4 resultados para European and US constitutionalism
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Resumo:
The inter-American human rights system has been conceived following the example of the European system under the European Convention on Human Rights (ECHR) before it was modified by Protocol No 11. However, two important differences exist. First, the authority of the European Court of Human Rights (ECtHR) to order reparation has been strictly limited by the principle of subsidiarity. Thus, the ECtHR's main function is to determine whether the ECHR has been violated. Beyond the declaratory effect of its judgments, according to Article 41 ECHR, it may only "afford just satisfaction to the injured party". The powers of the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR) were conceived in a much broader fashion in Article 63 of the American Convention on Human Rights (ACHR), giving the Court the authority to order a variety of individual and general measures aimed at obtaining restitutio in integrum. The first main part of this thesis shows how both Courts have developed their reparation practice and examines the advantages and disadvantages of each approach. Secondly, the ECtHR's rather limited reparation powers have, interestingly, been combined with an elaborate implementation system that includes several of the Council of Europe's organs, principally the Committee of Ministers. In the Inter-American System, no dedicated mechanism was implemented to oversee compliance with the IACtHR's judgments. The ACHR limits itself to inviting the Court to point out in its annual reports the cases that have not been complied with and to propose measures to be adopted by the General Assembly of the Organization of American States. The General Assembly, however, hardly ever took action. The IACtHR has therefore filled this gap by developing a proper procedure to oversee compliance with its judgments. Both the European and the American solutions to ensure compliance are presented and compared in the second main part of this thesis. Finally, based on the results of both main parts, a comparative analysis of the reparation practice and the execution results in both human rights systems is being provided, aimed at developing proposals for the improvement of the functioning of either human rights protection system.
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Der irische Buchmarkt als Teil des englischsprachigen Buchmarktes ist stark von der Geschichte des Landes geprägt. Die Fremdbestimmung im Rahmen des Commonwealth unterdrückte eine eigenständige Verlagslandschaft bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Mit der Unabhängigkeit des irischen Staates stieg die Anzahl der Verlage langsam aber stetig an. In den 70er Jahren kam die irische Verlagslandschaft zu einem fast explosionsartigen Erblühen. Die Gründung des Verlegerverbandes Clé war einer von vielen Schritten, um den nationalen Buchmarkt von der Dominanz britischer Bücher in Buchhandlungen und Bibliotheken zu emanzipieren. Die Nachfrage nach Irish-Interest-Titeln ist im Inland hoch. Britische Verlage hatten bis dato diesen Bedarf übersehen, und so füllten irische Verlage diese Nische. Die Einführung eines von Großbritannien unabhängigen Lehrplans führte zur Etablierung eines eigenständigen Schulbuchmarktes, inklusive Lehrwerke zur irischen Sprache bzw. Titel auf Irisch. Irische Verlage sind in ihrem Programm größtenteils breit aufgestellt und selten spezialisiert. Sie sind erstaunlich häufig unabhängige mittelständische Unternehmen. Nur wenige Verlage sind staatlich geführt oder gehören ausländischen Konzernen an. Auch der stationäre Buchhandel ist überwiegend eigenständig, da die – vor dem Wirtschaftsboom wenig kaufkräftige - Republik von den expandierenden britischen Buchhandelsketten vernachlässigt wurde. Erst nach dem Wirtschaftsboom und dem damit verbundenen soziokulturellen Wandel von einer traditionellen Agrar- hin zu einer modernen Informationsgesellschaft stiegen die Umsätze mit Büchern stark an. Sobald der Buchmarkt eine nennenswerte wirtschaftliche Größe erreichte, eröffneten britische Buchhandlungen Filialen in irischen Städten. Sie vermochten jedoch nicht, die Sortimentsvielfalt der irischen Buchhandelslandschaft zu zerstören. Die fehlende Buchpreisbindung ist keine Bedrohung der Titelvielfalt, da