62 resultados para Bayerische Akademie der Wissenschaften.
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Die wohl um 700 aus einer Priestersozietät an der Grabeskirche des Trierer Bischofs Maximin (329-vor 347) herausgebildete Mönchsgemeinschaft im Trierer Stadtgebiet gehörte im Mittelalter zu den fünf begütertsten Reichsabteien. Dies erlaubte der Abtei trotz ihrer Anfänge als Bischofskloster schon bald eine weitgehend selbständige Stellung zwischen den regionalen Mächten Trier und Luxemburg, die sie bis zu ihrer Aufhebung im Jahre 1802 behaupten konnte. Einen religiösen und kulturellen Höhepunkt bewirkte im 10. Jahrhundert die Nähe der Abtei zum ottonischen Herrscherhaus. Durch die Nutzung der Maximiner Reformordnung als Mittel der Intensivierung der Kirchenpolitik seitens der Ottonen erlangte das Kloster den Status einer Reichsabtei, führte zahlreiche Reformen in den Gliedern der Reichskirche durch und wurde zur Ausbildungsstätte des höheren Klerus, so dass in dieser Ära aus dem Maximiner Konvent 42 Äbte anderer Klöster hervorgingen. Bemerkenswert an dieser Abtei war nicht nur ihre spezifische Ausformung der Benedictusregel und ihr materieller Reichtum, sondern auch ihr zeitweilig sehr produktives, um 1000 mit der Egbert-Schule verbundenes Skriptorium.
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Karl Hausberger schildert das Leben und Wirken von dreizehn Regensburger Bischöfen, die zwischen 1649 und 1817 amtierten. Ihr schmales weltliches Herrschaftsgebiet stand im Missverhältnis zum ausgedehnten geistlichen Jurisdiktionsbezirk, der sich über weite Teile Altbayerns und der Oberpfalz erstreckte. Dabei weist die Bischofsliste des Untersuchungszeitraums zwei Besonderheiten auf: Zum einen befand sich das Fürstbistum fast ein volles Jahrhundert lang (1668-1763) ununterbrochen in den Händen nachgeborener Prinzen aus dem bayerischen Herrscherhaus, von denen keiner vor Ort residierte, so dass unter ihnen das Weihbischofsamt eine deutliche Aufwertung erfuhr. Zum anderen endete in Regensburg die reichskirchliche Epoche nicht wie gemeinhin mit der Säkularisation von 1802/03, sondern 1817 mit dem Tod des Bischofs Karl Theodor von Dalberg, der zugleich Erzbischof, Kurfürst und Erzkanzler von Mainz war.
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Mit den Bischofsviten von 1693 bis 1802 liegt nun die vollständige Bischofsreihe des Bistums Bamberg vor. Der Band reicht vom Beginn des Pontifikats des Lothar Franz von Schönborn bis zur Säkularisation unter Christoph Franz von Buseck. Damit fallen der Barockkatholizismus, Ansätze zur absolutistischen Herrschaft und die Aufklärung in den Untersuchungszeitraum. Mit Lothar Franz und Friedrich Karl von Schönborn, Adam Friedrich von Seinsheim und Franz Ludwig von Erthal werden Fürstbischöfe erfasst, die weit über den Bamberger Raum hinaus Bedeutung hatten. Die ebenso umfassenden wie markanten Bischofsporträts berücksichtigen auch literar- und kunstgeschichtliche Fragestellungen. Ein eigener Abschnitt enthält Kurzbiographien der Weihbischöfe, Generalvikare, Fiskale und Kanzler und stellt damit die eigentlichen Träger der geistlichen Verwaltung vor. Über die individuellen Biographien hinaus werden auch längerfristige Entwicklungen wie die Herausbildung absolutistischer Regierungsformen oder der Wandel des Bischofsideals im Zuge der Aufklärung deutlich.
