Das Recht des Königs, die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung zu vertagen, zu verlegen und aufzulösen: Die Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung hat in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen ...


Autoria(s): Sittenfeld
Data(s)

1848

Resumo

Boberach: Die Nationalversammlung wird als Behörde aufgefaßt, die der König wie alle Behörden dorthin verlegen kann, wo es ihm beliebt

In Fraktur

Formato

8 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-20991

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-20991

system:08477312X

Idioma(s)

ger

Publicador

Sittenfeld

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text