47 resultados para Vorbild
Resumo:
Der irische Buchmarkt als Teil des englischsprachigen Buchmarktes ist stark von der Geschichte des Landes geprägt. Die Fremdbestimmung im Rahmen des Commonwealth unterdrückte eine eigenständige Verlagslandschaft bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Mit der Unabhängigkeit des irischen Staates stieg die Anzahl der Verlage langsam aber stetig an. In den 70er Jahren kam die irische Verlagslandschaft zu einem fast explosionsartigen Erblühen. Die Gründung des Verlegerverbandes Clé war einer von vielen Schritten, um den nationalen Buchmarkt von der Dominanz britischer Bücher in Buchhandlungen und Bibliotheken zu emanzipieren. Die Nachfrage nach Irish-Interest-Titeln ist im Inland hoch. Britische Verlage hatten bis dato diesen Bedarf übersehen, und so füllten irische Verlage diese Nische. Die Einführung eines von Großbritannien unabhängigen Lehrplans führte zur Etablierung eines eigenständigen Schulbuchmarktes, inklusive Lehrwerke zur irischen Sprache bzw. Titel auf Irisch. Irische Verlage sind in ihrem Programm größtenteils breit aufgestellt und selten spezialisiert. Sie sind erstaunlich häufig unabhängige mittelständische Unternehmen. Nur wenige Verlage sind staatlich geführt oder gehören ausländischen Konzernen an. Auch der stationäre Buchhandel ist überwiegend eigenständig, da die – vor dem Wirtschaftsboom wenig kaufkräftige - Republik von den expandierenden britischen Buchhandelsketten vernachlässigt wurde. Erst nach dem Wirtschaftsboom und dem damit verbundenen soziokulturellen Wandel von einer traditionellen Agrar- hin zu einer modernen Informationsgesellschaft stiegen die Umsätze mit Büchern stark an. Sobald der Buchmarkt eine nennenswerte wirtschaftliche Größe erreichte, eröffneten britische Buchhandlungen Filialen in irischen Städten. Sie vermochten jedoch nicht, die Sortimentsvielfalt der irischen Buchhandelslandschaft zu zerstören. Die fehlende Buchpreisbindung ist keine Bedrohung der Titelvielfalt, da Handelsformen wie Buchclubs, Supermärkte und Internethandel – die mit teils aggressivem Preismarketing arbeitenden Nebenmärkte – hier nur eine Randexistenz führen. In diesem Fall wandelt sich die geringe (Umsatz-) Größe und damit Attraktivität des Buchmarktes zum Vorteil. Die staatliche Kulturförderung ist ein bedeutender Beitrag zum Verlegen von Literatur, die wirtschaftlich gerechnet keine Daseinsberechtigung hätte. Irische Verleger mit relativ geringem Budget sind nicht in der Lage, solche unökonomischen Titel mit dem finanziellen Erfolg eines Bestsellers in Mischkalkulation aufzufangen. Hier greift die staatliche Unterstützung. Die Subventionierung von Titeln über die irischen Sprache bzw. von Literatur auf Irisch führte zur Herausbildung eines Marktsektors, der vor der Staatsgründung nicht existierte. Die Übersetzungsförderung verstärkt die Verbreitung von bis dato unbekannter irischer Literatur im Ausland und stimuliert das Lizenzgeschäft. Die aktuelle staatliche Kulturpolitik setzt ihren Schwerpunkt auf Marketing, PR sowie Nachfolgeregelung und fördert so nachhaltig statt bloß in Form einer kurzlebigen Titelsubvention. Eine noch mehr in die Zukunft gerichtete Förderung würde genauso wie die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen zu besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Auch wenn die nationale Verlagsszene im Aufschwung begriffen ist, befindet sich der irische Buchmarkt insgesamt in fester Hand der britischen Verlagsproduktion. Der britische Buchmarkt mit seinen multinationalen und finanzkräftigen Verlagen lebt vom Export. Aus Sicht von Großbritannien ist heutzutage der Nachbar Irland, einst Teil des britischen Buchmarktes, einer der besten Kunden. Dieser Aspekt bezieht sich nicht nur auf die langjährig entwickelten Handelsbeziehungen. In kulturellen Aspekten orientiert sich Irland stark am britischen Vorbild: Ein britischer Bestseller wird fast immer auch ein Bestseller in Irland. Lediglich Irish-Interest-Titel durchbrechen diesen Automatismus. Während Irish Interest im Inland hohe Umsätze vorweist, sind diese Titel im Ausland lediglich ein Nischenprodukt. Zusätzlich müssen irische Verlage außerhalb des Landes mit britischen und US-amerikanischen Verlagen in Konkurrenz treten, die ebenfalls Irish-Interest-Titel für die irische Diaspora anbieten. Es besteht daher nur eine geringe Chance, erfolgreich am globalen englischsprachigen Buchmarkt mitzuwirken. Bis dato haben Versuche, dem irischen Buchmarkt durch Export zu Umsatzwachstum zu verhelfen, keinen nennenswerten Erfolg gebracht. Lediglich auf dem Gebiet der populären Literatur und in Form von Kooperationen mit britischen Verlagskonzernen vermögen irische Verlage, am internationalen Buchhandel teilzuhaben.
