Volks-Justiz: Der unterzeichnete Verein sieht sich veranlaßt, den reactionairen Umtrieben radicaler Blätter gegenüber eines der wichtigsten Volksrechte in Schutz zu nehmen ...
Data(s) |
1848
|
---|---|
Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Das Recht des Volkes auf Justiz bedeutet nicht nur, durch Delegation von Geschworenen Gerichtsbarkeit auszuüben sondern auch durch Unterstützung der Staatsanwaltschaft Gesetzwidrigkeiten zu bekämpfen und Verbrechen zu verfolgen. Warnung vor Forderungen "radicaler Blätter", welche richterliche und polizeiliche Gewalt nicht streng auseinanderhalten und somit faktisch in den reaktionären Vorstellungen des alten Polizeistaates befangen sind Der Preußen-Verein für constitutionelles Königthum In Fraktur |
Formato |
1 Flugbl. ; Druckspiegel 33 x 38 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-28786 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-28786 system:098356380 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Brandes & Schultze Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |