17 resultados para Politische Weltmacht
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Ziel des Aufsatzes ist es, den 'Umgang' der Ostbelgier mit ihrer Geschichte im 20. Jahrhundert am Beispiel der Erinnerung an den Ersten und Zweiten Weltkrieg zu analysieren. Dabei zeigt sich, dass der öffentliche Erinnerungsdiskurs durch zwei Muster geprägt war, die man als verordnetes und selbst auferlegtes Beschweigen bestimmter historischer Ereignisse beschreiben könnte. Dominierten in der ersten Hälfte des Jahrhunderts Formen verordneten Schweigens bzw. politische Strukturen, die den Erinnerungsrahmen für eine Vergangenheitspolitik im Sinne nationalistischer Geschichtsinteressen bildeten, ist die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch Formen selbst auferlegten Schweigens bzw. durch eine Vergangenheitspolitik gekennzeichnet, deren primäres Ziel die Stilisierung der Ostbelgier als 'Opfer' der Geschichte zum Zwecke forcierter Assimilierungsanstrengungen war. Wurden in der Zwischenkriegszeit historische Ereignisse umgedeutet, damit sie in ein entsprechend politisiertes Geschichtsbild passten ('Cantons rédimés'), wurde in der Nachkriegszeit besonders die nationalsozialistische Vergangenheit tabuisiert, um sich dieser belastenden Hypothek zu entledigen und endlich 'belgisch denken, fühlen und handeln' zu können. In beiden Fällen wurde nicht nur die Geschichte, sondern vor allem die Fähigkeit aufrichtiger Erinnerung 'Opfer' divergierender vergangenheitspolitischer Interessen.
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Das Attentat auf den Herzog von Berry bedeutete eine Zerreißprobe für das labile Gleichgewicht der französischen Restauration und ließ die virulenten politischen Gegensätze in offene Konflikte ausbrechen. Doch der Tod Berrys war auch eines der großen Medienereignisse der Epoche. Druckgraphiken, Oden und Zeitungsartikel schilderten das Sterben des Herzogs in einem melodramatischen Stil. Die These des Aufsatzes ist, dass diese auf emotionale Identifikation angelegte Darstellungsweise des Ereignisses nicht nur quer zu den politischen Kämpfen lag, sondern auch ein integratives Potential entfaltete, indem sie den Akt der Aggression gegen die Monarchie hinter die Gefühle der beteiligten Personen zurücktreten ließ. Die offizielle Repräsentation der Monarchie war in dem erinnerungspolitischen Dilemma gefangen, der königlichen Opfer revolutionär motivierter Verbrechen gedenken zu müssen, zugleich aber die politische Angreifbarkeit der Monarchie vergessen machen zu wollen. Demgegenüber zeigt die mediale Verarbeitung des Attentats, dass es andere Möglichkeiten monarchischer Selbstinszenierung gegeben hätte, welche dieses Dilemma in den Hintergrund zu drängen vermochten.
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Die nationale Gedächtnispolitik, die nach dem Tod Königin Luises 1810 in Preußen einsetzte, weist einige Besonderheiten auf. Die tote Königin wurde nicht mehr in Formen des monarchischen Totenkultes verehrt. Sie wurde zur Heldin in der Erzählung von der nationalen Befreiung. Die intellektuellen Verfechter des Konzeptes der Volkserhebung sahen im frühen Tod der Königin ein brauchbares Symbol für die Mobilisierung des Volkes. Der Luisenkult und die Opferrhetorik erreichten aber erst im Kaiserreich ihren Höhepunkt. Erst dort wurde der Luisenkult zum festen Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses. Luise wurde auch zur weiblichen Ikone der nationalen Bewegung. Die Stiftung des Luisenordens, das Luisenkreuz und die Popularisierung der Luisengeschichte in Volksbüchern trugen dazu bei, die Frauen in die Nation zu inkludieren. Der Luisenkult ist Teil eines politischen Mythos. Politische Mythen sind Narrationen und dienen der Identitätsstiftung und der Mobilisierung des politischen Verbandes. Ihre Wirkung entfalten sie durch Rituale und Reduktion der komplexen Wirklichkeit auf einfache Deutungs- und Handlungsmuster.
