Das Reichsoberhaupt


Autoria(s): Krebs-Schmitt
Data(s)

1848

Resumo

Wentzke: Volkshaus und Staatenhaus [sind] beinahe festgestellt, es fehlt noch die Krönung. Österreich darf nicht ausscheiden, man muß daher eine Einigung suchen. Für Turnus zwischen Österreich und Preußen, jeweils auf Lebenszeit. Um Hereinziehung der Sonderinteressen zu verhindern, ernennt das Reichsoberhaupt jeweils einen Reichsverweser (einen volljährigen Prinzen), der das Reich am Sitz der Reichsregierung vertritt. Dazu Reichsrat der Fürsten und Städte unter dem jeweiligen Nachfolger in der Reichsregierung

von einem Uneingeweihten

In Fraktur

Formato

11 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-23989

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-23989

system:091769868

Idioma(s)

ger

Publicador

Krebs-Schmitt

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text