Das republikanische A B C


Autoria(s): Douai, Adolf
Data(s)

1848

Resumo

Boberach: Die Reichsverfassung soll die Menschenrechte garantieren und die Pflichten der Staatsbürger regeln. Republikanische Prinzipien sollen für die Gemeinden, die Kreise, die Staaten und das Reich gelten, das aus 19 Gliedstaaten bestehen soll. Als Organe sind vorgesehen: Reichstag (Oberhaus und Unterhaus), Reichsrat, Reichsobmann, der von den Landtagen gewählt wird, Reichsgericht mit Laienmehrheit, Heerwesen, Steuerangelegenheiten, Kirchen- und Schulwesen sind den Gemeinden zu überlassen. Eine allgemeine Einkommensteuer soll die Landesbedürfnisse, eine Luxussteuer soll Gemeinden und Kreise, Zölle auf Luxuswaren und ausländische Produkte die Ausgaben des Reiches finanzieren

von Dr. Douai

In Fraktur

Formato

16 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-22325

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-22325

system:089926676

Idioma(s)

ger

Publicador

Douai

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text