1000 resultados para Kinder der Freiheit
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von Hartwig Hundt-Radowsky
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nach biblischen, talmudischen und pädagogischen Quellen bearb. von Israel Singer
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bearb. von Leopold Nathan Hofheimer
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von Moses [Mardochai] Bürger
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Die Ende Oktober 2009 vom Bundesrat eröffnete ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes sieht im Bereich der Kinderarzneimittel erhebliche Neuerungen vor. Zur Verbesserung der Versorgung mit sicheren Kinderarzneimitteln soll in der Schweiz ein in Europa und den USA bereits etabliertes Anreizsystem für die Pharmaindustrie eingeführt werden. Das Ziel der Neuerungen ist die Anpassung des schweizerischen Heilmittelrechts an europäische Standards, wodurch die Versorgung mit pädiatrischen Arzneimitteln verbessert und die Sicherheit der Medikation in der Pädiatrie erhöht werden soll.
Eltern minderjähriger Kinder als Patienten mit affektiven Erkrankungen in der Erwachsenenpsychiatrie
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Das Auftreten einer gefährlichen Epidemie weckt unterschiedliche Erwartungen an den Staat: Gesunde fordern effiziente Krankheitsbekämpfung und Ansteckungsprävention; für Kranke und Infizierte steht dagegen der Schutz vor Diskriminierung sowie vor einschneidenden Eingriffen in die Persönlichkeitssphäre im Vordergrund. Im Spannungsfeld dieser teilweise gegenläufigen Interessen steht, wie heute das Beispiel AIDS zeigt, die Diskussion über den Einsatz von seuchenrechtlichen Zwangsmassnahmen und deren Vereinbarung mit dem Grundrecht der Persönlichen Freiheit. Die vorliegenden Leitlinien zur verfassungsmässigen Handhabung dieses heiklen Instruments richten sich in erster Linie an Gesundheitsbehörden, richterliche Instanzen und Ärzte.
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[Bearb.[[Elektronische Ressource]] : Carl Weil]
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wiederaufgefunden u. im Neudruck hrsg. von Moritz Stern
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von Simon Neumann. Hrsg. vom Hauptbüro d. Jüd. Nationalfonds, Cöln
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componirt ... von Adolph Schönfeld
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In Freihandelsabkommen wird der sogenannte Mode 4 der Dienstleistungserbringung – die Präsenz natürlicher Personen zur Dienstleistungserbringung im anderen Vertragsstaat – immer wichtiger. Einige dieser Abkommen, welche die Schweiz allein oder im Rahmen der EFTA mit Drittstaaten abgeschlossen hat, verschaffen Dienstleistungserbringern Rechte, die deutlich über die Rechte aus dem GATS und über das Schweizer Ausländergesetz hinausgehen. In ihnen liegt daher eine bisher wenig beachtete Quelle für Ansprüche auf Einreise und Aufenthalt. Richtigerweise müsste das Einreiseverfahren dem Rechtsanspruch von Mode 4 Dienstleistungserbringern gerecht werden, indem erleichterte Bedingungen zugestanden werden. Für manche Abkommen bedeutet das in erster Linie eine Ausnahme von der Kontingentierung. Diese Privilegierung einzulösen ist nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative noch schwieriger geworden und könnte sich in Zukunft als Hindernis erweisen in der Verfolgung von Freihandelsinteressen der Schweiz.