Resumo:
Das Werk eröffnet eine Serie von Bänden, die sich die Publikation der wichtigsten Materialien zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zum Ziel gesetzt hat. Sie sollen den Berner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht um eine kodifikationshistorische Dimension ergänzen und den Ausgangspunkt für die Erläuterungen zum geltenden Recht bilden. Der erste Band ist eigens auf die Centenarfeier des ZGB am 10. Dezember 2007 hin fertig gestellt worden. Er enthält mit den Erläuterungen zum Vorentwurf des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements von 1900 das vielleicht schönste und anregendste, sicher aber das monumentalste Werk der Materialien. Es zeugt vom magistralen Überblick Eugen Hubers über den zivilrechtlichen Rechtsstoff und einer Weitsicht, die noch heute Vorbild jeder Gesetzgebungsarbeit sein sollte. Erstmals seit Jahrzehnten wird es wieder einem breiteren Publikum in originalgetreuer Form zugänglich gemacht. Zwecks prägnanter Zitierbarkeit sind Randnoten hinzugefügt worden. Ein Stichwortverzeichnis garantiert die schnelle Auffindbarkeit der Textstellen.
Resumo:
Im europäischen Integrationsprozess nehmen die Beziehungen der Schweiz zur EU eine rechtlich wie politisch markante Sonderstellung ein. Einerseits dient die schweizerische Eidgenossenschaft als Vorbild für ein friedvolles und gedeihliches Zusammenleben in Europa. Andererseits nimmt sie nicht als Mitglied an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Europ‰ischen Union oder am Europäischen Wirtschaftsraum teil, sondern setzt auf intensive bilaterale Verbindungen. Der Analyse dieses europäischen Sonderstatus der Schweiz ist der vorliegende Band gewidmet. Die darin versammelten Beiträge befassen sich mit ausgewählten Aspekten des bilateralen Verhältnisses und mit den Grundlagen und Perspektiven der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Verbindung der Schweiz zur Europäischen Union.
Resumo:
Der Psychologe Stephan Grünewald ist einer der Mitbegründer des Kölner Marktforschungsinstitutes rheingold. Das Institut versucht, Marktprozessen durch qualitative Interviews und psychologische Analyse auf die Schliche zu kommen. Die Grundüberlegung: auch bei alltäglichen Gewohnheiten, Lebensstil und Kaufentscheidungen spielten psychologische Prozesse eine bestimmende Rolle. Ergebnisse aus diesen Interviews verarbeitete Grünewald kürzlich in seinem Buch Deutschland auf der Couch (Frankfurt a.M.: Campus). Daniel Buggert und Karl R. Kegler sprachen mit Stephan Grünewald über die Bedeutung von Kopien, Lebensentwürfen und Medieneinflüssen in der Architektur.
Resumo:
In der Fotografie als reproduktiver Kunst und reproduktiver Technik existiert eine Vielzahl besonderer Umgangs- und Aneignungsformen im Kopieren originaler Bildideen. Das Spektrum reicht von der kreativen Nachstellung bis zum Plagiat. Fotografie ist das einzige Medium, das diese Bandbreite von Möglichkeiten in der Gegenüberstellung von Original und Kopie nutzen kann. Wolfgang Vollmer, Kölner Fotograf und Autor mehrerer Künstlerbücher, die sich kreativ mit Nachbildung und Fortführung von Ikonen der Fotografiegeschichte befassen, systematisiert die möglichen Umgangsformen der Fotografie mit "Vor-Bildern" aus ihrem medialen Bildgedächtnis.
Resumo:
In der Unterkirche San Rocco in Sansepolcro erhebt sich eine Kleinarchitektur, die laut Inschrift als Kopie des Jerusalemer Christusgrabes ausgewiesen ist. Statt sich an die architektonische Gestalt des nahöstlichen Originals anzulehnen orientiert sie sich jedoch an einer älteren Heiliggrabkopie, dem Heiliggrabtempietto von Leon Battista Alberti in San Pancrazio, Florenz. Der Aufsatz untersucht, auf welche Weise die „doppelte Kopie“ ihr Vorbild interpretiert und stellt Überlegungen zu Motivation, Bedeutung und Autorschaft der Heiliggrabkopie von Sansepolcro an.
Resumo:
Die Wiener Ringstraße stellt eine der großen Stadtumbauarbeiten im Europa des 19. Jahrhunderts dar, die von vielen Städten zum Vorbild für eigene städtebauliche Planungen genommen werden sollte. Die Prachtstraße zeichnet sich nicht nur durch ihre städtebauliche Form, ihre großzügigen Freiräume und ihre monumentale Bebauung aus, sondern ebenso durch ihr einheitliches Erscheinungsbild, das sie vom übrigen Stadtgefüge abhebt. Vor diesem Hintergrund scheint die Frage nach der Einfügung dieses städtebaugeschichtlich bedeutenden Großprojekts von besonderem Interesse. Im Folgenden soll daher über die Planung und Realisierung der Ringstraßenzone als „Einfügen“ ebenso nachgedacht werden wie über das Verhältnis dieses Implantats zu seiner nächsten Umgebung.
