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Zur administrativen Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen werden E-Learning-Plattformen eingesetzt, die auf der Grundlage des Internet Funktionen zur Distribution von Lehr- und Lernmaterialien und zur Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden anbieten. Zahlreiche wissenschaftliche Beiträge und Marktstudien beschäftigen sich mit der multikriteriellen Evaluation dieser Softwareprodukte zur informatorischen Fundierung strategischer Investitionsentscheidungen. Demgegenüber werden Instrumente zum kostenorientierten Controlling von E-Learning-Plattformen allenfalls marginal thematisiert. Dieser Beitrag greift daher das Konzept der Total Cost of Ownership (TCO) auf, das einen methodischen Ansatzpunkt zur Schaffung von Kostentransparenz von E-Learning-Plattformen bildet. Aufbauend auf den konzeptionellen Grundlagen werden Problembereiche und Anwendungspotenziale für das kostenorientierte Controlling von LMS identifiziert. Zur softwaregestützten Konstruktion und Analyse von TCO-Modellen wird das Open Source-Werkzeug TCO-Tool eingeführt und seine Anwendung anhand eines synthetischen Fallbeispiels erörtert. Abschließend erfolgt die Identifikation weiterführender Entwicklungsperspektiven des TCO-Konzepts im Kontext des E-Learning. Die dargestellte Thematik ist nicht nur von theoretischem Interesse, sondern adressiert auch den steigenden Bedarf von Akteuren aus der Bildungspraxis nach Instrumenten zur informatorischen Fundierung von Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen im Umfeld des E-Learning.
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Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 wurde sowohl in der Versicherungspraxis als auch in der Wissenschaft kontrovers darüber diskutiert, ob der Staat bei solchen als "nicht versicherbar" geltenden Terrorismusrisiken mithaften soll. Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 ist in Deutschland die Extremus Versicherungsaktiengesellschaft entstanden, die Versicherungsschutz gegen Terrorismusrisiken anbietet und an de-ren Haftung der deutsche Staat beteiligt ist. Fraglich ist, ob eine solche Staatsbeteiligung an der Extremus AG eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 87 EGV darstellt und damit gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt. Die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Extremus AG hat ergeben, dass die der Extremus AG gegebene staatliche Beihilfe in Form von Staatsgarantie ausnahmsweise zulässig ist.
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Bei den universell gültigen Prinzipien der klassischen Moderne, bei einer Architektur von innen nach außen und im International Style erwarten wir zunächst nicht eine sensible und kreative Auseinandersetzung mit dem Ort. Diese scheint eher in der „anderen“ Moderne beheimatet zu sein. Neben dem frühen Gunnar Asplund gehört insbesondere Jože Plečnik mit seiner ausgeprägten Unabhängigkeit von jeglichen Manifesten und Gruppenzwang der Ismen zu jenen Architekten der anderen Moderne, die ausgehend von einer persönlichen Empfindsamkeit ein intensives Zwiegespräch mit Orten gepflegt und differenzierte Strategien des Ortsbezugs entwickelt haben. Dies wird an drei Orten der südlichen Gärten der Prager Burg exemplarisch aufgezeigt. An dem Paradiesgarten, der zentralen Querachse mit halbrunder Aussichtsterrasse, Pyramide und Stiertreppe, sowie an der kleinen Mährischen Bastei kann illustriert werden, wie Plečnik aus den räumlichen Gegebenheiten, visueller Kommunikation mit der Stadt und geschichtlichen Erinnerungen des Ortes neue Konzepte seiner Eingriffe entwickelt.
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In diesem Beitrag wird das Mehrkörpersystem-Modell (MKS-Modell) eines Gegengewichtsstap-lers mit aktivem Fahrwerk erläutert. Die wesentlichen Merkmale des MKS-Modells sind die neuentwi-ckelten Achsaufhängungen und die Hubgerüstlagerung des auf einen Gegengewichtsstapler mit 3 t - Tragkraft basierenden Fahrzeuges. Ein weiterer Aspekt ist die Kopplung der mechatronischen Modelltei-le Hydraulik und Regelung mit dem mechanischen Staplermodell. Abschließend zeigen die Ergebnisse der Co-Simulationen Verbesserungen der Fahrsicherheit und des Fahrkomforts.
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Der Psychologe Stephan Grünewald ist einer der Mitbegründer des Kölner Marktforschungsinstitutes rheingold. Das Institut versucht, Marktprozessen durch qualitative Interviews und psychologische Analyse auf die Schliche zu kommen. Die Grundüberlegung: auch bei alltäglichen Gewohnheiten, Lebensstil und Kaufentscheidungen spielten psychologische Prozesse eine bestimmende Rolle. Ergebnisse aus diesen Interviews verarbeitete Grünewald kürzlich in seinem Buch Deutschland auf der Couch (Frankfurt a.M.: Campus). Daniel Buggert und Karl R. Kegler sprachen mit Stephan Grünewald über die Bedeutung von Kopien, Lebensentwürfen und Medieneinflüssen in der Architektur.
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Obwohl der Ursprung der europäischen Einigungsgeschichte im wirtschaftlichen Bereich lag, hatte die Integration von Beginn an auch politischen Charakter. Schon die römischen Verträge enthielten Ansätze einer Konstitutionalisierung und auch die Bezeichnung der Verträge als Verfassung wurde seit den 60er-Jahren unter Rechtswissenschaftlern immer gebräuchlicher, auch wenn dies stets umstritten war. Unabhängig vom Streit über den Verfassungsbegriff hat die von den Verträgen gebildete Rechtsordnung jedenfalls inhaltlich Verfassungscharakter. Sie enthält Regelungen, die man gemeinhin mit einer Staatsverfassung verbindet. Die europäische Integration war stets von verfassungsrechtlichen Idealen getragen, weshalb man die Mitgliedstaaten auch als eine Verfassungsrechtsgemeinschaft bezeichnen kann. Bedeutende Weiterentwicklungen erfuhr der Konstitutionalisierungsprozess mit der Konventsmethode und der Erarbeitung der Grundrechte-Charta. Fortgesetzt wurde dieser Prozess mit dem Entwurf über den Verfassungsvertrag für Europa. Da in ihm typische Gehalte einer Verfassung verkörpert sind, verdient er durchaus auch diese Bezeichnung. Auf seiner Basis sollte ein schlanker, übersichtlicher und verständlicher Verfassungstext geschaffen werden, der die Reform und Integration Europas weiter führt und ein Instrument der Identitätsstiftung sein kann.
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Die architekturgeschichtliche Arbeit endet nicht mit dem bauzeitlichen Narrativ, jede spätere Modernisierung wird mit der Zeit ebenfalls geschichtlich. Am Beispiel einer profanen Bauaufgabe – der nachträglich installierten Aufzugsanlagen in den Wohnbauten des Roten Wien – wird gezeigt, wie diese nicht dazugehörigen, stets irritierenden Supplemente wesentlich zum historischem Verständnis sowohl der Architektur als auch der Wohnbaupolitik beitragen. Die Aufzüge, die über keinen historischen Platz und über keine originäre Form verfügen, erweisen sich in der retrospektiven Betrachtung als widerspenstiges, sperriges Supplement. Der Stil und die Konstruktion der Aufzugsschächte veränderten sich im Laufe der Zeit mehrfach. Standardisierte Profilbauglasanbauten wurden um 1980 zu massiven, dekorierten Schächten. Um 1990 gestalteten Architekten eine Reihe von Liften als fein abgestimmte Interpretationen des Historischen. Und aktuelle Ganzglasanlagen eignen sich neue Bereiche an: die Bürgersteige.