. - 1. Das Interim bedeutet nicht die Wiederkunft des alten Bundestages, sondern einen Fortschritt zur Einheit von Deutschland über die Zwischenstufe des Dualismus. Aber Mangel an Folgerichtigkeit in der Politik des Ministeriums! - 2. Tadel der schwachen preußischen Politik am 22. März 1848, die den am 2. April zusammentretenden Landtag zum deutschen Parlament hätte erweitern müssen zur Gründung eines deutschen Reiches unter dem Vorsitz von Preußen. Das November-Ministerium will jetzt diese Politik in stark abgeschwächtem Maße nachholen! Kritik dieser Schwäche, die vom Erbkaiser auf den Vereinsvorstand, vom deutschen Reich auf den engeren Verein herabgestiegen ist

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Boberach: Die Märzvereine lehnen das Ministerium Römer ab und halten am Prinzip der Volkssouveränität fest

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Boberach: Auf eine Übersicht über die Ereignisse in Berlin seit dem Beschluß der Nationalversammlung gegen reaktionäre Bestrebungen in der Armee und über die Oktoberrevolution in Wien folgen ab 7. November zu jedem Tag mit Reden und Dokumenten belegte Angaben über den Konflikt mit dem Ministerium Brandenburg bis zum 1. Dezember

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Boberach: Das Ministerium Brandenburg begründet den Konflikt mit den "systematisch vorbereiteten Unruhen", deren Ziel die Republik gewesen sei, dem Rückzug des Militärs, dem Versagen der Bürgerwehr, die den König schutzlos preisgegeben habe, und der Politik der äußersten Linken, der am besten organisierten Fraktion

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Boberach: In drei Büchern [i.e. Abschnitten des ersten Bandes] werden "die drei letzten Monate des Preußischen Absolutismus, die drei ersten Monate der Preußischen Revolution und das Ministerium der Tat" bis Ende 1848 dargestellt

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck der deutschen Übersetzung eines Ludwig XVIII. von Frankreich zugeschriebenen Briefes an seinen Vetter Ferdinand VII. von Spanien aus dem Jahre 1823, dessen Wortlaut jedoch alle Merkmale einer Schmähschrift aufweist: Die Fürsten herrschen von Gottes Gnaden und sind nur diesem bzw. den 'Pfaffen' Rechenschaft schuldig. Die Verständigung von Fürst und Volk wäre für ersteren eine bloße Erniedrigung und lieber sollen die Völker zugrundegehen als das Gottesgnadenrecht. Befürchtungen vor der Einführung einer nationalen Repräsentation sind durchaus unbegründet, denn eine solche ist der absoluten Regierung bei weitem vorzuziehen, vorausgesetzt die Volksvertreter werden vom Monarchen ernannt und ein neuer Adel (per Ernennungen) in den alten 'hineingeflickt'. Ein solchermaßen eingerichtetes Parlament samt Ministerium ist nichts anderes als eine willfährige Geldmaschine und ein amüsanter Zeitvertreib für den Monarchen

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Welsch (Projektbearbeiter): Nur eine konstitutionelle Verfassung auf der breitesten demokratischen Grundlage kann eine "ruhige und gesetzliche Entwicklung" des Staates gewährleisten. Die Aktivitäten des Ministeriums Brandenburg laufen jedoch diesem Grundsatz direkt zuwider: durch Schaffung zweier Kammern soll die Einheit des Volkswillens zerstört werden, die oktroyierte Verfassung gibt den Ministern die größte Willkür und den Volksvertretern das geringste Maß an Freiheit, das Wahlgesetz schließt den größten Teil der Staatsbürger von den Wahlen zur ersten Kammer aus. Vorwurf des Scheinkonstitutionalismus an das Ministerium Brandenburg und die sogenannte 'constitutionelle' Partei. Zurückweisung des Vorwurfs, die Nationalversammlung habe die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Monarchie zum Ziel gehabt

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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung des Artikels 105 der oktroyierten Verfassung, der in dringenden Fällen und bei Abwesenheit der beiden Kammern dem Ministerium legislative Befugnisse einräumt