16 resultados para qualitätssicherung

em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça


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Hintergrund: Im Rahmen des neuen nationalen Medizinalberufegesetzes [http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/4031.pdf], [http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/07918/07919/index.html], der Entwicklung hin zu Kompetenz-basierten Curricula [1] und der Einführung der Bologna-Reform in den medizinischen Studiengängen [2] wurde in der Schweiz eine neue eidgenössische Schlussprüfung Humanmedizin unter Aufsicht des Bundes und in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten in zwei Sprachen (D/F) entwickelt und 2011 erstmals durchgeführt. Projektbeschreibung: Im vorliegenden Beitrag werden die Rahmenbedingungen für die Implementierung aufgezeigt und die Entwicklung der Gesamtprüfung als Pass/Fail-Prüfung einschliesslich ihrer 2 Einzelprüfungen beschrieben. Die 1. Einzelprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (MCQ) an 2 Prüfungstagen zu je 4.5 h mit je 150 interdisziplinären, taxonomisch auf Anwendungswissen ausgerichteten Fragen. Die 2. Einzelprüfung umfasst eine strukturierte, klinisch-praktische CS-Prüfung (OSCE) mit insgesamt 12 Rotationsposten über je 13 min Dauer und je 2 min Rotationszeit zwischen den Posten. Zur Qualitätssicherung wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen wie z.B. die Schulung der standardisierten Patienten anhand zentraler Standardisierungsvorlagen. Der Gesamtblueprint ist abgestimmt auf den Schweizer Lernzielkatalog Humanmedizin [http://sclo.smifk.ch] und beinhaltet die 2 Hauptdimensionen „General Objectives/CanMed Roles“ und „Problems as Starting Points“. Ergebnisse: Die Prüfung wurde an allen 5 Standorten 2011 und 2012 erfolgreich durchgeführt. Die Prüfungsresultate der ersten 2 Kohorten differenziert nach Gesamtprüfung und Einzelprüfungen zeigen in etwa die erwarteten Werte hinsichtlich der Bestehensquote. Die Metadaten zur Prüfungsqualität zeigen für beide Jahre, dass die angestrebte Messzuverlässigkeit der Prüfung mit einem Cronbach Alpha als Mass für die Reliabilität von im Mittel α=0.9 für die MCQ Einzelprüfung und von im Mittel α>0.8 für die CS-Einzelprüfung erreicht wurde. Diskussion und Schlussfolgerungen: Basierend auf den Erfahrungen und Daten der ersten 2 Prüfungskohorten kann gesagt werden, dass die Implementierung einer neuen nationalen Prüfung, die neben der neu ausgerichteten MCQ-Einzelprüfung erstmals mit einem strukturierten, objektivierbaren und national standardisierten Instrument klinische Fähigkeiten und Fertigkeiten misst, grundsätzlich gelungen ist. In diesem Kontext muss die Relevanz der intensiven Koordination und Abstimmung von der Gesetzgebung und den Verordnungsvorgaben bis hin zum Lernzielkatalog und dem korrespondierenden Gesamtblueprint der Prüfung hervorgehoben werden. Bezüglich der zukünftigen Entwicklung werden Aspekte der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung der Gesamtprüfung auch im Sinne von ergänzenden Prüfungsformaten diskutiert werden.

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Bundesverfassung und Hochschulgesetzgebung verpflichten die Hochschulen zur Qualitätssicherung. Die verschiedenen Akteure sind bei der Umsetzung der betriebswirtschaftlichen Konzeption nicht frei. Vielmehr bestimmt die Verfassungsordnung den Gestaltungsspielraum. Namentlich das Gebot der wirksamen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bildet eine wesentliche konstitutionelle Leitlinie. Gleichzeitig setzt die Wissenschaftsfreiheit dem staatlichen Handeln Grenzen. Die Hochschulautonomie bestimmt den organisatorischen Spielraum. Damit sind verschiedene, im Grundsatz gleichrangige verfassungsrechtliche Eckwerte für die Umsetzung der Qualitätssicherung massgebend. Die darin innewohnenden tatsächlichen oder potenziellen Spannungsverhältnisse bedürfen der Abstimmung bzw. des Ausgleichs. Die Arbeit zeigt die sich aus der Verfassung ergebenden Anforderungen und Grenzen der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen auf. Sie ermittelt zu diesem Zweck den verfassungsrechtlichen Rahmen, beleuchtet dessen Eckwerte und setzt diese in Bezug zueinander. Gestützt darauf werden Leitlinien für die Umsetzung an den Hochschulen entwickelt. Am Beispiel der Forschungs- und Lehrevaluation werden diese anwendungsorientiert konkretisiert.

