168 resultados para Drittes Reich


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von Heinrich L. Reich

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P. Shragorodsḳa

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Boberach: Auf historischer Grundlage soll ein neues Deutsches Reich organisch erwachsen

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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können

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Boberach: Die Verfassung des Dreikönigsbündnisses kann erst nach Beitritt aller Einzelstaaten in Kraft treten. Sofort ist eine Flotte in der Ostsee zu schaffen. Die Unionsstaaten sollen sechs Kurien bilden, im Fürstenkollegium ganze oder halbe Stimmen haben. Die "Vereinigten Staaten Deutschland" sollen ein enges Bündnis mit dem unabhängigen Österreich unter einer Zentralbehörde eingehen. - Wentzke: Einteilung der Staaten in 6 Kurien: 1. Preußen, 2. Baiern, 3. Sachsen und Thüringen-Anhalt je 1/2 Stimme, 4. Hannover und Braunschweig-Mecklenburg-Oldenburg-Hansestädte je 1/2 Stimme, 5. Württemberg und Baden je 1/2 Stimme, 6. die übrigen. Warnung vor Beseitigung des Fürstenkollegs. Bedeutung der Kleinstaaten für die Einheit Deutschlands. "Vereinigte Staaten Deutschlands" vorläufig besser als "Reich". Für den Reichstag und für die 2. preußische Kammer dieselben Wahlen! Österreich und der Bundesstaat bilden zwei unabhängige Mächte in engem Bündnis, repräsentieren zusammen die Großmacht des bisherigen deutschen Bundes. Zentralbehörde aus je zwei Bevollmächtigten Österreichs und des Bundesstaats

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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung

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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. hat durch seine Politik Chancen Preußens zunichte gemacht. Wenn Deutschland in Stammesprovinzen gegliedert wird, muß das auch für die preußischen Provinzen gelten, in denen die Hohenzollern weiter als Herzöge regieren können. Dann kann der König von Preußen sogar zum nichterblichen Kaiser gewählt werden. - Wentzke: Der Zollverein schien Deutschlands Aufgang in Preußen vorzubereiten: der "launenhafte Dilettantismus" Friedrich Wilhelms IV. verdarb alles. Nicht von Berlin aus kann Deutschland beherrscht werden: von Frankfurt aus herrschte Preußens Überzahl in Deutschland vor. In süddeutsch-liberalem Sinne gegen Griesheim. Befürwortet Zusammenlegung der Kleinstaaten in Stammesprovinzen; folgerichtig wird auch Preußen in seine Provinzen auseinanderfallen, die von den Hohenzollern als Herzöge weiterregiert werden. Die volkstümliche Annäherung an diese Gedanken kann den Preußenkönig vielleicht sogar dahin bringen, daß ihn die Reichsversammlung zum (nicht erblichen) deutschen Kaiser, mit republikanischen Einrichtungen für das Reich, wählt

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Boberach: Die Reichsverfassung soll die Menschenrechte garantieren und die Pflichten der Staatsbürger regeln. Republikanische Prinzipien sollen für die Gemeinden, die Kreise, die Staaten und das Reich gelten, das aus 19 Gliedstaaten bestehen soll. Als Organe sind vorgesehen: Reichstag (Oberhaus und Unterhaus), Reichsrat, Reichsobmann, der von den Landtagen gewählt wird, Reichsgericht mit Laienmehrheit, Heerwesen, Steuerangelegenheiten, Kirchen- und Schulwesen sind den Gemeinden zu überlassen. Eine allgemeine Einkommensteuer soll die Landesbedürfnisse, eine Luxussteuer soll Gemeinden und Kreise, Zölle auf Luxuswaren und ausländische Produkte die Ausgaben des Reiches finanzieren

