297 resultados para Verfassunggebende Versammlung
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Welsch (Projektbearbeiter): Neben weiteren hunderten von Solidaritätsadressen sind nunmehr auch (als kleine Minderheit) solche aufgeführt, "welche sich mit dem Verfahren der National-Versammlung seit dem 9. Novbr. nicht einverstanden erklären."
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Boberach: Gegen Lindes Behauptung der ununterbrochenen Existenz des Deutschen Bundes ist die Gültigkeit der Beschlüsse der Bundesplenarversammlung vom August 1850 zu bestreiten. Österreich hat durch das Interim anerkannt, daß keine Bundesversammlung besteht. - Wentzke: Eine staats- und bundesrechtliche Deduktion, veranlaßt durch den Aufsatz v. Lindes im "Archiv für das öffentliche Recht des Deutschen Bundes", [1. Heft: Betrachtungen über die wichtigsten Fragen der Gegenwart auf dem Gebiete des öffentlichen deutschen Bundesrechts; Gießen 1850] der die Fortexistenz des 1848 aufgehobenen Bundestags zu beweisen sucht. Rechtliche Ungültigkeit der im August von der sogen. Bundesplenarversammlung gefaßten Beschlüsse. Die Vorboten der Theorie von der Unsterblichkeit der Bundesversammlung in den Noten der hannoverschen Regierung im Sommer 1849. Nicht auf den Verträgen von 1815 beruht die Unauflöslichkeit des deutschen Bundes, sondern auf dem Recht der deutschen Nation. Nur der einstimmige Beschluß aller Bundesglieder kann ein neues Recht und neue organische Anstalten schaffen. Österreich hat durch das Interim die Nichtexistenz der Bundesversammlung anerkannt. Für freie Konferenzen und gegen den Eintritt der österreichischen Gesamtmonarchie mit eigener Gesetzgebung. Die jetzt in Frankfurt tagende Versammlung ist nur das Organ eines Sonderbundes, der bloß seine eigenen Mitglieder verpflichten kann
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Boberach: Die Verfassung soll u.a. durch Einführung des direkten Wahlrechts, des Initiativrechts der gesetzgebenden Versammlung, des Petitionsrechts, Direktwahl des Senats, Trennung von Justiz und Verwaltung und Kirche und Staat, volle Gleichberechtigung der Juden und der Landbewohner geändert werden
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Boberach: Aus der Sicht des Reichskommissars werden die Offenburger Versammlung vom 13. Mai 1849, die Rollen Eichfelds und Sigels, der württembergische Partikularismus und das Rumpfparlament, die Ereignisse in Baden und Hohenzollern, Operationen der Neckararmee und das Gefecht bei Waghäusel dargestellt
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Boberach: Die gleichnamige Denkschrift ... wird zusätzlich begründet. Die österreichische Verfassung von 1849 hat sich im Gegensatz zur gescheiterten Frankfurter Reichsverfassung durchgesetzt. Statt des Dreikönigsbündnisses muß der Deutsche Bund wieder belebt werden. - Wentzke: Entwicklung der in der Denkschrift unter gleichem Titel ... ausgeführten Gedanken für weitere Kreise. - Nach der Niederwerfung der Magyaren und der Übergabe Venedigs ist Österreichs Ausschließung vom deutschen Bundesstaate unmöglich geworden: es kann sich jetzt nur noch darum handeln, für die unabweisbaren Forderungen die angemessenste Form zu finden. Der deutsche Bund mit gleicher Berechtigung der Bundesstaaten besteht rechtlich und tatsächlich fort, also auch die drei Stimmen, die er mit seinen beiden Großmächten bisher im Völkerrate gehabt hat. Von den drei bisher aufgestellten Entwürfen ist der der Paulskirche unausführbar und rechtlich unhaltbar. In Österreichs Vorschlag, Direktorium aus 7 Kreisen mit 9 Stimmen, erhalten Österreich und Preußen ein unbegründetes Übergewicht und hemmen durch einen beratenden Reichstag, der nicht die Form einer gesetzgebenden Versammlung hat, die vollziehende Gewalt. Engere Verbindung österreichs aber jetzt ermöglicht, nachdem durch die Gleichberechtigung der Slaven und Magyaren diesen jeder Grund zum Haß gegen das Deutschtum entzogen, die Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn gefallen ist. Die Selbstverwaltung, die Aufgabe aller heutigen Staaten, ist in Österreich großzügig durchgeführt worden: damit Raum geschaffen zur Lösung der sozialen Frage. Dagegen ist Preußen ein erobernder Staat. Aber wie es selbst zu große Erinnerungen hat, seinen Namen aufzugeben, so auch Deutschland. "Wenn das übrige Deutschland nur die Wahl hätte, an Österreich oder Preußen sich anzuschließen, müßte es sich notwendig für Österreich entscheiden. Preußen selbst bedarf Deutschlands; mit demselben wird es zur Großmacht, ohne dasselbe ist es nicht mächtiger als dieses ohne Österreich."
