169 resultados para Laubhütten, Fürsten, Ernestiner


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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei

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Boberach: Die Veröffentlichung eines Memorandums über die deutschen Bundesverhältnisse (1833), von Aufzeichnungen über Unterredungen mit dem Bundespräsidialgesandten Graf Münch von Bellinghausen, dem badischen Generalleutnant Frh. v. Tettenborn und von Korrespondenz (1842-1843, 1847-1848) mit ihnen und Großherzog Leopold von Baden, dem badischen Staatsminister Dusch, dem Bundespräsidialgesandten Graf Colloredo, dem preußischen Gesandten Graf Dönhoff und dem Fürsten von Leiningen sowie eines Memorandums über Baden (1846) soll seine Politik im Vormärz verteidigen

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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.

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Boberach: Ein Rückblick auf die deutsche Geschichte lehrt, daß ein Oberhaus der Könige und Fürsten neben dem Volksparlament stehen muß. Auch der Kaiser vertritt das Volk. Der König von Preußen soll Kaiser werden. - Wentzke: Rückblick auf die deutsche Geschichte. Neben dem deutschen Volksparlament muß ein Oberhaus von Königen und Fürsten stehen. Endlich ein Kaiser als Vertreter des Volkes gegenüber dem Ausland und als vollziehende Gewalt, und zwar - der König von Preußen

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht

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Boberach: Statt des Doppeladlers soll der ursprüngliche einfache Adler, der auch auf den abgebildeten Siegeln und Münzen der Kaiser von Ludwig dem Frommen bis Maximilian I. erscheint, Hoheitszeichen sein. Die Umgestaltung Deutschlands bietet die Gelegenheit der Besinnung auf das Werk der Hohenstaufen. Der Reichstag soll von der besitzenden und der nichtbesitzenden Klasse paritätisch gewählt werden und auf Vorschlag der Fürsten das mit suspensivem Veto ausgestattete Reichsoberhaupt auf fünf Jahre wählen. - Wentzke: Reichsoberhaupt von der Volksvertretung, dem Reichstag, auf Vorschlag der Fürsten auf 5 Jahre zu wählen, mit suspensivem Veto. Zum Reichstag wählen die besitzende und die nichtbesitzende Klasse je eine gleiche Anzahl von Abgeordneten

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Welsch (Projektbearbeiter): Satire (mit demokratischer Tendenz) auf die Rolle der Fürsten, des Klerus und des Volkes in der Revolution. "... die Gesetze ... sollen nicht bloß für die Reichen da sein ... sondern auch für die ehrlichen armen Teufel ..." "Schleswig-Holstein soll deutsch bleiben, und Polen mag polnisch bleiben, und wenn ihr Wiener nach Italien zieht ... so seid ihr schaafsköpfig ..." Unter Verwendung von Motiven aus dem Danteschen Hauptwerk

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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern

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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Boberach: Innenminister v. Bodelschwingh wird aufgefordert, dahin zu wirken, daß Preußen durch liberale Reformen dem Ansturm aus Frankreich entgegentritt. Es soll eine Vertreterversammlung der Nation einberufen und vielleicht ein Pair[s]gericht der deutschen Fürsten gebildet werden. - Wentzke: Bereits am 4. März [1848] dem Minister v. Bodelschwingh mitgeteilt. - Ruft Preußen auf, gegen den Ansturm Frankreichs durch liberale Reformen der deutschen Nation einen Rückhalt zu geben. Dazu ist eine Vertreterversammlung der ganzen Nation im Sinne des Hoffmannschen Bundes einzuberufen, vielleicht noch ein Pairsgericht der deutschen Fürsten