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Boberach: Die interimistische Wiederherstellung des Deutschen Bundes ist ein Fortschritt auf dem Wege zur Reichseinheit, weil nur noch die beiden Großmächte Entscheidungsgewalt haben. Im März 1848 hat Preußen versäumt, das Reich unter seiner Führung zu gründen. Die Erneuerung des Bundestages [jedoch] würde aber Preußen auf den Rang der früheren Rheinbundstaaten herabwürdigen. Preußen muß die Führung in der deutschen Politik beanspruchen. - Wentzke: Abdruck 1. einer am 16. Februar [1850] gehaltenen Rede in der Mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit, 2. des Bruchstücks einer für den 26. November 1849 in der deutschen Sache vorbereiteten Rede. - 1. Das Interim bedeutet nicht die Wiederkunft des alten Bundestages, sondern einen Fortschritt zur Einheit von Deutschland über die Zwischenstufe des Dualismus. Aber Mangel an Folgerichtigkeit in der Politik des Ministeriums! - 2. Tadel der schwachen preußischen Politik am 22. März 1848, die den am 2. April zusammentretenden Landtag zum deutschen Parlament hätte erweitern müssen zur Gründung eines deutschen Reiches unter dem Vorsitz von Preußen. Das November-Ministerium will jetzt diese Politik in stark abgeschwächtem Maße nachholen! Kritik dieser Schwäche, die vom Erbkaiser auf den Vereinsvorstand, vom deutschen Reich auf den engeren Verein herabgestiegen ist

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Wentzke: Sein [des Verfassers] Ideal: Einteilung Deutschlands in 40 bis 60 Kreise mit Provinzialständen. Aus diesen ein Ausschuß zu wählen von je 4 bis 6 Mitgliedern, zur Hälfte für das deutsche Parlament, zur Hälfte für das Oberhaus. Dazu durch indirekte Wahlen etwa 500 Volksvertreter in das Parlament, aus denen wieder 100 ins Oberhaus gewählt werden. Beide Häuser wählen auf drei Jahre einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. - Österreich wird in Kürze zusammenfallen und sich dann dem Reich anschließen

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Wentzke: Volkshaus und Staatenhaus [sind] beinahe festgestellt, es fehlt noch die Krönung. Österreich darf nicht ausscheiden, man muß daher eine Einigung suchen. Für Turnus zwischen Österreich und Preußen, jeweils auf Lebenszeit. Um Hereinziehung der Sonderinteressen zu verhindern, ernennt das Reichsoberhaupt jeweils einen Reichsverweser (einen volljährigen Prinzen), der das Reich am Sitz der Reichsregierung vertritt. Dazu Reichsrat der Fürsten und Städte unter dem jeweiligen Nachfolger in der Reichsregierung

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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Gebot: Du sollst neben dem konstitutionellen König auch andere Stimmen hören, so vor allem die Volks-Stimme (Zeitung) sowie die Stimmen der verantwortlichen Minister. 2. Gebot: Du sollst - als Mitglied eines freien Volkes - Deine Freiheit mit Hilfe von Petitionen (solche aus Papier und solche, die man Barrikaden nennt) wahren. 3. Gebot: Du sollst die Festtage der Freiheit heiligen (18. März sowie der noch ausstehende Tag, an dem eine Verfassung eingeführt wird). 4. Gebot: Du sollst Freiheit und Recht ehren und das Wohl des Vaterlandes fördern. 5. Gebot: Du sollst nicht töten, außer im offenen Kampf und in Notwehr. 6. Gebot: Du sollst nicht das beschwören, was Du nicht halten kannst. 7. Gebot: Du sollst kein fremdes Eigentum an Dich bringen, sei es nun eine Stecknadel oder eine Kaiserkrone. 8. Gebot: Du sollst das Volk in den Ohren des Königs nicht verleumden. 9. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Eigentum, mit der Ausnahme des Nationaleigentums (Paläste, Kasernen, Schilderhäuser etc.). 10. Gebot: Du sollst nicht dulden, daß Dein Nächster sich wie ein Knecht behandeln läßt

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Im deutschen Reich / Redaktion

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Henny Reich

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W. Reich