Das republikanische A B C
Data(s) |
1848
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Resumo |
Boberach: Die Reichsverfassung soll die Menschenrechte garantieren und die Pflichten der Staatsbürger regeln. Republikanische Prinzipien sollen für die Gemeinden, die Kreise, die Staaten und das Reich gelten, das aus 19 Gliedstaaten bestehen soll. Als Organe sind vorgesehen: Reichstag (Oberhaus und Unterhaus), Reichsrat, Reichsobmann, der von den Landtagen gewählt wird, Reichsgericht mit Laienmehrheit, Heerwesen, Steuerangelegenheiten, Kirchen- und Schulwesen sind den Gemeinden zu überlassen. Eine allgemeine Einkommensteuer soll die Landesbedürfnisse, eine Luxussteuer soll Gemeinden und Kreise, Zölle auf Luxuswaren und ausländische Produkte die Ausgaben des Reiches finanzieren von Dr. Douai In Fraktur |
Formato |
16 S. |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-22325 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-22325 system:089926676 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Douai Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |