59 resultados para Ehre
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Die politische Rolle der Hofmusik in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist im Kontext der repräsentativen Machtmittel innerhalb des höfischen Kräftefeldes verortet. Die höfischen Zeremonielle bildeten nicht nur den Aufführungsrahmen, sondern legten sämtliche Determinanten für die musikalischen Ereignisse fest. Zu den Aufgaben der Hofkapellmeister im kleinen, aber innerhalb des Reiches nicht ganz unbedeutenden und durchaus paradigmatisch stehenden Fürstentum Hessen-Darmstadt gehörten die musikalischen Umrahmungen der fürstlichen Hochzeiten, Trauerfälle, Geburtstage sowie politischer und kirchenpolitischer Anlässe. Christoph Graupner wirkte hier als Hofkapellmeister zwischen 1709 und 1760; bis zu seiner Erblindung im Jahr 1754 schuf er ein umfangreiches Werk, das die Verhältnisse dieser Landgrafschaft in signifikanter Weise spiegelt. Graupners Musiken zu den Festen der Landgrafen umfassten immer Kirchenkantaten für den Gottesdienst, daneben oft auch weltliche Musik zur Unterhaltung der Gäste. Obwohl die – damals hochmoderne und in der Entwicklung begriffenen – Gattung der Kantate bei weitem überwiegt, sind es auch Bühnenwerke, die diese Funktion erfüllten, aber lediglich im ersten Jahrzehnt von Graupners Dienstzeit in Darmstadt aufgeführt wurden. 83 panegyrische Werke (57 geistliche, 24 weltliche Kantaten, 2 Bühnenwerke) konnten als Zeremonialmusiken systemisch in ihrem Aufführungskontext analysiert werden. Dabei ergaben sich etliche neue Erkenntnisse wie Datierungen, Zuordnungen zu Anlässen, auch Funde von bisher als verschollen geltenden Textdrucken. Der Geheimrat Johann Jacob (von) Wieger konnte als mutmaßlicher Textdichter identifiziert werden. Insbesondere ist deutlich geworden, dass der Bedeutungsverlust höfischer Repräsentation am Ende der absolutistischen Epoche wie in anderen Residenzen auch in Darmstadt die Zeremonialmusik tangierte. Für Graupner blieb vor diesem Hintergrund einerseits die ungebrochene Unterordnung unter die hierarchischen Verhältnisse, was die Huldigung als Form der Pflichterfüllung einschloss. Andererseits jedoch zeigten sich latente Distanzierungsversuche: zum einen die Schaffung musikalischer Subtexte in gewissen panegyrischen Werken, zum anderen aber vor allem die Hinwendung zur Kirchenmusik und damit zu einer Religiosität, die nicht nur die Anmahnung der christlichen Tugenden ermöglichte, sondern auch mit dem “Schaffen zur Ehre Gottes” eine persönliche Rechtfertigung jenseits von allem tagespolitischen Geschehen bot.
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Die Beiträge des vorliegenden Bandes sind in einer doppelten Weise mit Manfred G. Schmidt verbunden. Sie wurden von Schülern oder von wissenschaftlichen Weggefährten verfasst und sie beziehen sich inhaltlich auf sein Werk. Die thematische Breite der Beiträge entspricht der Breite seines Werkes: Die Aufsätze analysieren Staatstätigkeiten –Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitiken --, sie untersuchen Parteien, Institutionen, Demokratien und Autokratien, sie beantworten theoretisch-konzeptuelle oder empirische Fragen, sie nutzen die vergleichende Methode oder liefern einen Beitrag zum Verständnis des politischen Systems Deutschlands und sie sprengen engere Fachgrenzen, indem sie wissenschaftliche Kontexte und praktische Folgen von politikwissenschaftlicher Forschung und Lehre thematisieren. Zu all’ diesen Themen hat Manfred Schmidt wichtige Beiträge geliefert. Es war ein Vergnügen diese Festschrift zusammenzustellen. Die schwerste Entscheidung betraf die anzufragenden Kolleginnen und Kollegen. Einfach war die Identifikation von Kollegen am Heidelberger Institut, die besonders eng mit Manfred Schmidt zusammengearbeitet haben und von Schülern und von ihm geprägten Wissenschaftlern, die heute politikwissenschaftliche Professuren innehaben oder auf dem Weg dorthin sind. Bei der Auswahl von Autoren aus dem großen Kreis der Doktoranden spielten auch der Zufall und die Erreichbarkeit eine Rolle. Besonders schwierig war es, die Zahl der etablierten Forscher und Forscherinnen zu limitieren, die das Werk von Manfred G. Schmidt besonders schätzen und mit ihm in verschiedenen Funktionen wissenschaftlich verbunden waren. Mit guten Gründen hätte ich noch viele andere Kolleginnen und Kollegen anfragen können. Nur die Begrenzung des Seitenumfangs hat mich daran gehindert. Daraus wird auch schon deutlich, dass es keineswegs schwierig war, die Autoren zu gewinnen. Für viele war es eine Freude und Ehre an diesem Band mitzuwirken. Ich bedanke mich ganz herzlichen bei allen, die so engagiert zu diesem Projekt beigetragen haben. Frank Castles hat sich Zeit genommen, mit mir auf dem Krindenhof oberhalb des Thunersees die Konzeption des Bandes zu diskutieren; Dietmar Braun, Wolfgang Merkel und Ferdinand Müller-Rommel und viele andere Kollegen standen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Ein besonderer Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Arbeitsgruppe – allen voran David Weisstanner und Monique Stoll – die in vielen Stunden mühevoller und konzentrierter Arbeit Korrekturen in die Manuskripte übertrugen, die Literaturlisten überprüften und anglichen sowie Tabellen und Graphiken standardisierten. Manfred Schmidts Heidelberger Sekretärin, Ingeborg Zimmermann, begleitete und unterstützte die Arbeiten aufmerksam und mit Feuereifer. Klaus Armingeon im Januar 2013.
