1000 resultados para Deutsche Luxfer Prismen Syndikat


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Boberach: Die Religionsfreiheit kann dazu führen, daß die Ultramontanen die Freiheit der Kirche vom Staat gegen den Staat ausnützen und eine katholische Partei nach Herrschaft der Kirche über den Staat strebt. In Belgien ist diese Gefahr vorbildlich verhindert worden

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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. hat durch seine Politik Chancen Preußens zunichte gemacht. Wenn Deutschland in Stammesprovinzen gegliedert wird, muß das auch für die preußischen Provinzen gelten, in denen die Hohenzollern weiter als Herzöge regieren können. Dann kann der König von Preußen sogar zum nichterblichen Kaiser gewählt werden. - Wentzke: Der Zollverein schien Deutschlands Aufgang in Preußen vorzubereiten: der "launenhafte Dilettantismus" Friedrich Wilhelms IV. verdarb alles. Nicht von Berlin aus kann Deutschland beherrscht werden: von Frankfurt aus herrschte Preußens Überzahl in Deutschland vor. In süddeutsch-liberalem Sinne gegen Griesheim. Befürwortet Zusammenlegung der Kleinstaaten in Stammesprovinzen; folgerichtig wird auch Preußen in seine Provinzen auseinanderfallen, die von den Hohenzollern als Herzöge weiterregiert werden. Die volkstümliche Annäherung an diese Gedanken kann den Preußenkönig vielleicht sogar dahin bringen, daß ihn die Reichsversammlung zum (nicht erblichen) deutschen Kaiser, mit republikanischen Einrichtungen für das Reich, wählt

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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von fünfzehn Gedichten mit patriotischem Inhalt

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Boberach: Eine allgemeine Reichspost in Deutschland soll durch niedriges Porto ihre Benutzung erleichtern. Grundsätzlich soll von den Einnahmen der Post kein Überschuß für andere Staatszwecke abgeführt werden. Das Postregal der Einzelstaaten ist der Reichsgewalt zu übertragen

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Boberach: Die Kritik an den einzelnen Bestimmungen soll nachweisen, daß bei der Annahme Preußens Großmachtstellung geopfert wird, um einen fragwürdigen Kaisertitel zu gewinnen. In enem wirklichen Bundesstaat muß die Zentralregierung stärker sein. - Wentzke: Kritik der einzelnen Abschnitte der Reichsverfassung mit dem Nachweis, daß durch ihre Annahme Preußen seine Stellung in Deutschland und Europa aufgibt, um dafür nur den fragwürdigen Titel eines deutschen Kaisers einzutauschen. Die Reichsverfassung bringt die parlamentarische Regierung, in der der König von Preußen und Kaiser von Deutschland zwischen den verantwortlichen Ministern beider Staaten steht. Verlangt die Gründung eines wirklichen Bundesstaats: starke und dauerhafte Zentralregierung, Vertretung des Volks und der Staaten in einem Volks- und Staatenhause

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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik

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Boberach: Die Veröffentlichung der zwischen 1808 und 1831 entstandenen Denkschriften soll der aus Frankreich kommenden Unruhe begegnen

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Boberach: Die Grundrechte sollen als wichtigste Märzerrungenschaft dem Volk bekanntgemacht werden

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Welsch (Projektbearbeiter): Die Veröffentlichung des 'Kampfs um Völkerfreiheit' seitens des Predigers an der Bremer Liebfrauengemeinde und radikalen Demokraten Dulon (in Erstauflage 1849/50; 2 Bde.) führte zur Verwerfung seiner Lehre durch die Heidelberger Theologische Fakultät sowie zu seiner Auswanderung in die USA [DBE]

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann

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Boberach: Österreich muß dem deutschen Bundesstaat angehören, von der Einheit Deutschlands darf nicht ein Drittel ausgeschlossen werden

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Boberach: Der Demokratie gehört die Zukunft, zum eigenen Bestand muß sich das Königtum daher mit ihr verbünden. Das Ziel ist nicht die Republik, sondern die konstitutionelle Monarchie. Der Staat muß die soziale Frage über die Grundrechte lösen. Der Volkswille soll sich in einem Zweikammersystem mit Senat als erster Kammer ausdrücken

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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren

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Boberach: Die Linien- und Reservearmee ist durch Bürgerwehr zu ergänzen. Der Deutsche Bund in seiner größten Ausdehnung braucht 18 Korps