996 resultados para Deutscher Sprachverein.
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bearb. von S. Baer [[Elektronische Ressource]]
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Felix Rosenberg
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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können
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Boberach: Wie bereits Blum im Vorparlament dargelegt hat, können indirekte Wahlen den Volkswillen verfälschen
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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern
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Welsch (Projektbearbeiter): Verhaltensmaßregeln für den als Vertreter Ansbachs in den 'Deutschen Handwerker- und Gewerbe-Congreß' nach Frankfurt entsandten Sattlermeister Hollenbach
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen Tendenzen, aus einer Volksrepräsentation einen de-facto-Beirat des Bundestages zu machen
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Welsch (Projektbearbeiter): Heftige Kritik an der Wahl Erzherzog Johanns zum Reichsverweser, an den Frankfurter Gesamtstaatsplänen sowie an der Rolle Österreichs: "Deutschland muß 'n Janzet bilden, det versteht sich ... Aber Preußen unterducken? Ne, davon wird nischt jereicht!"
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Welsch (Projektbearbeiter): Karikaturen auf den österreichischen Partikularismus sowie auf die Furcht der Repräsentanten des vormärzlichen Systems während des dritten Wiener Aufstandes (26. Mai 1848)
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Boberach: Die Vorherrschaft Preußens, wie sie "Die deutsche Verfassungsfrage Hansemanns" vorsieht, und das Kaisertum werden abgelehnt. Das Vereinbarungsprinzip muß anerkannt werden. Das Volksrepräsentantenhaus soll aus den Landständen der Einzelstaaten, das Staatenhaus aus 200 Regierungsvertretern, ein Reichsrat als Zentralgewalt aus Bevollmächtigten der sechs Königreiche bestehen. Die 18 kleinsten Staaten sollen mediatisiert werden
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Felix Rosenberg
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Ludwig Fränkel
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Periodizität: wöchentl.