4 resultados para conflit relié à la relation

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Researchers complain how difficult it is to get practitioners and policymakers to use research. In contrast, this paper looks at the issues from the perspective of practice, and argues that it is the researcher’s job to become more practice-literate, so that research begins with practice concerns and develops practice-based solutions. The paper explores the relationship between research and practice and suggests that research has insufficiently engaged with the nature of practice and practice knowledge. Using the Salisbury Statement on practice research (Salisbury Statement 2010) the paper offers a definition of practice research and analyses what would be required for an agenda for practice research. Finally the paper proposes five functions for practice research.

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Rechtsnormen als Texte – Versuch einer Zusammenführung von Rechtstheorie und Linguistik: Rechtstheoretiker sind sich zwar bewusst, dass Recht wesentlich Sprache ist; diese Voraussetzung wird aber in der konkreten Analyse von Rechtsnormen und ihrer Struktur nur selten systematisch berücksichtigt; zumeist wird von der konkreten sprachlichen Form abgesehen oder der einzelne Satz wird als formale Größe absolut gesetzt. Dazu werden auch meist wichtige Erkenntnisse der Linguistik kaum berücksichtigt, etwa grundlegende Differenzierungen wie jene zwischen Satz und Text bzw. Grammatik und Äußerung oder Ausdruck und Inhalt. Dieser Beitrag versucht, Rechtsnormen als geschriebene Texte sui generis, d. h. als sprachliche Objekte, ernst zu nehmen und aus einem textlinguistischen Blickwinkel zu betrachten, durchaus im Horizont der Rechtstheorie und deren Erkenntnisinteresse, und die grundlegenden Eigenschaften von Rechtsnormen aus dieser zweifachen Perspektive deutlicher zu klären, etwa in Bezug auf die innere Struktur von Rechtsnormen, auf eine Typologie von Rechtsnormen, die Bedeutung von einzelnen Normen, das Verhältnis von innerer Struktur und äusserer Form oder die Adressatenfrage.

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Die Songhaysprachen verwenden unterschiedliche Konstruktionen, um Genitivbeziehungen auszudrücken. In den hier 'Mainstream' genannten Songhaysprachen findet sich vornehmlich eine Konstruktion ohne weitere Verbindungselemente mit dem Possessor an erster Stellung. In den so genannten nördlichen Songhaysprachen findet sich die gleiche Reihenfolge von Possessor und Possessum, dort werden sie jedoch durch eine Adposition n getrennt. Die Forschung hat bisher meistens die Ansicht vertreten, dieses n sei aus dem Tuareg entlehnt worden, wo man ja eine Genitivpräposition n hat. Diese Ableitung ist jedoch problematisch, da im Tuareg der Possessor dem Possessum folgt, also eine umgekehrte Reihenfolge wie im Songhay vorliegt. In diesem Artikel werde ich versuchen, für eine songhay-interne Ableitung von n zu argumentieren. Zwei verschiedene Lösungen werden vorgeschlagen. Der erste An¬satz geht davon aus, dass es sich um das Relikt einer alten Genitivpartikel, ánè, handelt, die sich noch im Pronomen wane 'der von' finden lässt. Im zweiten Ansatz wird angenommen, dass n ursprünglich die Trennung von zwei NPs markierte. Im Mainstream Songhay hätte sich dieses Element zum Transitivmarkierer im Perfektiv entwickelt, im nördlichen Songhay dagegen zum Markierer von Genetivkonstruktionen haben.

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Rezension zu "Recht verstehen. Wie Laien, Juristen und Versicherungsagenten die 'Riester-Rente' interpretieren" von Angelika Becker und Wolfgang Klein; Berlin 2008: Akademie Verlag: "Es gibt in der Literatur keinen Mangel an umfangreichen und generellen Darstellungen zu Sprache und Verstehen, auch nicht auf dem Gebiet des Rechts; dagegen fehlt es an Darlegungen dazu, wie man empirisch den Verstehensprozess untersuchen kann. Diese Lücke füllt das Buch. "