28 resultados para Mayrhofer, Manfred: Die Hauptprobleme der indogermanischen Lautlehre seit Bechtel


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Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere persönliche Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.

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Der Aufsatz untersucht anhand von zwei Beispielen aus dem Bereich der Oberfinanzdirektion Hannover, inwieweit die Behandlung der Sinti und Roma durch die Finanzverwaltung mit der von Juden übereinstimmte bzw. wo es Unterschiede gab. Seit Kriegsausbruch orientierte sich die NS-Politik gegenüber Sinti und Roma auf eine 'Endlösung der Zigeunerfrage'. An den Beispielen einer größeren Gruppe Sinti und des Fuhrunternehmers Friedrich wird gezeigt, wie auf der Basis des 'Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens' der Besitz der Betroffenen nach ihrer Verhaftung und Deportation vom Staat eingezogen wurde. Das auf politische Gegner zielende Gesetz von 1933 war 1941 erst auf Juden, dann auf Sinti und Roma ausgedehnt worden. Die Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten übertrug den zuständigen Finanzämtern die eingezogenen Vermögen mit dem Auftrag, sie "wie Judensachen zu behandeln". Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsgrundlagen und Strukturen der Behandlung bei Sinti und Roma und Juden identisch waren, dass aber bei den Sinti das prinzipiell gleiche Verfahren der Finanzbürokratie summarischer und willkürlicher angewandt wurde, wodurch die legalistische Bemäntelung des Raubs zu einer sinnentleerten Formalie wurde. Sie sieht darin eine Konsequenz des traditionellen Antiziganismus der bürgerlichen Gesellschaft und der traditionell gegen die Bürgerrechte verstoßenden Zigeunerpolitik und Zigeunergesetzgebung in Deutschland.

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In this paper the authors review the expectations of the “practice field” of the social services in Southern Tirol in the light of the “Recommendations for a university-based study programme for social work” (Empfehlungen zum universitären Studiengang für Soziale Arbeit), published by the “Autonomous Province of Bolzano“. They stress the mutual relationship -“give and take” - between the two learning areas (Lernfelder) i.e. the practice field and the university setting in the process of professional education and training of Social Workers and Social Pedagogues. In this context the “practice field” offers various means to the University in order to enhance the development of “Social Work” both as a professional activity and an academic discipline. Additionally the authors express their gratitude to Walter Lorenz and underline his contributions to and impact on the practice field in the region.

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Die effektiv zu zahlende Prämie bestimmt sich in der Privaten Krankenversicherung als Summe aus Tarifbeiträgen, (optimalen) Selbsttragungen und Beitragsrückerstattungen. Letztere dienen der sekundären Prämiendifferenzierung. Ändert nun ein Versicherer sein Rückerstattungssystem, so hat dieses ohne Anpassung der primären Prämiendifferenzierung Auswirkungen auf die gesamte Belastung der Versicherten. Im vorliegenden Beitrag werden auf Basis theoretischer Überlegungen zur optimalen Selbsttragung in der Krankenversicherung die finanziellen Folgen der Änderung eines realen Beitragsrückerstattungssystems untersucht. Hierbei zeigt sich, dass stärker differenzierende Systeme nicht in jeder Modellvariante zu einer differenzierteren Gesamtbelastung als weniger differenzierende Systeme führen – die durchgeführte Umstellung selbst aber die Belastung der Versicherten um ca. 4% erhöht.

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Der Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik der Universität Duisburg-Essen befasst sich derzeit mit einem Forschungsprojekt in der Intralogistik. Es handelt sich dabei um das Themengebiet „Einsatz von Flurförderzeugen“. Ziel der Untersuchung ist es, die Ermittlung der Einsatzzeit der Fahrzeuge systematisch zu erfassen und darzustellen. Die Messung der Einsatzzeit hat eine große Bedeutung, wenn es um die Berechnung der Nutzungsdauer und damit um die Kostenabrechnung bei bestimmten Miet-, Leasing oder auch Wartungsverträgen geht. Darüber hinaus dient die Einsatzzeit auch als Berechnungsgrundlage zur Dimensionierung von Fahrzeugflotten zur Bewältigung logistischer Transportaufgaben. Die Ermittlung der Einsatzzeit der Flurförderzeuge erfolgt auf verschiedene Art und Weise – je nach Hersteller oder Vertragsform. Dieses Dokument erläutert die Ergebnisse von einem Fragebogen zur Messung der Einsatzzeit. Für die weitere Informationen und die Präsentation von den Ergebnissen, besuchen Sie bitte folgende Webseite http://www.uni-duisburg-essen.de/tul/

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Der Aufsatz schildert am Beispiel der Familie Seligmann aus Ronnenberg die Vertreibung einer jüdischen mittelständischen Familie aus Deutschland unter besonderer Beachtung der Rolle der Devisenstelle der Oberfinanzdirektion Hannover im Vertreibungsprozess. Die gegen Seligmanns eingeleiteten behördlichen Maßnahmen zeigen das Zusammenspiel von Finanzbehörden und NS-Verfolgungsapparat, wenn der Verdacht auf Auswanderung oder Devisentransfer ins Ausland bestand, und das eigenständige Handeln der Devisenstelle. Die Geschäfte der Familie wurden 'arisiert', das Vermögen wegen Verdachts auf Auswanderung nach § 37a des Devisengesetzes gesperrt, jede finanzielle Transaktion kontrolliert. Bei der Emigration verloren sie den größten Teil ihres Vermögens an den NS-Staat. Die Analyse verdeutlicht den Machtzuwachs, den die Devisenstellen ab 1936/37 erfuhren und der sie zu wirksamen Instrumenten bei Vertreibung und Ausraubung machte: Durch § 37a wurde der Widerspruch zwischen diesen beiden Elementen der NS-Judenpolitik gelöst, da die Devisenstellen faktisch über die Vermögen der zu Auswanderern erklärten Juden verfügten und damit ihre Vertreibung erzwangen.

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Rumäniens Weg in die Demokratie nach 1989 ist ein Weg gewaltsamer Revolution, der partiellen Elitenkontinuität und des bewussten Verdrängens. Das hieraus resultierende, alle politische Gruppen einende Leiden an der politischen Kultur Rumäniens spiegelt sich nicht zuletzt wider in der Auseinandersetzung um den Tod des Diktatorenpaares Nicolae und Elena Ceausescu. Der offene politische Streit um die Ceausescu-Jahre und die Dezemberrevolution beginnt nach einer Zeit des Unbehagens erst jetzt, so die These des Beitrags. Er schildert die Gründe für den gewaltsamen Umsturz, richtet den Blick indes vor allem auf die symbolische und diskursive Verortung der 'gestohlenen Revolution'. Angemessen scheint deshalb eine 'dichte Beschreibung', die zugleich zurückgreift auf Konzepte der Transformationsforschung, der Generationensoziologie, der klassischen Revolutionstheorie sowie auf das von Ernst Kantorowicz entwickelte Modell der 'zwei Körper des Königs'.