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1944/1945 wurde in Cham-Hagendorn eine Wassermühle ausgegraben, die dank ihrer aussergewöhnlich guten Holzerhaltung seit langem einen prominenten Platz in der Forschung einnimmt. 2003 und 2004 konnte die Kantonsarchäologie Zug den Platz erneut archäologisch untersuchen. Dabei wurden nicht nur weitere Reste der Wassermühle, sondern auch Spuren älterer und jüngerer Anlagen geborgen: eine ältere und eine jüngere Schmiedewerkstatt (Horizont 1a/Horizont 3) sowie ein zweiphasiges Heiligtum (Horizonte 1a/1b). All diese Anlagen lassen sich nun in das in den neuen Grabungen erkannte stratigraphische Gerüst einhängen (s. Beil. 2). Dank der Holzerhaltung können die meisten Phasen dendrochronologisch datiert werden (s. Abb. 4.1/1a): Horizont 1a mit Schlagdaten zwischen 162(?)/173 und 200 n. Chr., Horizont 1b um 215/218 n. Chr. und Horizont 2 um 231 n. Chr. Ferner konnten in den neuen Grabungen Proben für mikromorphologische und archäobotanische Untersuchungen entnommen werden (Kap. 2.2; 3.11). In der vorliegenden Publikation werden der Befund und die Baustrukturen vorgelegt, (Kap. 2), desgleichen sämtliche stratifizierten Funde und eine umfassende Auswahl der 1944/1945 geborgenen Funde (Kap. 3). Dank anpassender Fragmente, sog. Passscherben, lassen sich diese zum Teil nachträglich in die Schichtenabfolge einbinden. Die mikromorphologischen und die archäobotanischen Untersuchungen (Kap. 2.2; 3.11) zeigen, dass der Fundplatz in römischer Zeit inmitten einer stark vom Wald und dem Fluss Lorze geprägten Landschaft lag. In unmittelbarer Nähe können weder eine Siedlung noch einzelne Wohnbauten gelegen haben. Die demnach nur gewerblich und sakral genutzten Anlagen standen an einem Bach, der vermutlich mit jenem Bach identisch ist, der noch heute das Groppenmoos entwässert und bei Cham-Hagendorn in die Lorze mündet (s. Abb. 2.4/1). Der antike Bach führte wiederholt Hochwasser ─ insgesamt sind fünf grössere Überschwemmungsphasen auszumachen (Kap. 2.2; 2.4). Wohl anlässlich eines Seehochstandes durch ein Überschwappen der Lorze in den Bach ausgelöst, müssen diese Überschwemmungen eine enorme Gewalt entwickelt haben, der die einzelnen Anlagen zum Opfer fielen. Wie die Untersuchung der Siedlungslandschaft römischer Zeit rund um den Zugersee wahrscheinlich macht (Kap. 6 mit Abb. 6.2/2), dürften die Anlagen von Cham-Hagendorn zu einer in Cham-Heiligkreuz vermuteten Villa gehören, einem von fünf grösseren Landgütern in diesem Gebiet. Hinweise auf Vorgängeranlagen fehlen, mit denen die vereinzelten Funde des 1. Jh. n. Chr. (Kap. 4.5) in Verbindung gebracht werden könnten. Diese dürften eher von einer der Überschwemmungen bachaufwärts weggerissen und nach Cham-Hagendorn eingeschwemmt worden sein. Die Nutzung des Fundplatzes (Horizont 1a; s. Beil. 6) setzte um 170 n. Chr. mit einer Schmiedewerkstatt ein (Kap. 2.5.1). Der Fundanfall, insbesondere die Schmiedeschlacken (Kap. 3.9) belegen, dass hier nur hin und wieder Geräte hergestellt und repariert wurden (Kap. 5.2). Diese Werkstatt war vermutlich schon aufgelassen und dem Verfall preisgegeben, als man 200 n. Chr. (Kap. 4.2.4) auf einer Insel zwischen dem Bach und einem Lorzearm ein Heiligtum errichtete (Kap. 5.3). Beleg für den sakralen Status dieser Insel ist in erster Linie mindestens ein eigens gepflanzter Pfirsichbaum, nachgewiesen mit Pollen, einem Holz und über 400 Pfirsichsteinen (Kap. 3.11). Die im Bach verlaufende Grenze zwischen dem sakralen Platz und der profanen Umgebung markierte man zusätzlich mit einer Pfahlreihe (Kap. 2.5.3). In diese war ein schmaler Langbau integriert (Kap. 2.5.2), der an die oft an Temenosmauern antiker Heiligtümer angebauten Portiken erinnert und wohl auch die gleiche Funktion wie diese gehabt hatte, nämlich das Aufbewahren von Weihegaben und Kultgerät (Kap. 5.3). Das reiche Fundmaterial, das sich in den Schichten der ersten Überschwemmung fand (s. Abb. 5./5), die um 205/210 n. Chr. dieses Heiligtum zerstört hatte, insbesondere die zahlreiche Keramik (Kap. 3.2.4), und die zum Teil auffallend wertvollen Kleinfunde (Kap. 3.3.3), dürften zum grössten Teil einst in diesem Langbau untergebracht gewesen sein. Ein als Glockenklöppel interpretiertes, stratifiziertes Objekt spricht dafür, dass die fünf grossen, 1944/1945 als Stapel aufgefundenen Eisenglocken vielleicht auch dem Heiligtum zuzuweisen sind (Kap. 3.4). In diesen Kontext passen zudem die überdurchschnittlich häufig kalzinierten Tierknochen (Kap. 3.10). Nach der Überschwemmung befestigte man für 215 n. Chr. (Kap. 4.2.4) das unterspülte Bachufer mit einer Uferverbauung (Kap. 2.6.1). Mit dem Bau eines weiteren, im Bach stehenden Langbaus (Kap. 2.6.2) stellte man 218 n. Chr. das Heiligtum auf der Insel in ähnlicher Form wieder her (Horizont 1b; s. Beil. 7). Von der Pfahlreihe, die wiederum die sakrale Insel von der profanen Umgebung abgrenzte, blieben indes nur wenige Pfähle erhalten. Dennoch ist der sakrale Charakter der Anlage gesichert. Ausser dem immer noch blühenden Pfirsichbaum ist es ein vor dem Langbau aufgestelltes Ensemble von mindestens 23 Terrakottafigurinen (s. Abb. 3.6/1), elf Veneres, zehn Matres, einem Jugendlichen in Kapuzenmantel und einem kindlichen Risus (Kap. 3.6; s. auch Kap. 2.6.3). In den Sedimenten der zweiten Überschwemmung, der diese Anlage um 225/230 n. Chr. zum Opfer gefallen war, fanden sich wiederum zahlreiche Keramikgefässe (Kap. 3.2.4) und zum Teil wertvolle Kleinfunde wie eine Glasperle mit Goldfolie (Kap. 3.8.2) und eine Fibel aus Silber (Kap. 3.3.3), die wohl ursprünglich im Langbau untergebracht waren (Kap. 5.3.2 mit Abb. 5/7). Weitere Funde mit sicherem oder möglichem sakralem Charakter finden sich unter den 1944/1945 geborgenen Funden (s. Abb. 5/8), etwa ein silberner Fingerring mit Merkurinschrift, ein silberner Lunula-Anhänger, eine silberne Kasserolle (Kap. 3.3.3), eine Glasflasche mit Schlangenfadenauflage (Kap. 3.8.2) und einige Bergkristalle (Kap. 3.8.4). Im Bereich der Terrakotten kamen ferner mehrere Münzen (Kap. 3.7) zum Vorschein, die vielleicht dort niedergelegt worden waren. Nach der zweiten Überschwemmung errichtete man um 231 n. Chr. am Bach eine Wassermühle (Horizont 2; Kap. 2.7; Beil. 8; Abb. 2.7/49). Ob das Heiligtum auf der Insel wieder aufgebaut oder aufgelassen wurde, muss mangels Hinweisen offen bleiben. Für den abgehobenen Zuflusskanal der Wassermühle verwendete man mehrere stehen gebliebene Pfähle der vorangegangenen Anlagen der Horizonte 1a und 1b. Obwohl die Wassermühle den 28 jährlichen Überschwemmungshorizonten (Kap. 2.2) und den Funden (Kap. 4.3.2; 4.4.4; 45) zufolge nur bis um 260 n. Chr., während gut einer Generation, bestand, musste sie mindestens zweimal erneuert werden – nachgewiesen sind drei Wasserräder, drei Mühlsteinpaare und vermutlich drei Podeste, auf denen jeweils das Mahlwerk ruhte. Grund für diese Umbauten war wohl der weiche, instabile Untergrund, der zu Verschiebungen geführt hatte, so dass das Zusammenspiel von Wellbaum bzw. Sternnabe und Übersetzungsrad nicht mehr funktionierte und das ganze System zerbrach. Die Analyse von Pollen aus dem Gehhorizont hat als Mahlgut Getreide vom Weizentyp nachgewiesen (Kap. 3.11.4). Das Abzeichen eines Benefiziariers (Kap. 3.3.2 mit Abb. 3.3/23,B71) könnte dafür sprechen, dass das verarbeitete Getreide zumindest zum Teil für das römische Militär bestimmt war (s. auch Kap. 6.2.3). Ein im Horizont 2 gefundener Schreibgriffel und weitere stili sowie eine Waage für das Wägen bis zu 35-40 kg schweren Waren aus dem Fundbestand von 1944/1945 könnten davon zeugen, dass das Getreide zu wägen und zu registrieren war (Kap. 3.4.2). Kurz nach 260 n. Chr. fiel die Wassermühle einem weiteren Hochwasser zum Opfer. Für den folgenden Horizont 3 (Beil. 9) brachte man einen Kiesboden ein und errichtete ein kleines Gebäude (Kap. 2.8). Hier war wohl wiederum eine Schmiede untergebracht, wie die zahlreichen Kalottenschlacken belegen (Kap. 3.9), die im Umfeld der kleinen Baus zum Vorschein kamen. Aufgrund der Funde (Kap. 4.4.4; 4.5) kann diese Werkstatt nur kurze Zeit bestanden haben, höchstens bis um 270 n. Chr., bevor sie einem weiteren Hochwasser zum Opfer fiel. Von der jüngsten Anlage, die wohl noch in römische Zeit datiert (Horizont 4; Beil. 10), war lediglich eine Konstruktion aus grossen Steinplatten zu fassen (Kap. 2.9.1). Wozu sie diente, muss offen bleiben. Auch der geringe Fundanfall spricht dafür, dass die Nutzung des Platzes, zumindest für die römische Zeit, allmählich ein Ende fand (Kap. 4.5). Zu den jüngsten Strukturen gehören mehrere Gruben (Kap. 2.9.2), die vielleicht der Lehmentnahme dienten. Mangels Funden bleibt ihre Datierung indes ungewiss. Insbesondere wissen wir nicht, ob sie noch in römische Zeit datieren oder jünger sind. Spätestens mit der fünften Überschwemmung, die zur endgültigen Verlandung führte und wohl schon in die frühe Neuzeit zu setzen ist, wurde der Platz aufgelassen und erst mit dem Bau der bestehenden Fensterfabrik Baumgartner wieder besetzt.

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Das Studium der Überlieferung und Repertoirbildung gibt über die Art der Nutzung von musikalischen Werken Aufschluss. Im iberischen Raum wurde im 16. Jh. das internationale Messenrepertoire aus Italien und Flamen ausgiebig genutzt, doch waren die kommerziellen Wege für die Beziehung wichtiger als politische Allianzen.

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Wird das Volk von den Parteien gesteuert? Wären gewisse Abstimmungsergebnisse anders ausgefallen, hätten sich alle beteiligt? Wie verhalten sich die Schweizer Stimmbürger? Wie informiert ist das Stimmvolk über die ihr vorgelegten Sachfragen? Welche Rolle spielen die Medien? Die drei Politikwissenschaftler Thomas Milic, Bianca Rousselot und Adrian Vatter bieten einen systematischen Überblick über die schweizerische Abstimmungsforschung. Ein erster Teil beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der direkten Demokratie auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene und der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente. Ein zweiter Teil handelt von den Wirkungen der Volksrechte auf das politische System der Schweiz. Der weitere Fokus liegt auf dem Entscheidverhalten der Schweizer Stimmbürger. Dabei stellen die Autoren zunächst die dominanten theoretischen Ansätze zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens vor, dann präsentieren und kommentieren sie kritisch die Schweizer Anwendungen, um schliesslich die Ergebnisse der Abstimmungsforschung aufzuführen.

