Ist die staatliche Risikoübernahme bei Terrorrismusrisiken mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar?


Autoria(s): Tristan, Nguyen
Data(s)

16/01/2006

19/01/2006

Resumo

Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 wurde sowohl in der Versicherungspraxis als auch in der Wissenschaft kontrovers darüber diskutiert, ob der Staat bei solchen als "nicht versicherbar" geltenden Terrorismusrisiken mithaften soll. Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 ist in Deutschland die Extremus Versicherungsaktiengesellschaft entstanden, die Versicherungsschutz gegen Terrorismusrisiken anbietet und an de-ren Haftung der deutsche Staat beteiligt ist. Fraglich ist, ob eine solche Staatsbeteiligung an der Extremus AG eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 87 EGV darstellt und damit gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt. Die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Extremus AG hat ergeben, dass die der Extremus AG gegebene staatliche Beihilfe in Form von Staatsgarantie ausnahmsweise zulässig ist.

Identificador

urn:nbn:de:0009-8-2558

http://www.risk-insurance.de/aufsaetze/2006_1

Idioma(s)

ger

Direitos

DPPL

Fonte

GRIR ; 2 , 1

Palavras-Chave #Staatshaftung #Terrorversicherung #Wettbewerbsrecht #staatliche Beihilfe #swd: Versicherungsrecht