Resumo:
Die Therapie immunvermittelter und maligner Erkrankungen befindet sich im Umbruch. Zunehmend kommen gezielt mit molekularen Zellstrukturen interagierende therapeutische Proteine, sogenannte Biologika oder Biopharmaka, zum Einsatz. Biologika sind in der Regel Antikörper oder Fusionsproteine und werden gentechnologisch nach dem Vorbild körpereigener Strukturen in zellulären Expressionssystemen, wie zum Beispiel Hamster-Ovarzellen, hergestellt und in hochreiner Form verabreicht. Biologika haben mit den klassischen kleinmolekularen Medikamenten, den sogenannten Synthetika, sowohl in der Wirkungsweise wie auch hinsichtlich der Nebenwirkungen nur noch wenig gemein. Der zunehmende Einsatz von Biologika im klinischen Alltag stellt eine Herausforderung für die anwendenden Ärzte dar, die nebst den neuen Wirkmechanismen auch den Umgang mit komplexen Nebenwirkungsmustern von direkt mit dem Immunsystem interagierenden Substanzen kennen und behandeln lernen müssen. Akute Infusionreaktionen (infusion-related reaction, IRR) stellen mit einer Inzidenz von 0,1 – 3% die häufigste Nebenwirkung dar. Interessanterweise handelt es sich in den meisten Fällen nicht um IgE-vermittelte Reaktionen und lassen sogar eine Reexposition zu. Während regulatorische Behörden und die Pharmaindustrie sich vor allem auf anti-drug-antibodies (ADA)-vermittelte Nebenwirkungen konzentrieren, wollen wir hier einen Überblick über das Nebenwirkungsspektrum und mögliche Abklärungsalgorithmen geben.
Resumo:
Es gibt keine vernünftigere Erziehung, als Vorbild zu sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (Albert Einstein) So umstritten diese Aussage ist, sie berührt einen wichtigen Aspekt des Lehrberufs: die Vorbild- bzw. Modellfunktion von Lehrerinnen und Lehrern. Jedoch: Wie sieht diese Funktion genau aus? Unter welchen Voraussetzungen dienen Lehrpersonen als Vorbild, als Modell? Diese Fragen sind weniger einfach geklärt als sich intuitiv annehmen lässt. Der nachfolgende Text soll versuchen, einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen zu leisten, indem die Funktion des Vorbilds mit Bezug auf Theorien aus der Sozial- und der Entwicklungspsychologie kritisch diskutiert wird.
Resumo:
Arzneimittel für seltene Krankheiten (orphan drugs) lassen sich unter normalen Marktbedingungen kaum kostendeckend erforschen, entwickeln und vermarkten, was zu einem Mangel an geeigneten Therapien und zugelassenen Arzneimitteln für seltene Krankheiten führt. Um den fortdauernden Ausschluss von betroffenen Patienten vom medizinischen Fortschritt zu verhindern und die Defizite in der Erforschung und Entwicklung von orphan drugs zu beseitigen, schuf die Europäische Union – nach US-amerikanischem Vorbild – ein Anreizsystem. Der vorliegende Beitrag erläutert die regulatorischen Rahmenbedingungen für orphan drugs in der EU und zeigt auf, dass die Schweiz in der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen Krankheit leiden, anderen Ländern um Jahre hinter her hinkt, sich aber allmählich etwas tut.
Resumo:
Boberach: Die Trennung der Kirche vom Staat nach [dem] Vorbild Belgiens bedeutet keine Gefahr für den Protestantismus, auch wenn sie [die Trennung] im Interesse der katholischen Kirche liegt
Resumo:
Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei
Resumo:
Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
Resumo:
Boberach: Nur die Konstituante soll aus Volkswahlen hervorgehen, die Volksrepräsentation später durch die Landstände gewählt werden. Kaiser soll am besten ein nicht regierender Fürst auf zehn Jahre werden. Die erste Kammer ist aus Regierungsgesandten zu bilden, ein selbständiges Bundesheer, ein Bundesgericht (nach amerikanischem Vorbild) und Reichskreise sind zu schaffen. - Wentzke: Nur die konstituierende Versammlung mag aus Volkswahlen hervorgehen: später Wahl der Volksrepräsentation durch die Landstände. Als Oberhaupt ein "Kaiser", auf zehn Jahre mit dem Recht der Wiederwählbarkeit zu bestellen, am besten ein nicht regierender Fürst. Die erste Kammer aus Regierungsgesandten, zu denen, solange die zweite Kammer vom Volke (indirekt!) gewählt wird, Vertreter der Stände treten. Am wichtigsten die Schaffung eines selbständigen Bundesheers; Bundesgericht nach amerikanischem Vorbild; Einteilung in Reichskreise