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Der Begriff Smart City oder Ubiquitous City bezeichnet die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Städten und Agglomerationen, um den sozialen und ökologischen Lebensraum nachhaltig zu entwickeln. Dazu zählen z.B. Projekte zur Verbesserung der Mobilität, Nutzung intelligenter Systeme für Wasser- und Energieversorgung, Förderung sozialer Netzwerke, Erweiterung politischer Partizipation, Ausbau von Entrepreneurship, Schutz der Umwelt sowie Erhöhung von Sicherheit und Lebensqualität. Das Themenheft widmet sich der Vielfalt dieser webbasierten Entwicklungen und berichtet über erste Erfahrungen von Pionierprojekten aus den folgenden Anwendungsfeldern: Smart Mobility, Smart Energy, Smart Economy, Smart Environment, Smart Governance, Smart Participation und Smart Living. Das Heft soll dazu dienen, den State of the Art der intelligenten Nutzung von Webtechnologien für den urbanen Raum aufzuzeigen, um damit Chancen und Risiken aufzudecken.

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Feuchtgebiete galten lange Zeit als ökonomisch unproduktiv. Sie wurden deshalb oft in eine intensive Bewirtschaftung überführt oder zum Schutz der Biodiversität mit Nutzungsverboten belegt. In der internationalen Entwicklungszusammenarbeit wird heute eine ökonomische Neubewertung der Feuchtgebiete und ihrer Funktionen angestrebt. Dies liefert Grundlagen für Managementsysteme, welche den Schutz und die Nutzung von Feuchtgebieten zugunsten der Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung verbinden.

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Zusammenfassung Hintergrund. Hämodialysepatienten, die operativ mit einem Gefäßzugang versorgt werden müssen, sind eine vulnerable Patientengruppe, die aufgrund von Multimorbidität, der intensiven und oft fragmentierten Behandlung und vieler Schnittstellen ein erhöhtes Risiko für vermeidbare unerwünschte Ereignisse tragen. Fragestellung. Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit mit Fokus auf die Shuntchirurgie. Material und Methoden. Auswertung und Aufarbeitung aktueller Daten zur Patientensicherheit und Instrumenten zu ihrer Förderung. Ergebnisse. Fehler im nicht operativen Management verursachen einen wesentlichen Anteil der unerwünschten Ereignisse. Checklisten, präoperative Seitenmarkierung, Zählkontrollen und interprofessionelle Teamtrainings sind wichtige Instrumente der Patientensicherheit im OP. Standardisierungen von postoperativen Übergaben durch einfache Protokolle können erheblich zur Reduktion von Fehlern und Schädigungen beitragen. Die Sicherheitskultur einer Abteilung ist ein Umgebungsfaktor, der für die Effektivität dieser Sicherheitsbarrieren wesentlich ist. Schlussfolgerungen. Es existieren wirksame Instrumente, die die Patientensicherheit in der Shuntchirurgie fördern. Gerade an den Schnittstellen zur weiteren Versorgung können durch die konsequente Implementierung und Nutzung dieser Maßnahmen und ein aktives Sicherheitsmanagement unerwünschte Ereignisse vermieden werden. Die interprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit und der Einbezug der Patienten sind wichtige Ressource für die Behandlungssicherheit, die stärker genutzt werden sollten.