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In seinem knappen Überblick über die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte in Deutschland nach 1945 diskutiert Constantin Goschler drei zentrale Aspekte dieser Thematik: erstens Struktur und Ergebnisse der Wiedergutmachung, zweitens die Dynamik der Exklusion und Inklusion der NS-Verfolgten mit Blick auf die Wiedergutmachung und drittens die politischen Konjunkturen der Wiedergutmachung. Dabei versucht er vor allem zu zeigen, welche Schwierigkeiten bei der Übersetzung lebensweltlicher Gerechtigkeitsansprüche in juristische und politische Entschädigungsansprüche auftraten.
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In dem Beitrag wird der Genesis des Totenkults von 1848/49 und ebenso des Kults um lebende Revolutionsheroen sowie den Formen, den Wandlungen und der Funktion der darauf basierenden Erinnerungskulturen nachgegangen. Gezeigt wird u.a. erstens, dass der revolutionäre Totenkult in Deutschland nicht geeignet war, zu einem Nationalmythos zu werden, der die verschiedenen sozialen Gruppen und politischen Strömungen einte. Die öffentliche Erinnerung an die gefallenen Revolutionäre spaltete die Nation vielmehr nachhaltig, in Deutschland, nicht dagegen in anderen europäischen Ländern wie Ungarn oder Italien. Die pathetisch-feierliche Erinnerung an die unterschiedlichen Toten der Revolution von 1848/49 und die jenen unterschobene politische Sendung gab den Parteien jedenfalls in Deutschland überhaupt erst Kontur. Die entstehende Linke wie die Rechte verstanden sich als Testamentsvollstrecker des vermeintlichen politischen Willens der im Kampf gefallenen Revolutionäre bzw. ihrer Kontrahenten, der im Kampf „für König und Vaterland“ getöteten Soldaten. Der Totenkult wurde – erstens – für beide Seiten zum politischen Code; für die Linke markiert er zugleich den Beginn einer Art revolutionärer Familientradition. Der Totenkult, gleich welcher Couleur, implizierte Inklusion – und ebenso Exklusion: War der Totenkult zum politischen Code geworden, wurde ihm als zusätzliches Element das politische und soziale Gegenüber als Feindbild implementiert. Kollektive Ausgrenzung erlaubte, die jeweiligen, zumeist komplexen historisch-politischen Konfliktkonstellationen auszublenden bzw. auf griffige und personalisierte Grundmuster zu reduzieren. Zweitens: Obgleich zur ‚Parteisache’ geworden, war der von einer mal kleineren, mal größeren Minderheit zelebrierte Totenkult um die am 18. März 1848 in Berlin gefallenen Barrikadenkämpfer in der gesamtnationalen Erinnerung latent immer präsent. Drittens: Die Totenkulte sowie die politische Funktionalisierung von Begräbnissen sollten nicht den Blick dafür verstellen, dass ihnen schon relativ bald ein gleichfalls quasi-religiös aufgeladener Kult um herausragende lebende Revolutionäre wie Friedrich Hecker u.a. an die Seite trat. Auch dieser überlebte das Revolutionsjahr 1848 um Jahrzehnte, im Grunde – ruft man sich die zahlreichen Hecker-Devotionalien des Jahres 1998 in Erinnerung – bis heute.
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Der Pilsudski-Kult ist ein typischer politischer Kult, der durch die Komponenten Mythos, Ritual und Symbole sowie durch eine damit einhergehende Institutionalisierung definiert wird. In den Ausdrucks- und Vermittlungsformen ähneln sich politische Kulte, während die inhaltlichen Aspekte Bezug auf die jeweiligen Traditionen und den historischen Kontext nehmen müssen. Da der Totenkult um Pilsudski auf dem Personenkult aufbaut, wird dieser seit dem Ersten Weltkrieg bis 1935 skizziert und im Folgenden die Begräbnisfeierlichkeiten als Katalysator und Auftakt des Totenkultes, der Totenkult selbst bis 1939 und die Ausdrucksformen und Funktionen des Kultes bis 1939 dargestellt. Anschließend wird dessen Entwicklung im Zweiten Weltkrieg, in der Pilsudski-nahen Emigration, während der Volksrepublik Polen und in der Dritten Republik untersucht. Es soll verdeutlicht werden, dass man den Pilsudski-Kult jederzeit politisch instrumentalisierte, wobei der Mythos als inhaltlicher Bestandteil jeweils nuanciert wurde. Er erhielt legitimatorische und über die Zeit der Zweiten Republik hinausführend identitätsstiftende Funktionen und beeinflusste das historische Gedächtnis.
