Ist die staatliche Risikoübernahme bei Terrorrismusrisiken mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar?
Data(s) |
16/01/2006
19/01/2006
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Resumo |
Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 wurde sowohl in der Versicherungspraxis als auch in der Wissenschaft kontrovers darüber diskutiert, ob der Staat bei solchen als "nicht versicherbar" geltenden Terrorismusrisiken mithaften soll. Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 ist in Deutschland die Extremus Versicherungsaktiengesellschaft entstanden, die Versicherungsschutz gegen Terrorismusrisiken anbietet und an de-ren Haftung der deutsche Staat beteiligt ist. Fraglich ist, ob eine solche Staatsbeteiligung an der Extremus AG eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 87 EGV darstellt und damit gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt. Die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Extremus AG hat ergeben, dass die der Extremus AG gegebene staatliche Beihilfe in Form von Staatsgarantie ausnahmsweise zulässig ist. |
Identificador |
urn:nbn:de:0009-8-2558 |
Idioma(s) |
ger |
Direitos |
DPPL |
Fonte |
GRIR ; 2 , 1 |
Palavras-Chave | #Staatshaftung #Terrorversicherung #Wettbewerbsrecht #staatliche Beihilfe #swd: Versicherungsrecht |