Schlußrede des Berichterstatters der Verfassungs-Commission zweiter Kammer, Abg. Simson von Königsberg, über die Regierungs-Vorlage vom 7. Januar 1850
Data(s) |
1850
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Ausführliche Begründung der Ablehnung der geplanten Verfassungsrevision der Regierung Brandenburg-Manteuffel, die ihrerseits auf die königliche Botschaft vom 7. Januar 1850 zurückgeht: "... wenn die Verfassung ... keine Verfassung ist, d.h. wenn sie die Garantien einer friedlichen Entwicklung unserer Zukunft nicht in ihrem Schooße trägt, [wird] man durch ihre Annahme wohl formell, aber nicht materiell den Abschluß der Verfassungs-Krise ... herbeiführen können." (S. 8) Die - revidierte - oktroyierte Verfassung trat gleichwohl am 31. Januar 1850 in Kraft (erbliches Königtum, Zweikammersystem, zwar Garantie wichtiger Grundrechte wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie Gleichheit vor dem Gesetz, doch Dreiklassenwahlrecht) In Fraktur |
Formato |
14 S. |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-22953 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-22953 system:090518101 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Draeger Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |