59 resultados para steuerliche Diskriminierung


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Der Beitrag fasst den Forschungsstand zu Diskriminierung in der beruflichen Bildung am Gegenstand der betrieblichen Vergabe von Ausbildungsplätzen zusammen. Neben der Messbarkeit und der Erklärung von Diskriminierung bei der Ausbildungsplatzvergabe wird speziell auf die vier Diskriminierungskategorien soziale Herkunft, Nationalität, Geschlecht und Alter eingegangen. Zum Schluss werden der weitere Forschungsbedarf sowie einige Antidiskriminierungsmaßnahmen umrissen.

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This chapter introduces the concept of intersectionality in its relevance for anti-discrimination law. It illustrates the use (or non-use) of this concept by the Court of Justice, and provides examples of case law ignoring intersectional inequalities. Finally, it proposes to re-frame and re-focus EU anti-discrimination law around nodes of inequalities as a way to better address intersectional inequalities.

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This study investigates the potential of the prohibition of indirect race discrimination to be used for law reform, and to uncover discriminatory practices. It reflects on the history and contents of the concept, and focuses in particular on its application in the Republic of South Africa

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In der vorliegenden Arbeit wird auf eine per Gesetz vorgeschriebene Frauenquote in Deutschland eingegangen. Im Fokus steht die Frage, ob Frauendiskriminierung durch eine solche Vorschrift tatsächlich bekämpft werden kann oder ob vielmehr die Männer diskriminiert würden. Zudem werden mögliche Unterschiede in den Führungsstilen zwischen Frauen und Männern untersucht sowie einige bereits vorhandene Frauenquoten in Politik und Wirtschaft vorgestellt.

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Die Frauenbewegung vor 1918 war ein Bestandteil der emanzipativen Kräfte der Gesellschaft, die sich gegen die Ständegesellschaft richtete. Diese zerfiel im I. Weltkrieg und stürzte durch die Novemberrevolution von 1918. Die Gründung der Weimarer Republik brachte das allgemeine und gleiche Wahlrecht sowie gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen. Die zweite Welle der Frauenbewegung ab 1968 wurde zu einer Wiederholung der ersten, aber wegen schon bestehender Gleichberechtigung insgesamt als bloße Farce. Mit der dritten Welle der Frauenbewgung, beginnend mit der Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) setzte sich eine rein macht- und verteilungspolitisch inspirierte, ideologisch begründete Politik der Frauenprivilegierung mittels der Diskriminierung von Männern durch, die bisher ungebrochen ist. Eine solche Politik ist deshalb entgegen der subjektiven Selbstwahrnehmung objektiv eine rechte Politik, was aber von den Parteien der politischen Linken (im weitesten Sinne) verkannt wird.