333 resultados para Geisteswissenschaftliches und Literarisches Ubersetzen im internationalen Kulturaustausch


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Der neue Kommentar erläutert aktuell und fundiert alle Bestimmungen zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) und zum revidierten Lugano-Übereinkommen (LugÜ). Er berücksichtigt dabei die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die wichtigste Literatur. Mit den kommentierten Bestimmungen zum IPRG und LugÜ enthält dieses Werk insgesamt knapp 60 für die Schweiz relevante Staatsverträge und macht es so zum unabdingbaren Begleiter bei internationalen Sachverhalten. Eine übersichtliche, nach Sachgebieten gegliederte Zusammenstellung und praktische Randregister ermöglichen das rasche Auffinden der gesuchten Gesetze und Konventionen. Das gesamte internationale Privat- und Verfahrensrecht in handlichem Format – ein Muss für alle, die im internationalen Kontext tätig sind. Stand der Gesetzgebung: 1. März 2015 Änderungen bei den im Buch enthaltenen Erlassen können abgerufen werden unter: www.navigator.ch/updates

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Die Studie untersucht, inwiefern der Erfolg im Masterstudiengang Psychologie durch die Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und die Leistungen im vorangegangenen Bachelorstudiengang vorhergesagt werden kann. Die HZB-Durchschnittsnote erwies sich als ein valider Prädiktor für die Bachelor- und Masterabschlussnote. Die Bachelorabschlussnote sagte die Masterabschlussnote vorher, und diese Vorhersage wurde durch zwei Bacheloreinzelfachnoten noch verbessert. Diese Verbesserung der Vorhersage durch Bacheloreinzelfachnoten hielt jedoch einer näheren statistischen Überprüfung nicht stand. Über die Bachelorabschlussnote hinaus verbesserte die HZB-Durchschnittsnote die Vorhersage der Masterabschlussnote nicht. Die Ergebnisse werden vor dem Hintergrund praktischer Anwendungsfelder wie Studierendenberatung und Studierendenselektion diskutiert.

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Wer anderen Gutes tun möchte, benötigt die Möglichkeit, wirksam tätig zu werden. Dabei kann es um Wissen um Therapietechniken und -verfahren gehen, um die Kenntnis derjenigen, die man fragen oder konsultieren sollte, aber natürlich auch um finanzielle Mittel, um etwa Spezialisten, ihre Kompetenzen und technologischen Möglichkeiten nutzen zu können. Man kann diese kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu unter dem Begriff des Kapitals zusammenfassen: Kulturelles, soziales und ökonomisches Kapital bezeichnen dann jeweils einen spezifischen Typ von sozialer Gestaltungsmacht. Aber gerade im Gesundheitswesen ist die Frage nach Gestaltungsmacht heikel. Denn einerseits fühlt sich jemand, der unter einer akuten und vielleicht sogar schmerzhaften Krankheit leidet, oft ohnehin schon verletzlich, ohnmächtig und ausgeliefert, sodass die Frage nach der Macht hier unangebracht oder obsolet erscheint. Andererseits wirkt in einem Bereich, in dem es um Fürsorge (caring), um Wohltun (beneficence), Behandlung und Heilung geht, der Begriff der Macht, den wir oft genug mit Herrschaft und Gewalt verbinden, merkwürdig fehl am Platz. Klassisch wird die Frage nach der Macht im Bereich des Gesundheitswesens unter dem Etikett des Paternalismus verhandelt und vor allem auf das Verhältnis von Arzt und Patient bezogen, in dem dann das normative Benevolenzprinzip und das Prinzips des Respekts vor der Autonomie des Patienten oder der Patientin in Konflikt geraten können. Allerdings lässt sich fragen, ob diese Perspektive nicht eine Engführung darstellt. Denn oft sind nicht nur die unmittelbar kranken oder pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen, sondern auch ihre Angehörigen betroffen – bei betagten Patienten ist das sogar die Regel. Zudem sorgt die zunehmende Bedeutung, Präsenz und nicht zuletzt Verwissenschaftlichung der Pflege für möglichen Konfliktstoff zwischen Pflegenden und Behandelnden. Und schliesslich führt der steigende ökonomische Druck zu Reibungsflächen zwischen den zu Effizienz und ökonomischer Nachhaltigkeit verpflichteten Verwaltenden und Behandelnden wie Pflegenden. Der Band, der Beiträge einer interdisziplinären Berner Tagung aufnimmt und durch zusätzliche Perspektiven ergänzt, geht der ‹Macht der Fürsorge› und ihrer Verteilung im Sechseck von Patienten und Patientinnen, Behandelnden, Pflegenden, Verwaltenden, Angehörigen und politisch Verant-wortlichen in ethischer Perspektive nach.

