75 resultados para Brandenburg
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechenschaftslegung des Berliner Magistrats nach der königlichen Anordnung zur Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg (9. November 1848): nachdem die Nationalversammlung bei der Ausarbeitung einer konstitutionellen Verfassung versagt hat, Friede und Ordnung nicht wieder zurückkehrten und sich eine 'anarchische Faction' über die Grundsätze der konstitutionellen Monarchie hinwegsetzte, ergab sich die Notwendigkeit, die Nationalversammlung dem Druck der Massen zu entziehen, um den Ausbruch eines Bürgerkrieges zu verhindern. Aufruf, sich um den 'constitutionellen Thron' zu scharen
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Boberach: Im Dialog mit seiner Frau wirbt ein Bauer dafür, dafür zu sorgen, daß nur gewählt wird, wer für das Volk und gegen die Beamtenherrschaft eintritt
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Boberach: Der Widerstand der Nationalversammlung gegen die Verlegung nach Brandenburg wird gerechtfertigt, die oktroyierte Verfassung ist grundsätzlich abzulehnen, auch wenn sie freisinnig zu sein scheint. - Welsch (Projektbearbeiter): Verfasser der Broschüre ist der Landgerichtsrat Köhler, Abgeordneter der Preußischen Nationalversammlung für Marienwerder/Westpreußen; Lebensdaten waren nicht zu ermitteln
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Boberach: Der Staatsstreich des Ministeriums Brandenburg wird aus der Sicht der Linken verurteilt und der Beschluß zur Steuerverweigerung begründet
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Welsch (Projektbearbeiter): Ausführliche Begründung der Ablehnung der geplanten Verfassungsrevision der Regierung Brandenburg-Manteuffel, die ihrerseits auf die königliche Botschaft vom 7. Januar 1850 zurückgeht: "... wenn die Verfassung ... keine Verfassung ist, d.h. wenn sie die Garantien einer friedlichen Entwicklung unserer Zukunft nicht in ihrem Schooße trägt, [wird] man durch ihre Annahme wohl formell, aber nicht materiell den Abschluß der Verfassungs-Krise ... herbeiführen können." (S. 8) Die - revidierte - oktroyierte Verfassung trat gleichwohl am 31. Januar 1850 in Kraft (erbliches Königtum, Zweikammersystem, zwar Garantie wichtiger Grundrechte wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie Gleichheit vor dem Gesetz, doch Dreiklassenwahlrecht)
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Welsch (Projektbearbeiter): Aktualisiertes Verzeichnis derjenigen Abgeordneten (276), die der Anordnung zur Verlegung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg nicht Folge zu leisten gewillt sind
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung von Solidaritätsadressen an und durch die Preußische Nationalversammlung anläßlich der von Friedrich Wilhelm IV. angeordneten Verlegung des Parlaments nach Brandenburg
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Boberach: Auf eine Übersicht über die Ereignisse in Berlin seit dem Beschluß der Nationalversammlung gegen reaktionäre Bestrebungen in der Armee und über die Oktoberrevolution in Wien folgen ab 7. November zu jedem Tag mit Reden und Dokumenten belegte Angaben über den Konflikt mit dem Ministerium Brandenburg bis zum 1. Dezember
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Boberach: Das Ministerium Brandenburg begründet den Konflikt mit den "systematisch vorbereiteten Unruhen", deren Ziel die Republik gewesen sei, dem Rückzug des Militärs, dem Versagen der Bürgerwehr, die den König schutzlos preisgegeben habe, und der Politik der äußersten Linken, der am besten organisierten Fraktion
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung der Verlegung der Preußischen Nationalversammlung von Berlin nach Brandenburg (9. November 1848) aus konservativ-reaktionärer Sicht. Bekräftigung der im März 1848 gewährten Freiheiten und Aufruf, die Partei des Aufruhrs (die in Berlin verbleibenden Abgeordneten) nicht zu unterstützen: "Verjagt, verhaftet die Aufwiegler! Unterdrückt die Lärmmacher!"
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Welsch (Projektbearbeiter): Nur eine konstitutionelle Verfassung auf der breitesten demokratischen Grundlage kann eine "ruhige und gesetzliche Entwicklung" des Staates gewährleisten. Die Aktivitäten des Ministeriums Brandenburg laufen jedoch diesem Grundsatz direkt zuwider: durch Schaffung zweier Kammern soll die Einheit des Volkswillens zerstört werden, die oktroyierte Verfassung gibt den Ministern die größte Willkür und den Volksvertretern das geringste Maß an Freiheit, das Wahlgesetz schließt den größten Teil der Staatsbürger von den Wahlen zur ersten Kammer aus. Vorwurf des Scheinkonstitutionalismus an das Ministerium Brandenburg und die sogenannte 'constitutionelle' Partei. Zurückweisung des Vorwurfs, die Nationalversammlung habe die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Monarchie zum Ziel gehabt
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Welsch (Projektbearbeiter): Eine Revision der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 ist mit einer dem Ministerium Brandenburg/Manteuffel ergebenen ersten Kammer unmöglich. Aufruf an die freisinnigen Wahlmänner der ersten Kammer, jedwede Art von reaktionären Bestrebungen zurückzuweisen, Fraktionsbildungen unbedingt zu vermeiden und sich mit den Gleichgesinnten zu einer festgeschlossenen Partei zu vereinigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Vertagung und Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg, Verstärkung der Truppen in Berlin, Auflösung der Bürgerwehr samt Appell an die Bevölkerung, diesen Anordnungen Folge zu leisten; die konstitutionellen Freiheiten sollen erhalten bleiben
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme Sethes zum Konflikt von Krone und Nationalversammlung: Der Protest der Volksvertreter gegen das Ministerium Brandenburg stellt einen Eingriff in die Rechte des Königs dar. Da eine Verfassung jedoch bislang nicht geschaffen wurde, sind nach wie vor die alten Gesetze gültig, und danach ist a) der König berechtigt, die Nationalversammlung an einen beliebigen Ort zu berufen und zu verlegen, b) die Regierung berechtigt, den Belagerungszustand zu verhängen und c) gibt es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Anklage gegen das Staatsministerium. Eine Anklage jedoch, die das Staatsministeriums des Hochverrats bezichtigt (§ 92, Tit. 20, Tl. II Allg. Landrecht) ist rechtlich unhaltbar. Vonnöten ist folglich die alsbaldige Ausarbeitung einer Verfassung
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf der Rechten und des rechten Zentrums der preußischen Nationalversammlung zu Brandenburg zur Unterstützung der konstitutionellen Monarchie und gegen die Aktivitäten der der Versammlung ferngebliebenen (linken) Mitglieder