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Rumäniens Weg in die Demokratie nach 1989 ist ein Weg gewaltsamer Revolution, der partiellen Elitenkontinuität und des bewussten Verdrängens. Das hieraus resultierende, alle politische Gruppen einende Leiden an der politischen Kultur Rumäniens spiegelt sich nicht zuletzt wider in der Auseinandersetzung um den Tod des Diktatorenpaares Nicolae und Elena Ceausescu. Der offene politische Streit um die Ceausescu-Jahre und die Dezemberrevolution beginnt nach einer Zeit des Unbehagens erst jetzt, so die These des Beitrags. Er schildert die Gründe für den gewaltsamen Umsturz, richtet den Blick indes vor allem auf die symbolische und diskursive Verortung der 'gestohlenen Revolution'. Angemessen scheint deshalb eine 'dichte Beschreibung', die zugleich zurückgreift auf Konzepte der Transformationsforschung, der Generationensoziologie, der klassischen Revolutionstheorie sowie auf das von Ernst Kantorowicz entwickelte Modell der 'zwei Körper des Königs'.
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Der Aufsatz untersucht anhand von zwei Beispielen aus dem Bereich der Oberfinanzdirektion Hannover, inwieweit die Behandlung der Sinti und Roma durch die Finanzverwaltung mit der von Juden übereinstimmte bzw. wo es Unterschiede gab. Seit Kriegsausbruch orientierte sich die NS-Politik gegenüber Sinti und Roma auf eine 'Endlösung der Zigeunerfrage'. An den Beispielen einer größeren Gruppe Sinti und des Fuhrunternehmers Friedrich wird gezeigt, wie auf der Basis des 'Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens' der Besitz der Betroffenen nach ihrer Verhaftung und Deportation vom Staat eingezogen wurde. Das auf politische Gegner zielende Gesetz von 1933 war 1941 erst auf Juden, dann auf Sinti und Roma ausgedehnt worden. Die Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten übertrug den zuständigen Finanzämtern die eingezogenen Vermögen mit dem Auftrag, sie "wie Judensachen zu behandeln". Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsgrundlagen und Strukturen der Behandlung bei Sinti und Roma und Juden identisch waren, dass aber bei den Sinti das prinzipiell gleiche Verfahren der Finanzbürokratie summarischer und willkürlicher angewandt wurde, wodurch die legalistische Bemäntelung des Raubs zu einer sinnentleerten Formalie wurde. Sie sieht darin eine Konsequenz des traditionellen Antiziganismus der bürgerlichen Gesellschaft und der traditionell gegen die Bürgerrechte verstoßenden Zigeunerpolitik und Zigeunergesetzgebung in Deutschland.
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Der Beitrag versteht sich als erste Etappe zu einer integrativen soziologischen Kritik des globalkulturellen Systems ›Gegenwartskunst‹. Vorgeschlagen wird ein Zugang, der die ökonomischen und politischen Funktionalisierungen des Kunstsystems in Hinblick auf soziale, politische und ästhetische Problemfelder wie auch Potentiale kritisch untersucht. Im ersten Teil wird der Begriff der ›Kunstindustrie‹ als Erkenntnis leitende Matrize eingeführt und in seinen verschiedenen historischen sowie aktuellen Verwendungsweisen diskutiert. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der Analyse eines exemplarischen Phänomens der ›Kunstindustrie‹: dem ökonometrischen System des Artist Rankings. An den seit den späten 1990er Jahren im Umfeld der Informationsindustrie entwickelten Rankingsystemen lassen sich einige wichtige Auswirkungen der neuen Funktionalisierungsformen des Kunstsystems ablesen.
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Der Beitrag versteht sich als erste Etappe zu einer integrativen soziologischen Kritik des globalkulturellen Systems ›Gegenwartskunst‹. Vorgeschlagen wird ein Zugang, der die ökonomischen und politischen Funktionalisierungen des Kunstsystems in Hinblick auf soziale, politische und ästhetische Problemfelder wie auch Potentiale kritisch untersucht. Im ersten Teil wird der Begriff der ›Kunstindustrie‹ als Erkenntnis leitende Matrize eingeführt und in seinen verschiedenen historischen sowie aktuellen Verwendungsweisen diskutiert. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der Analyse eines exemplarischen Phänomens der ›Kunstindustrie‹: dem ökonometrischen System des Artist Rankings. An den seit den späten 1990er Jahren im Umfeld der Informationsindustrie entwickelten Rankingsystemen lassen sich einige wichtige Auswirkungen der neuen Funktionalisierungsformen des Kunstsystems ablesen.