Schlußrede des Berichterstatters der Verfassungs-Commission zweiter Kammer, Abg. Simson von Königsberg, über die Regierungs-Vorlage vom 7. Januar 1850


Autoria(s): Simson, Eduard
Data(s)

1850

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Ausführliche Begründung der Ablehnung der geplanten Verfassungsrevision der Regierung Brandenburg-Manteuffel, die ihrerseits auf die königliche Botschaft vom 7. Januar 1850 zurückgeht: "... wenn die Verfassung ... keine Verfassung ist, d.h. wenn sie die Garantien einer friedlichen Entwicklung unserer Zukunft nicht in ihrem Schooße trägt, [wird] man durch ihre Annahme wohl formell, aber nicht materiell den Abschluß der Verfassungs-Krise ... herbeiführen können." (S. 8) Die - revidierte - oktroyierte Verfassung trat gleichwohl am 31. Januar 1850 in Kraft (erbliches Königtum, Zweikammersystem, zwar Garantie wichtiger Grundrechte wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie Gleichheit vor dem Gesetz, doch Dreiklassenwahlrecht)

In Fraktur

Formato

14 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-22953

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-22953

system:090518101

Idioma(s)

ger

Publicador

Draeger

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text