97 resultados para IHM


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Boberach: Da das Wahlgesetz ein integrierender Teil der Verfassung sein soll, wird die Rechtsgültigkeit des Dreiklassenwahlrechts und der nach ihm abgehaltenen Wahl der Zweiten Kammer bestritten

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Boberach: Die Nationalversammlung wird als Behörde aufgefaßt, die der König wie alle Behörden dorthin verlegen kann, wo es ihm beliebt

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Der Oberbefehlshaber der pfälzischen Volkswehren kritisiert die Politiker des Zentralmärzvereins wegen mangelnder Entschlossenheit und charakterisiert auch die Führer der pfälzischen Revolution recht negativ, bevor er die Ereignisse bis Ende Mai auf der Grundlage seines Tagebuchs und von ihm gesammelter Dokumente darstellt. Die Kampfkraft der pfälzischen Volkswehren gegenüber dem regulären preußischen Militär schätzt er realistisch ein. Die Sanktionierung der Erhebung als Reichsverfassungs-Kampagne wird betont. Die Ereignisse in Baden sind nur summarisch behandelt

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Boberach: Eine Verfassung braucht überhaupt nicht beschworen [zu] werden, jedenfalls aber nicht vom Heer. Da die vollziehende Gewalt in der Hand des Staatsoberhaupts liegt, leisten Beamte und Heer ihm den Dienst- oder Fahneneid, und er garantiert mit ihnen die Aufrechterhaltung der Verfassung

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Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund

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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der am 29. Oktober 1848 für Anhalt-Dessau-Köthen gewährten "demokratischen Musterverfassung" (Botzenhart): Der Herzog ist Repräsentant des Volkswillens, ihm wird nur noch ein suspensives Veto der Legislative gegenüber zugebilligt (Verabschiedung von Gesetzen nur mit Zustimmung des Landtages). Die Stände sind aufgehoben, der Adel abgeschafft. Der Katalog der Bürgerrechte umfaßt die Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche u. Gewerbefreiheit, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Trennung von Schule und Kirche

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Boberach: Preußen und Österreich sollen in einem geeinten Deutschland abwechselnd das Präsidium ausüben, Abgeordnete der Landtage der Einzelstaaten einen Bundesrat bilden, der an der Bundesregierung beteiligt und gleichzeitig Bundesschiedgericht ist. Polen soll mit eigener nationaler Verfassung mit Preußen eine Union bilden, der König abwechselnd in Berlin und Warschau residieren. Preußen, Polen, Litauen, Kurland, Livland sollen in einem baltischen Bundesstaat als Gegenstück zur Vereinigung der Donauländer mit Österreich vereinigt werden. Mitteleuropa (mit Elsaß, Lothringen, Belgien, Niederlanden, Schweiz) soll vom Ärmelkanal bis zum Schwarzen Meer ein einheitliches Zollgebiet werden. - Wentzke: Preußen ist hinfort nur ein Glied des großen deutschen Reiches. Verlangt für Polen eine besondere nationale Verfassung und Union mit Preußen: der König residiert abwechselnd in Berlin und Warschau. Der Angliederung der Donauländer an Österreich wird im Nordosten ein baltischer Bundesstaat (Preußen, Polen, Litthauen [sic!], Kurland, Livland) entsprechen. Keine Erneuerung des alten Polen! Preußen und Österreich als Föderativstaaten können nicht unter die deutsche Zentralgewalt treten. Die deutschen Staaten werden unter einem Vorort geeint, der mit Preußen und Österreich ein Direktorium mit wechselndem Präsidium bildet. Ihm zur Seite ein Bundesrat aus Abgeordneten der deutschen Landtage; zusammen als Bundesregierung: Auswärtiges, Presse und Universitäten, Bundesschiedsgericht ihre Aufgaben. Durch den Föderalismus werden wir Elsaß, Lothringen, Holland, Belgien, Schweiz wiedergewinnen. Der deutsche Geist ist der wahre Kaiser