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Welsch (Projektbearbeiter): Warnung vor der Annahme des neuen, der Gesetzgebenden Versammlung vorgelegten Verfassungsentwurfs für die Freie Stadt Frankfurt. Plädoyer für ein Vierklassenwahlrecht
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Gewerbefreiheit trägt Schuld an der schlechten materiellen Lage des Handwerks. Aufruf, Wahlmänner aus dem Handwerk zu wählen
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung des Wahlgesetzes für die konstituierende Versammlung (Preußen) sowie der Verordnung über die Wahl der preußischen Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung samt Ausführungsbestimmungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zu zahlreichem Erscheinen der Urwähler zur Vorversammlung
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf der Rechten und des rechten Zentrums der preußischen Nationalversammlung zu Brandenburg zur Unterstützung der konstitutionellen Monarchie und gegen die Aktivitäten der der Versammlung ferngebliebenen (linken) Mitglieder
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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Thronrede (11. April 1847): Zugeständnis einer Versammlung nur der vereinigten Provinzial-Landtage (des Preußischen Vereinigten Landtages), der allerdings ausdrücklich keine dauernde Einrichtung sein soll. Ablehnung einer gesamtstaatlich-ständischen Versammlung sowie der Gewährung einer Verfassung unter Berufung auf das Volk. Die Aufgabe der Stände ist es nicht, "Meinungen zu repräsentiren", sie sind keine Volksrepräsentanten. - 2. Thronrede (2. April 1848; vorgetragen vom Ministerpräsidenten Camphausen): Bekenntnis zur deutschen Einheit und zu einer "wahre[n] constitutionelle[n] Verfassung". - 3. Thronrede (22. Mai 1848): Anerkennung der gewählten preußischen Nationalversammlung, Bekenntnis zur deutschen Einheit. - 4. Thronrede (26. Februar 1849): Mit der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 sind die Versprechungen vom März 1848 erfüllt. Aufruf an die beiden parlamentarischen Kammern und an die Regierung, sich zwecks Revision der Verfassung untereinander zu verständigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Kritik an der Schaffung der Konstabler-Schutzmannschaften: Mit der Erfüllung der Märzforderungen allein ist die Macht des Polizei- und Militärstaates Preußen noch nicht gebrochen. Eine Reorganisation der Polizei hat nicht stattgefunden, im Gegenteil wurde die Zahl der Gendarmen noch um 2000 Mann erhöht. Es steht im Belieben der Polizei, jede Versammlung und jede Demonstration ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Aufruf zur Beschränkung der polizeilichen Befugnisse
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Wiener Urwähler zur Frankfurter Nationalversammlung, sich mit den von ihnen pro Urwahlbezirk zu bestimmenden 5 Wahlmännern bekannt zu machen
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Welsch (Projektbearbeiter): Scharfe Zurückweisung der Behauptung des Kriegsministers Latour, in der Wiener Universität habe eine Versammlung mit dem Ziel stattgefunden, das Ministerium zu stürzen und den Reichstag zu sprengen: "Ich fordere daher Herrn Latour ... auf, seine nicht gar schmeichelhafte Aussage zu beweisen, und ... ein anderesmal mit mehr Vorsicht die Feuerlunten unter das Volk zu streuen"
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Welsch (Projektbearbeiter): Satire auf den Werdegang der sehr weitgehenden und radikalen Forderungen der Berliner Volksredner, der immer nach demselben Muster abläuft: die Forderungen werden auf einer Volksversammlung vom Redner formuliert und von der Versammlung gutgeheißen. Darauf wird eine Deputation gebildet, die die fraglichen Forderungen der Nationalversammlung als Petition übergibt. Nach dem Empfang der Deputation durch die Nationalversammlung macht sich der Abgeordnete D'Ester die Petition zu eigen und übergibt sie dem Präsidenten, der sie in die Kommissionen verweist. Die Kommissionen wiederum beraten darüber und erstatten am nächsten Tag Bericht. "Un so war et, un so is et, un so wird et bleiben." Geschildert vor dem Hintergrund der Niederschlagung der Wiener Revolution am Beispiel einer - fiktiven - Rede von Adolph Friedrich Karbe