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In den Jahren 1915 und 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, fanden in den entlegenen bernischen Bauerndörfern Zimmerwald und Kiental sowie im Volkshaus Bern geheime Konferenzen statt, die in die Weltgeschichte eingegangen sind. Die sogenannte Zimmerwalder Bewegung prägte bis 1917 die internationale Debatte im sozialistischen Lager und wurde von den Regierungen misstrauisch verfolgt und vielfach auch behindert. Unter der Leitung des Schweizer Sozialdemokraten Robert Grimm diskutierten 1915/16 sozialistische Kriegsgegnerinnen und -gegner aus neutralen Staaten und von beiden Seiten der Kriegsfronten über ihre Massnahmen zur Beendigung des Krieges. Lenin, Lev Trockij, Grigorij Zinov’ev, Pavel Aksel’rod und Julij Martov aus Russland, Georg Ledebour, Clara Zetkin und Willi Münzenberg aus Deutschland, Alphonse Merrheim und Albert Bourderon aus Frankreich, Karl Radek aus Polen, Anželika Balabanova und Giacinto Menotti Serrati aus Italien, Cristian Racovski aus Rumänien und weitere bedeutende Persönlichkeiten der internationalen Arbeiterbewegung beteiligten sich an den Debatten. Die Tatsache, dass sich im Krieg Deutsche, Franzosen, Russen und andere auf ein gemeinsames Manifest einigen konnten, weckte unter der kriegsgeplagten Arbeiterschaft Europas neue Hoffnungen. Die Forderung nach einem Frieden ohne Annexionen und Kriegsentschädigungen war wegweisend, aber in den Friedensverhandlungen leider erfolglos. Das Buch zeichnet die faszinierende Geschichte der sozialistischen Kriegsgegnerinnen und -gegner nach und ergänzt sie durch Kurzbeiträge zu den wichtigsten Persönlichkeiten, Örtlichkeiten und Institutionen.

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Die Geschichte der Humangenetik stellte lange Zeit ein vernachlässigtes Gebiet der medizin- und wissenschaftshistorischen Forschung dar. Erst in jüngster Vergangenheit sind einige historische Arbeiten erschienen, die sich der Geschichte dieses medizinischen Forschungs- und Praxisfeldes widmen. Eine wichtige Forschungsfrage betrifft die Beziehung der Humangenetik zur Eugenik. Der vorliegende Beitrag greift diese Frage auf und zeigt anhand eines Schweizer Fallbeispiels zur Vererbung des Kropfes, dass zwischen der Humangenetik und der Eugenik im 20. Jahrhundert enge, aber auch widersprüchliche Beziehungen bestanden: Ergebnisse aus Vererbungsstudien widersprachen nicht selten eugenischen Postulaten, zugleich konnten aber dieselben humangenetischen Untersuchungen Visionen einer erbbiologischen Bevölkerungsüberwachung befeuern.

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1. Einleitung 2. Die historische Entwicklung des schweizerischen Wahlsystems 3. Die institutionellen Grundlagen des Wahlsystems für den Nationalrat 3.1 Das Wahlsystem für den Nationalrat 3.2 Das Schweizer Wahlsystem im internationalen Vergleich 4. Wer profitiert, wer verliert? Die Wirkungen des schweizerischen Wahlsystems auf die Wahlerfolge und Repräsentation der Parteien 4.1 Forschungsfragen, Theorien und Hypothesen 4.2 Der föderale Effekt: die Wirkungen der kantonalen Wahlkreise auf den Wahlerfolg der einzelnen Parteien 4.3 Der Offenheitseffekt: die Wirkungen von Listenverbindungen auf den Wahlerfolg der einzelnen Parteien 4.4 Die Gesamtwirkungen des föderalen und offenen Proporzwahlsystems auf die Disproportionalität von Stimmen und Mandaten 5. Schlussbetrachtungen

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