Handelsformen wie Buchclubs, Supermärkte und Internethandel – die mit teils aggressivem Preismarketing arbeitenden Nebenmärkte – hier nur eine Randexistenz führen. In diesem Fall wandelt sich die geringe (Umsatz-) Größe und damit Attraktivität des Buchmarktes zum Vorteil. Die staatliche Kulturförderung ist ein bedeutender Beitrag zum Verlegen von Literatur, die wirtschaftlich gerechnet keine Daseinsberechtigung hätte. Irische Verleger mit relativ geringem Budget sind nicht in der Lage, solche unökonomischen Titel mit dem finanziellen Erfolg eines Bestsellers in Mischkalkulation aufzufangen. Hier greift die staatliche Unterstützung. Die Subventionierung von Titeln über die irischen Sprache bzw. von Literatur auf Irisch führte zur Herausbildung eines Marktsektors, der vor der Staatsgründung nicht existierte. Die Übersetzungsförderung verstärkt die Verbreitung von bis dato unbekannter irischer Literatur im Ausland und stimuliert das Lizenzgeschäft. Die aktuelle staatliche Kulturpolitik setzt ihren Schwerpunkt auf Marketing, PR sowie Nachfolgeregelung und fördert so nachhaltig statt bloß in Form einer kurzlebigen Titelsubvention. Eine noch mehr in die Zukunft gerichtete Förderung würde genauso wie die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen zu besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Auch wenn die nationale Verlagsszene im Aufschwung begriffen ist, befindet sich der irische Buchmarkt insgesamt in fester Hand der britischen Verlagsproduktion. Der britische Buchmarkt mit seinen multinationalen und finanzkräftigen Verlagen lebt vom Export. Aus Sicht von Großbritannien ist heutzutage der Nachbar Irland, einst Teil des britischen Buchmarktes, einer der besten Kunden. Dieser Aspekt bezieht sich nicht nur auf die langjährig entwickelten Handelsbeziehungen. In kulturellen Aspekten orientiert sich Irland stark am britischen Vorbild: Ein britischer Bestseller wird fast immer auch ein Bestseller in Irland. Lediglich Irish-Interest-Titel durchbrechen diesen Automatismus. Während Irish Interest im Inland hohe Umsätze vorweist, sind diese Titel im Ausland lediglich ein Nischenprodukt. Zusätzlich müssen irische Verlage außerhalb des Landes mit britischen und US-amerikanischen Verlagen in Konkurrenz treten, die ebenfalls Irish-Interest-Titel für die irische Diaspora anbieten. Es besteht daher nur eine geringe Chance, erfolgreich am globalen englischsprachigen Buchmarkt mitzuwirken. Bis dato haben Versuche, dem irischen Buchmarkt durch Export zu Umsatzwachstum zu verhelfen, keinen nennenswerten Erfolg gebracht. Lediglich auf dem Gebiet der populären Literatur und in Form von Kooperationen mit britischen Verlagskonzernen vermögen irische Verlage, am internationalen Buchhandel teilzuhaben.
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This paper presents a case study of the self-confident and creative fusion of European and African political symbols and rituals that is characteristic of Ghanaian statehood and nation-making. It explores the aesthetic and historical genealogy of the Ghanaian ‘Seat of State’, a throne-like stool on which the President sits when attending Parliament on important state occasions. The Seat was crafted in the early 1960s by Kofi Antubam, one of the chief ‘state artists’ during the Nkrumah regime, and incorporates symbols of Asante royal authority, European aristocratic imagery as well as Ghanaian neo-traditional emblems such as the Black Star. The discussion of the Seat of State’s political meaning is followed by some more general observations on the history of party politics and parliamentary procedure in Ghana as examples of travelling political paradigms.
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Die Arbeit behandelt den vertraglichen Nachrang von Forderungen. Sie beleuchtet unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse zum us-amerikanischen und englischen Recht Inhalt und Reichweite der Rangvereinbarung und beschreibt die vertragliche Rangvereinbarung als einheitliches Institut einer schuldändernden Verfügung. Der Rangrücktritt zur Vermeidung der Überschuldung und die Rangvereinbarung im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen werden zueinander in Bezug gesetzt, die mit dem Rangrücktritt im Vertrags-, Gesellschafts- Insolvenz-, Bilanz- und Steuerrecht verbundenen Probleme werden erörtert.