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Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar konträrer monarchischer und kollegialer Prinzipien geprägt. Dem Leitungsanspruch von Äbten, Bischöfen und Päpsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Mönche, Domkapitulare und Kardinäle gegenüber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhängige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemühten. Einschlägige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischöflichen und päpstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhänge und Wirkungen analysiert.
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Im Fokus der Studie stehen die Äbtissinnen der ältesten und sozial exklusivsten geistlichen Frauengemeinschaften des Unterelsasses: die Frauenstifte Andlau, St. Stephan in Straßburg sowie Hohenburg und Niedermünster auf dem Odilienberg. Unter Rückgriff auf prosopopgraphische und netzwerkanalytische Methoden wird untersucht, welchen Einfluss die soziale und regionale Herkunft sowie das Geschlecht auf die Handlungsmöglichkeiten der Äbtissinnen hatten. Es zeigt sich, dass das System von Über- und Unterordnung, von Einflussnahme und Mitbestimmung komplexen Aushandlungsprozessen unterlag, in denen die männlichen Angehörigen der Kanonissen stets eine zentrale Rolle spielten. Den Kanonikern der Stifte gelang es im Laufe des Mittelalters, immer größere Mitspracherechte zu erlangen. Während sie die Autorität der Äbtissin im späten Mittelalter grundsätzlich anerkannten, lässt sich für die Reformationszeit ein mentalitätsgeschichtlicher Wandel greifen: Der Äbtissin wurde das Recht abgesprochen, das Stift selbständig zu verwalten und Herrschaft über die Stiftsherren auszuüben. Die Studie bietet darüber hinaus einen prosopographischen Anhang sowie einen Überblick über die Geschichte der einzelnen Stifte.
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Erstmals beschreibt Dietmar Schiersner die Damenstifte von Augsburg und Edelstetten im 18. Jahrhundert, die durch Beispiele aus dem Lindauer Stift ergänzt werden. Der Band handelt vom Leben und Sterben der Frauen, die in einer kleinen Gemeinschaft, meist zu acht oder zehnt, als Mitglieder einer kirchlichen Institution leben. Es sind adlige Frauen, deren Familien fast immer zur schwäbischen Reichsritterschaft gehören. Sie erscheinen in den Quellen als Töchter oder Schwestern, Tanten oder Nichten, als Chorfräulein, Kapitulardamen, Äbtissinnen, Junge und Alte. Der Autor verknüpft einen am anthropologischen Raum orientierten Zugang mit kulturwissenschaftlichen Fragestellungen. So werden die sich wandelnden Identitäten von Stift, Stiftsgemeinschaft und einzelner Frau erfasst und erzählt. Im Blick stehen dabei die gesunden wie kranken Körper der Damen, deren Kleidung, Wohnräume und Räume der Imagination: Lesen, Schreiben, Musizieren, wie auch die prägenden Zeit-Räume wie Tag und Jahr, Lebensalter und Generationenkonflikte, Sterbestunde, Ewigkeit und institutionelle Memoria.
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Dieser Band geht einem bislang nur wenig erforschten Phänomen neuerer Zeit nach: dem edukatorischen Staatshandeln. Die Rechtswissenschaft geht bis heute davon aus, dass der Staat handelt, indem er verbindliches Recht schafft und dieses mit Befehl und Zwang durchsetzt. Daneben setzt der Staat zunehmend weitaus subtilere Mittel ein, um seine Bürger zu steuern und seine Ziele zu erreichen. Sechs Beiträge beleuchten das Phänomen des seine Bürger erziehenden Staates aus unterschiedlichen Perspektiven. Nach einem historischen Einblick in die Erziehungsambitionen der frühen Neuzeit und des totalitären Systems der Sowjetunion im 20. Jahrhundert werden ausführlich aktuelle Entwicklungen der Gegenwart betrachtet - sowohl aus der Perspektive des Verbraucherrechts der Europäischen Union als auch aus den Perspektiven des nationalen Familien-, Schul- und Gesundheitsrechts.