59 resultados para Euler Zahl, Irreduzible symplektische Mannigfaltigkeit, Lagrangefaserung, Modulraum


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Jakob Segall

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Der Landarzt und Operateur A. G. Heinicke aus Gotha operiert Blasensteine

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ausgew. und hrsg. von der Königlichen Zentralstelle für die Landwirthschaft im Jahre 1854

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Signatur des Originals: S 36/G00802

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Signatur des Originals: S 36/G00803

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Handschrift

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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen

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Welsch (Projektbearbeiter): Vorschläge zu Struktur und Funktion der zwei parlamentarischen Kammern in Preußen: Die Mitglieder der ersten Kammer (100 - 150 an der Zahl) werden vom Staatsoberhaupt auf Lebenszeit ernannt; diese Stellung ist nicht erblich. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden vom Volke direkt und geheim gewählt. Zugelassen zur Wahl sind alle unbescholtenen Männer, die das 30. Lebensjahr vollendet und verheiratet oder verheiratet gewesen sind. Die Mitglieder beider Kammern haben das Recht zu Gesetzesvorschlägen und beziehen Diäten sowie Reisekosten

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Welsch (Projektbearbeiter): Kritik an der Schaffung der Konstabler-Schutzmannschaften: Mit der Erfüllung der Märzforderungen allein ist die Macht des Polizei- und Militärstaates Preußen noch nicht gebrochen. Eine Reorganisation der Polizei hat nicht stattgefunden, im Gegenteil wurde die Zahl der Gendarmen noch um 2000 Mann erhöht. Es steht im Belieben der Polizei, jede Versammlung und jede Demonstration ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Aufruf zur Beschränkung der polizeilichen Befugnisse

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Welsch (Projektbearbeiter): Angesichts der großen Zahl der sich für die öffentlichen Arbeiten meldenden Personen sieht sich der Wiener Sicherheitsausschuß gezwungen, die weitere Aufnahme von Arbeitern zu verringern und an bestimmte Bedingungen zu knüpfen (u.a. Erwerbslosigkeitsnachweis durch den Arbeitgeber, kein Lohn für Feier- und Regentage)

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Welsch (Projektbearbeiter): Zurückweisung von 'Gerüchten' über Todesfälle beim Einschreiten der Sicherheitswache (nicht zutreffend). Tatsächlich beträgt die Zahl der Opfer des vierten Wiener Aufstandes 22 Tote und 300 Verletzte

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Welsch (Projektbearbeiter): Amtliche Bekanntmachung der Stadthauptmannschaft (der früheren Oberpolizeidirektion) über die Zahl der am 23. August 1848 Getöteten (6) und Verwundeten (64). Die endgültig ermittelten Zahlen betragen dagegen 22 Tote und ca. 300 Verwundete