30 resultados para Gewalt
Resumo:
Boberach: Eine Verfassung braucht überhaupt nicht beschworen [zu] werden, jedenfalls aber nicht vom Heer. Da die vollziehende Gewalt in der Hand des Staatsoberhaupts liegt, leisten Beamte und Heer ihm den Dienst- oder Fahneneid, und er garantiert mit ihnen die Aufrechterhaltung der Verfassung
Resumo:
Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern
Resumo:
Boberach: Die Einheit Deutschlands ist durch Vereinigung der Volksvertretungen der Einzelstaaten und der Provinzen in einer neuen Nationalversammlung, die Preußen nach Berlin einberufen soll, zu schaffen. Frankfurter Reichsverfassung und Provisorische Zentralgewalt schaffen Voraussetzungen für eine Mediatisierung der Länder und eine Republik. - Wentzke: "Einheit des Volkes ist die Vereinigung der Volksvertretungen seiner Einzelstaaten in die Volksvertretung des Gesamtstaats, der Provinzialversammlungen in die Nationalversammlung. Freiheit ist die Souveränität dieser gesetzgebenden Gewalt, der Quelle aller anderen Gewalten. Diese Souveränität wird jedesmal soweit reichen, als die Einsicht und der Wille des Volkes reicht." Als Vorstufe für die Mediatisierung der Dynastien und Demokratisierung der Einzelstaaten in der Republik ist die Zentralgewalt und konstitutionelle Gesamtmonarchie der Reichsverfassung zu begrüßen. - Ruge an Manteuffel, Leipzig 15. Februar 1849: Verlangt eine deutsche Nationalversammlung aus den Einzelkammern in Berlin für allgemeine Angelegenheiten, die sich für Sonderinteressen wieder in Provinzialversammlungen scheidet
Resumo:
Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."
Resumo:
Boberach: Österreich konnte keinem deutschen Bundesstaat beitreten, dem es die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung und die Einheit der Gesamtmonarchie hätte opfern müssen. Nun streiten sich zwei Systeme, der Polizeistaat "im besseren Sinne" und der Rechtsstaat, Gewalt und Recht, in Österreich, dessen Erneuerung auf konstitutionellem Wege fortgesetzt werden soll, ohne die Fehler der Radikalen in Deutschland zu wiederholen. Windischgrätz wird ohne Namensnennung kritisiert. - Wentzke: Rechenschaftsbericht über seine [Pillersdorffs] Tätigkeit als Minister und als Abgeordneter zum österreichischen Reichstag. - Die größte Schwierigkeit des Kabinets [sic!] lag in der Gestaltung der Beziehungen zu Deutschland. Die Richtschnur bildete die Erklärung, daß Österreich einem Bundesstaat, der ihm die Selbständigkeit seiner Gesetzgebung entziehe und die Aufgabe der Einheit seines Reiches fordere, nicht beitreten könne. Heute, da sich in Österreich zwei Systeme streiten, der Polizeistaat im besseren Sinne und der Rechtsstaat, werden die Sympathien für Österreich in Deutschland am sichersten wieder aufleben, wenn Österreich mit seiner eigenen Kräftigung auf der konstitutionellen Bahn fortschreitet
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Sowohl reaktionäre Rückfälle in den Absolutismus als auch republikanische Bestrebungen sind Hochverrat. Die konstitutionelle Monarchie bedeutet keine Teilung, sondern Gemeinschaft der Gewalt zwischen König und Volk. Die Reform des Staatswesens ist jeder revolutionären Entwicklung unbedingt vorzuziehen. Die Verfassung vom 5. Dezember 1848 ist die Grundlage für Freiheit und Wohlfahrt
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Das Recht des Volkes auf Justiz bedeutet nicht nur, durch Delegation von Geschworenen Gerichtsbarkeit auszuüben sondern auch durch Unterstützung der Staatsanwaltschaft Gesetzwidrigkeiten zu bekämpfen und Verbrechen zu verfolgen. Warnung vor Forderungen "radicaler Blätter", welche richterliche und polizeiliche Gewalt nicht streng auseinanderhalten und somit faktisch in den reaktionären Vorstellungen des alten Polizeistaates befangen sind
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Appell an die Bevölkerung, auch angesichts der "Provocationen" des Militärs auf Gewalt zu verzichten. Die Anwendung von Gewalt wäre für das Ministerium Brandenburg nur der willkommene Vorwand für die Verhängung des Belagerungszustandes. Hintergrund: Einmarsch General von Wrangels mit 40.000 Mann in Berlin
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Unverhohlene Warnung an General von Wrangel und das preußische Militär des Inhalts, daß sich die Bevölkerung Berlins und Preußens der Beschneidung ihrer politischen Freiheiten mit Gewalt widersetzen werde. Hintergrund: Die Reden General Wrangels vor preußischen Truppen am 17. und 20. September 1848, in denen er es u.a. als seine Aufgabe bezeichnet, "... die öffentliche Ruhe in diesen Landen da, wo sie gestört wird, wieder herzustellen ..." [Hachtmann, Berlin 1848, S. 700]
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Warnung an die bei den öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter, "unbillige Forderungen" mit Gewalt durchsetzen zu wollen
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Wahlberechtigten zur Anzeige der sogenannten Wahlumtriebe (Versuch von ungesetzlichen Beeinflussungen der Wahlen durch Drohungen, Betrug, Bestechung, Gewalt etc.)
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Strafandrohungen: schwerer Kerker von 6 Monaten bis zu 5 Jahren im Falle der Behinderung der Nationalgarde bei der Ausübung ihres Dienstes durch Drohung oder Gewalt; Arrest von 3 Tagen bis zu einem Monat im Falle des unbefugten Tragens von Abzeichen der Nationalgarde und der Akademischen Legion
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Vollendung der Bauernbefreiung, nachdem die Leibeigenschaft bereits 1781/82 unter Kaiser Joseph II. aufgehoben wurde: Bekanntgabe der Aufhebung der obrigkeitlichen Gewalt der Grundherren (ohne Entgelt) sowie der Aufhebung der Dienste und Abgaben (gegen Entschädigung). (Einstimmiger Beschluß des österreichischen Reichstages nach dem diesbezüglichen Antrag des Abgeordneten Hans Kudlich vom 26. Juli 1848)
Resumo:
Welsch (Projektbearbeiter): Gebet, das sich auf die durch die Niederschlagung der Revolution entstandenen gewaltsamen Auseinandersetzungen bezieht: "Erleuchte die Herzen der Menschen ... und tilge die wilden Leidenschaften von Eroberungssucht aus ihrer Seele ... kläre den Verstand der Völker auf, damit Gerechtigkeit, Sanftmuth und Klugheit ihre Rechte, und nicht Gewalt und Mord entscheide."
Resumo:
Boberach: Volkssouveränität, Selbstverwaltung und Einkammersystem sowie Verantwortlichkeit der Exekutive müssen den Absolutismus in Deutschland ablösen. Die preußische oktroyierte Verfassung wird als "Potsdamer Kamarilla-Konstitution" abgelehnt. Die Zukunft gehört der Republik. Die Gründung des Zentral-Märzvereins wird begrüßt. - Wentzke: Begrüßt den verheißungsvollen Märzverein. Gegen den Absolutismus in Deutschland, für Volkssouveränität, Selbstverwaltung und Einkammersystem, für Verantwortlichkeit der vollstreckenden Gewalt. Gegen die Preußische oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember, "die Potsdamer Kamarilla-Konstitution"