Das deutsche Parlament : ein Entwurf, der am 30. März in Frankfurt a. M. zusammentretenden Versammlung deutscher Männer gewidmet
Cobertura |
Deutschland |
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Data(s) |
1848
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Resumo |
Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern von Karl Biedermann |
Formato |
32 S. |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-22220 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-22220 system:089898834 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Biedermann Stadt- und Universitätsbibliothek |
Palavras-Chave | #Revolution #Verfassung #Quelle |
Tipo |
Text |