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Ziel der Wohlfahrt des Volkes kann nicht durch blinden Parteienkampf erreicht werden. Aufruf zur gegenseitigen Verständigung an die ministerielle und die antiministerielle Fraktion und zur Abstimmung nach Vernunftgründen statt nach fraktioneller Zugehörigkeit. Der Ehre der Volksvertretung läuft es zuwider, unter den Bedingungen des Belagerungszustandes mit der Regierung zu verhandeln
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung des Einmarsches in das revolutionäre Ungarn von südslawischer Seite: Es geht um die "Gleichberechtigung aller unter der Krone Ungarns lebenden Nationalitäten". Hintergrund ist die von Pest ausgeübte Politik der Madjarisierung von Kroaten und Serben (Annexion von Slawonien, Einführung des Ungarischen als Amtssprache), die als gegen die Erhaltung der Gesamtmonarchie gerichtet interpretiert wird: "Da ... das ungarische Ministerium ... in seinen separatischen Tendenzen verharrt ... gebietet die Pflicht und Ehre ... zu den Waffen zu greifen ... "
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Welsch (Projektbearbeiter): Abermaliger Aufruf an die "Vertheidiger Wiens", den aussichtslos gewordenen Kampf zu beenden: "Wir haben die Ehre gerettet, darum ist nichts verloren."
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen die auf russischen und britischen Druck zustandegekommenen Verhandlungen zwischen Preußen und Dänemark mit dem Ziel eines Waffenstillstands im Krieg um Schleswig-Holstein. Aufruf an die allein für den Abschluß politischer Verträge mit Deutschland zuständige Frankfurter Nationalversammlung, "... die Ehre und die Ingegrität des Vaterlandes ... [zu] wahren ... und nicht [zu] dulden ..., daß der König von Dänemark ... wieder über Schleswig-Holstein herrsche." Vordruck
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1 Bd. Das Leben ein traum. Die grosse Zenobia.--2. Bd. Das laute geheimniss. Der wunderthätige magus.--3. Bd. Eifersucht das grösste scheusal. Die verwicklungen des zufalls.--4 Bd. Die tochter der luft.--5. Bd. Die dame kobold. Der richter von Zalamea.--6. Bd. Drei vergeltungen in einer. Hüte dich vor stillem wasser!--7. Bd. Die locke Absalons. Der verborgne und die verkappte.--8. Bd. Des Gomez Arias liebchen. Der arzt seiner ehre.--9. Bd. "Von der Verfasserin der Roland's abenteuer": Der maler seiner schmach. Des namens Glück und Unglück.
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1. Bd. Bildung und Wissenschaft. Ehre und Ruhm. Der Humor als psychologisches Phänomen.--2. Bd. Geist und Sprache. Der Tact. Die Vermischung und Zusammenwirkung der Künste.
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Theil 1 has a special, but no general, title-page.
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Bd.1, Theil1 Die Ehre des Hauses -- Bd.2, Theil2 Honorine. Aus den Papieren eines deutschen Arztes. Schuld und Sühnung.
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Psalm 2, op.78, no. 1.--Psalm 43, op.78, no.2.--Psalm 22, op. 78, no. 3.--Psalm 100.--3 Motetten, op.69.--6 Sprüche, op.79.--2 Geistliche Chöre, op.115.--Trauergesang, op.116.--Ehre sei Gott in der Höhe.--Heilig.--Kyrie eleison.--Zum Abendsegen.
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En virtud del art. 3.1 de la Ley Orgánica 1/1982, de 5 de mayo, cuando los menores tengan suficiente madurez deberán consentir por sí mismos las intromisiones en sus derechos al honor, intimidad y propia imagen. Sin embargo, atendiendo al art. 4 de la Ley Orgánica de Protección Jurídica del Menor, cuando la intromisión tenga lugar en un medio de comunicación seguirá siendo ilegítima, aun consentida por un menor maduro, si se considera contraria a su honor e intereses, debiendo intervenir en su defensa el Ministerio Fiscal. Esta regulación plantea diversas cuestiones relacionadas con la protección de los derechos al honor, intimidad y propia imagen del menor con suficiente madurez —en particular, sobre la función del fiscal como garante de estos derechos y el papel que se otorga al consentimiento del menor— que son objeto de estudio del presente trabajo.
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Rezension von: Ute Clement: Ehrbare Berufe für coole Jungs, Wie Ausbildung für schwache Jugendliche gelingen kann, Weinheim und Basel: Beltz Juventa 2012 (137 S.; ISBN 978-3-7799-2255-1)