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Blended Learning-Angebote - Lehrveranstaltungen, die aus Präsenzanteilen und virtuellen Anteilen im Internet bestehen - halten zunehmend Einzug an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Diese neuen Lehrformen stehen im Spannungsfeld zwischen technischen Möglichkeiten, ökonomischen Erfordernissen und hochschuldidaktischen Anforderungen. Den Mittelpunkt des Buches bildet das computerunterstützte Lehrangebot des «Virtuellen Campus Erziehungswissenschaft» an der Universität Bern, das der Ausbildung zukünftiger Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Bern dient. Zum einen soll dieses in der Praxis bewährte Lehrangebot theoretisch analysiert werden. Zum anderen erfolgt ein Einblick in die Praxis des «Virtuellen Campus Erziehungswissenschaft», um anderen Bildungsinstitutionen Anregungen zur Einrichtung ähnlicher Angebote oder zur Modifizierung ihrer Blended-Learning-Kurse zu geben. Dabei werden die Bereiche (a) Planung und Entwicklung von Lehrangeboten, (b) Methoden der Vermittlung und Einsatz neuer Technologien, (c) Betreuung von Studierenden, (d) Assessment der Studierenden, (e) Qualitätssicherung der Lehre und der eigenen Lehrtätigkeit und (f) Selbstmanagement und Professionalität im Hochschulkontext abgedeckt. Schliesslich wird auch nach der hochschuldidaktischen Vernunft solcher Angebote gefragt.

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Screening for malignant disease aims to reduce the population risk of impaired health due to the tumor in question. Screening does not only entail testing but covers all steps required to achieve the intended reduction in risk, from the appropriate information of the population to a suitable therapy. Screening tests are performed in individuals free or unaware of any symptoms associated with the tumor. An essential condition is a recognizable pathological abnormality, which occurs without symptoms and represents a pre-clinical, early stage of the tumor. Overdiagnosis and overtreatment have only recently been recognized as important problems of screening for malignant disease. Overdiagnosis is defined as a screening-detected tumor that would never have led to symptoms. In prostate-specific antigen (PSA) screening for prostate cancer 50 % - 70 % of screening-detected cancers represent such overdiagnoses. Similarly, in the case of mammography screening 20 % - 30 % of screening-detected breast cancers are overdiagnoses. The evaluation of screening interventions is often affected by biases such as healthy screenee effects or length and lead time bias. Randomized controlled trials are therefore needed to examine the efficacy and effectiveness of screening interventions and to define the rate of adverse outcomes such as unnecessary diagnostic evaluations, overdiagnosis and overtreatment. Unfortunately there is no independent Swiss body comparable to the National Screening Committee in the United Kingdom or the United States Preventive Services Task Force, which examines screening tests and programs and develops recommendations. Clearly defined goals, a central organization responsible for inviting eligible individuals, documentation and quality assurance and balanced information of the public are important attributes of successful screening programs. In Switzerland the establishment of such programs is hampered by the highly fragmented, Federal health system which allows patients to access specialists directly.

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Das Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht erscheint neu im Stämpfli Verlag. Der diesjährige Band enthält Beiträge namhafter Autoren zu den Bereichen Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie, Unfalldiagnostik, Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Die Autoren befassen sich mit der Zuverlässigkeit der Legalbewährungsprognose verkehrspsychologischer Gutachten, der Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung als Hauptzweck der neuen Sektion Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), der «neuen Linie» des Schweizerischen Bundesgerichts betreffend Beurteilung von verkehrsmedizinischen Fahreignungsgutachten bei Alkoholfällen mit Ethylglucuronid-Haaranalyse, der medizinisch-psychologischen Untersuchung, der Gefährdung beim Fahrstreifenwechsel auf Autobahnen, der immateriellen Unbill nach einem Verkehrsunfall, Fussgängern im Strassenverkehr, Amortisationstabellen in Leasingverträgen, dem Geschäftsbericht 2010-2011 des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz und des Nationalen Garantiefonds Schweiz, der Konzession im Strassenverkehr, dem Strassentransport (Ladungssicherung, Bewilligungen für Ausnahmetransporte, Arbeitszeit) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu SVG 58-89, zur Verkehrsopferhilfe sowie zum Strassenverkehrsstrafrecht im Jahr 2010.

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Der Beitrag analysiert die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps sowie der Modifikationen des Nationalrats mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und kommt zum Schluss, dass die Wiedereinführung eines Zulassungsstopps dieses verletzt. Indessen hält die Fünf-Jahresklausel als Begleitmassnahme der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes stand und ist mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar, da die Massnahme aus Gründen der Qualitätssicherung und der Integration ausländischer Spezialärzte in das schweizerische Gesundheitssystem und dessen finanzieller Stabilisierung eingeführt wird.

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Objective: Since the beginning of the integrated care model for severely ill patients with psychotic disorders ("Hamburg model") in 2007 different clinical parameters have been consecutively assessed within a naturalistic, observational, prospective study.Methods: Clinical outcome of the 2-year and 4-year follow-ups of n = 158 patients.Results: A significant and ongoing improvement of psychopathology, severity of illness, functional outcome, quality of life and satisfaction with care in this sample of severely ill and merely chronic patients with psychosis was shown. Moreover, medication adherence improved and quality and quantity of outpatient treatment increased.Conclusion: The ongoing psychosocial stabilisation of the patients most likely result from a combination of various factors: continuity of care, multimodal and individualized care, therapeutic specialisation and the multidisciplinary ACT team. Results provide clinical and scientific evidence for future implementations of the integrated care model "Hamburg Model" for the treatment of psychosis.

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