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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Boberach: Die Rechtfertigung des Freiburger Bürgermeisters Joseph von Rotteck in der Freiburger Zeitung vom 14. Mai über sein Verhalten während des Aufstandes wird zurückgewiesen und ihm vorgeworfen, gegen die Freischaren nicht energisch aufgetreten zu sein und die Volksversammlung nicht verboten zu haben, wenngleich eingeräumt wird, Terror und Demonstrationen hätten die Mehrheit verfassungstreuer Bürger eingeschüchtert

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Boberach: Die deutsche Nationalversammlung hat die Vorschläge (in der 1. Auflage vom 4. August) nicht beachtet, die Bedeutung Preußens dadurch anzuerkennen, daß ihm die Ausführung der Beschlüsse der Zentralgewalt und die Vertretung Deutschlands nach außen übertragen werden, war aber beim Frankfurter Septemberaufstand von der Hilfe preußischer Truppen abhängig. - Wentzke: Leider ist man in Frankfurt nicht darauf eingegangen, daß Preußen Deutschland nach Außen vertrete. Preußen aber hat im September sein Heer zur Verfügung gestellt

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Boberach: Österreich konnte keinem deutschen Bundesstaat beitreten, dem es die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung und die Einheit der Gesamtmonarchie hätte opfern müssen. Nun streiten sich zwei Systeme, der Polizeistaat "im besseren Sinne" und der Rechtsstaat, Gewalt und Recht, in Österreich, dessen Erneuerung auf konstitutionellem Wege fortgesetzt werden soll, ohne die Fehler der Radikalen in Deutschland zu wiederholen. Windischgrätz wird ohne Namensnennung kritisiert. - Wentzke: Rechenschaftsbericht über seine [Pillersdorffs] Tätigkeit als Minister und als Abgeordneter zum österreichischen Reichstag. - Die größte Schwierigkeit des Kabinets [sic!] lag in der Gestaltung der Beziehungen zu Deutschland. Die Richtschnur bildete die Erklärung, daß Österreich einem Bundesstaat, der ihm die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung entziehe und die Aufgabe der Einheit seines Reiches fordere, nicht beitreten könne. Heute, da sich in Österreich zwei Systeme streiten, der Polizeistaat im besseren Sinne und der Rechtsstaat, werden die Sympathien für Österreich in Deutschland am sichersten wieder aufleben, wenn Österreich mit seiner eigenen Kräftigung auf der konstitutionellen Bahn fortschreitet

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Welsch (Projektbearbeiter): Appell zur wahrheitsgetreuen Berichterstattung. Jedes Druck-Erzeugnis sollte im Impressum Namen und Standort der Druckerei aufweisen und letztere zur Verzeichnung der daselbst gedruckten Werke verpflichtet werden. Im Falle presserechtlicher Auseinandersetzungen soll der Drucker für nicht namentlich bekannte bzw. von ihm nicht benannten Autoren haften

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Boberach: Österreich kann zwar, wenn es alle Pflichten auf sich nehmen will, die Aufnahme in einen neuen deutschen Bundesstaat beanspruchen, doch steht dem die Gesamtstaatsverfassung vom März im Wege. In Deutschland sollten sich zwei Reiche entwickeln, ein westliches und ein östliches, dabei die kleineren Staaten an größere angeschlossen werden, aber beide sollten zusammenwirken, um die Monarchie gegen die Revolution zu verteidigen und Gebietsansprüche abzuwehren. - Wentzke: Für das Verschwinden der kleineren Staaten und ihre Angliederung an die größeren Staaten. Österreich ist nach seiner Gesamtverfassung vom März 1849 außer stande, Mitglied des alten Staatenbundes zu bleiben. "Es wäre die künftige Gestaltung Deutschlands aufzufassen als eine Ausbreitung in zwei große Reiche, ein östliches und ein westliches, die jedes nach seiner besonderen Aufgabe sich unabhängig gestalten, aber untrennbar zusammengreifen zu ihrer gemeinsamen deutschen Stellung in Europa." Will aber Österreich alle Verpflichtungen des neuen Bundesstaates übernehmen, so ist ihm der Eintritt rechtlich nicht zu verweigern. Preußen und Österreich im herzlichen Einverständnis müssen die Integrität Deutschlands gegen das Ausland und die Monarchie gegen die Revolution vertreten. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem konservativen Staatsrechtler und (seit 1849) Mitglied der ersten preußischen Kammer Stahl