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Mit der Virtopsy hat das Institut für Rechtmedizin der Universität Bern unter Prof. Dr. med. R. Dirnhofer und Prof. Dr. med. M. Thali die Rechtsmedizin über die ganze Welt revolutioniert. Obwohl einzelne Techniken, aus dem klinischen Medizinalltag stammend, bereits zu früherer Zeit im einen oder andere Autopsie-Saal bereits zur Anwendung kamen, waren es die Berner Rechtsmediziner, Radiologen und Ingenieure, welche diese kombinierten. Unter dem Begriff Virtopsy vereint sich die Nutzung von medizinischen bildgebenden Verfahren mit dem Erfassen der Körperoberfläche mittels 3D-Oberflächenscanning. Dadurch hat Virtopsy, nebst den rekonstruktiven Möglichkeiten, ein immenses Potential für die Dokumentation sowohl vom Verstorbenen als auch von Verletzungen von Lebenden. Gerade mittels der räumlichen Darstellung von inneren Verletzungen und Frakturen können diese für den medizinischen Laien optimal dargestellt und verständlich gemacht werden. Bei der Klärung von Verkehrsunfällen, insbesondere bei Kollisionen von Motorfahrzeugen mit Fussgängern oder Zweiradfahrern - gegenüber welchen der Mensch besonders exponiert und verletzlich ist - aber auch zur Klärung von Verletzungen an Fahrzeuginsassen, zeigen sich die rekonstruktiven Möglichkeiten von Virtopsy. Dabei gilt zu beachten, dass die 3D-Dokumentation mittels den erwähnten Verfahren eine Akquisition von digitalen Daten, nicht automatisch eine vollständige Auswertung zur Folge haben muss. Trotzdem zeigt sich, dass viele offene Fragen erst im Nachhinein auftreten, wenn die Befunde und Spuren nicht mehr zugänglich sind. Die mittels Virtopsy erhobenen digitalen Daten lassen sich jedoch zu jedem Zeitpunkt neu befunden oder weiter bearbeiten und können auch in Zukunft zur Klärung eines Unfallereignisses beitragen.

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Die Schweiz gilt als Musterland direktdemokratischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Die große politische Zufriedenheit und Stabilität, das hohe Vertrauen in die politische Elite, der wirtschaftliche Leistungsausweis und das starke zivilgesellschaftliche Engagement scheinen Folgen eines an Beteiligungsmöglichkeiten reichen politischen Systems zu sein, das zudem auch politischen Protest zu kanalisieren versteht und hohes bottom-up Innovationspotenzial aufweist, so PD Dr. Marc Bühlmann, Direktor des Année Politique Suisse am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern. In seinem Gastbeitrag hinterfragt er jedoch das »Loblied auf die Schweizer Demokratie«. Seiner Meinung nach werde das partizipative Potenzial in unserem Nachbarland nicht ausgeschöpft, weil der Zugang zu diesem System in dreifacher Hinsicht selektiv sei: erstens würden Beteiligungsrechte nur sehr zurückhaltend vergeben; zweitens zeige sich eine eher schwache Nutzung der Instrumente: die niedrige Beteiligung bei Wahlen wie auch bei Abstimmungen, aber auch die seltene Ergreifung der Initiative und des Referendums durch nicht gut organisierte zivilgesellschaftliche Minderheiteninteressen seien Anzeichen dafür. Nicht die schwache, sondern drittens die wenig repräsentative Nutzung und Beteiligung müssten aber als eigentliche Mängel der Schweizer Beteiligungskultur bezeichnet werden: Individuen, die über ein hohes Einkommen und hohe Bildung verfügen, scheinen die Beteiligungsopportunitäten nicht nur häufiger zu nutzen, sondern auch stärker von ihnen zu profitieren.

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Dieser Beitrag befasst sich damit, • was Evaluation bedeutet, welche Schritte sie umfasst und welche möglichen Nutzungsformen von Evaluation es gibt • was mögliche «Gegenstände» der Evaluation im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung sind und wie man an deren Evaluation herangehen kann • welche Erfahrungen Studienleiterinnen und Studienleiter sowie Weiterbildungsverantwortliche mit der Evaluation in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen gemacht haben. Das Hauptthema der Herbsttagung 2014 des Zentrums für universitäre Weiterbildung ZUW, die Frage der Nützlichkeit und Nutzung von Evaluation, wird dabei unter verschiedenen Blickwinkeln vertieft.

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In Tschernobyl ereignete sich der erste atomare Super-GAU. Dem Unfall lag eine verblüffende Häufung von Konstruktions-, Organisations- und Bedienungsfehlern zugrunde. Nach der Katastrophe rangierten die Interessen des Staatsschutzes bisweilen vor dem Bevölkerungsschutz. Über die gesundheitlichen Langzeitfolgen des Super-GAUs wird bis heute gestritten. Unstrittig ist allerdings, dass Tschernobyl ins kulturelle Gedächtnis der Menschheit eingegangen ist und bis heute die Debatten über die zivile Nutzung der Kernenergie prägt.