88 resultados para Bellamy, Edward, 1850-1898.


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von Saul Isaac Kaempf, Prediger d. isr. Tempelgemeinde in Prag [[Elektronische Ressource]]

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Boberach: Die Veröffentlichung des Einladungsschreibens an den Großherzog von Baden vom 1. Mai, der Eröffnungsrede Friedrich Wilhelms IV. am 9. und der Protokolle der vier Sitzungen vom 10. bis 14. Mai sowie der Instruktion für den Gesandten in Wien vom 16. soll deutlich machen, daß Preußen am Dreikönigsbündnis festhalten will. - Wentzke: Gang der Konferenzen seit dem Einladungsschreiben des Königs von Preußen. Abdruck der Reden und Aktenstücke

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Boberach: Im Gegensatz zu der von der Preußischen Nationalversammlung beschlossenen Steuerverweigerung für bereits bewilligte Steuern haben die Stände in Kurhessen das ihnen zustehende Recht der Steuerbewilligung benutzt, künftige Steuern abzulehnen. Die Bundesintervention war daher unrechtmäßig

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Boberach: Nachträgliche Begründung des Inhalts der Broschüre 'Manuscript eines Deutschen aus Paris', Heft 1; Königsberg 1849

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Boberach: Neun Lieder, Trinksprüche, Einleitungs- und Festmarsch

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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden

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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug

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Boberach: Fortbildungsanstalten sollen nicht nur die berufliche Ausbildung unterstützen, sondern außerdem die von der Volksschule vermittelten Kenntnisse erweitern

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Boberach: Das Ergebnis der Ermittlungen gegen 401 Teilnehmer am pfälzischen Aufstand, von denen 28 außer Verfolgung gesetzt wurden, enthält eine mit Zitaten belegte Darstellung der Ereignisse in den einzelnen Landesteilen; unter den Angeklagten sind Heinrich Didier, Karl Wilhelm Schmidt, Nikolaus Schmitt, Dr. Philipp Hepp, Peter Fries, August Culmann, Friedrich Schüler, Martini [sic!] (MdNV), Hans Alfred Erbe (MdNV), Schlöffel, Ferd. Fenner v. Fenneberg, Franz Zitz, Paquillier [sic!], Ludwig Blenker, Gottfried Kinkel, Johann [sic!] Kudlich, Franz Grün, Gustav Struve, Karl d'Ester, Friedrich Anneke [sic!], Friedrich v. Beust, Reinhard Schimmelpfennig, Franz Sznayda [sic!], August Willich, Ludwig Mieroslawsky, Victor Schily

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Welsch (Projektbearbeiter): Ausführliche Begründung der Ablehnung der geplanten Verfassungsrevision der Regierung Brandenburg-Manteuffel, die ihrerseits auf die königliche Botschaft vom 7. Januar 1850 zurückgeht: "... wenn die Verfassung ... keine Verfassung ist, d.h. wenn sie die Garantien einer friedlichen Entwicklung unserer Zukunft nicht in ihrem Schooße trägt, [wird] man durch ihre Annahme wohl formell, aber nicht materiell den Abschluß der Verfassungs-Krise ... herbeiführen können." (S. 8) Die - revidierte - oktroyierte Verfassung trat gleichwohl am 31. Januar 1850 in Kraft (erbliches Königtum, Zweikammersystem, zwar Garantie wichtiger Grundrechte wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie Gleichheit vor dem Gesetz, doch Dreiklassenwahlrecht)

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Boberach: Die Frankfurter Reichsverfassung führte nicht zur Einheit, sondern zur Spaltung Deutschlands, aber das Dreikönigsbündnis kann das richtige Maß möglicher Einheit schaffen. - Wentzke: Zustimmende Würdigung der Haltung der badischen Regierung in der deutschen Frage. Für die Beurteilung des Vertrags vom 26. Mai 1849 ist wichtig, daß er das alte Bundesrecht durchaus anerkennt: Reform statt Revolution. Gegen jede Trennung von Österreich. Die Union, eine Wiederholung des Fürstenbundes Friedrichs des Großen, gibt wenigstens dem Geiste der Nation eine gemeinschaftliche Grundlage weiteren Ausbaus