705 resultados para Übergang Studium - Beruf


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Nach wie vor spielen die Humboldt'schen Prinzipien der wissenschaftlichen Autonomie und der Verbindung von Forschung und Lehre für das Selbstverständnis der deutschen Universitätshistoriker eine große Rolle. Diese Haltung kann und sollte offensiv in den Reformprozess eingebracht werden. Dabei scheint die derzeitige Entwicklung die Bereiche Forschung und Lehre auseinander zu treiben: die Forschung ist durch starke Pluralisierung, Spezialisierung, auch Fragmentierung gekennzeichnet, während die Vermassung des Lehrbetriebs mit steigenden Lehr- und Prüfungsaufgaben eine Kanonisierung, Vereinfachung und Reglementierung verlangt. Tatsächlich aber benötigt die Lehre die Rückbindung an die Forschung, zumal Geschichte seriöserweise nur kritisch forschend gelehrt werden kann. Nur auf diese Weise vermitteln sich die spezifischen historischen Methoden und Wissensweisen, die umso bedeutsamer sind, als ein Geschichtsstudium eben nicht zielgenau für einen außerwissenschaftlichen Beruf ausbilden kann.

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In der Lehrerbildung zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird einem hohen Bezug zum Berufsfeld Schule, phasenübergreifender Zusammenarbeit und lebenslangem Lernen zunehmend Bedeutung geschenkt. Mehr und mehr kommt in Veröffentlichungen und auf den Internetseiten von Lehrerbildungszentren deutscher Universitäten ein umfassendes Verständnis von Lehrerbildung zum Ausdruck, das alle Phasen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften einschließt: Studium, Vorbereitungsdienst („Referendariat“) und Fortbildungen für Lehrkräfte im Schuldienst. Wenn Lehrerbildung in diesem Sinne gestaltet und nicht reduziert wird auf eine Phase der Ausbildung, die der Tätigkeit im Schuldienst vorangeht, wenn neben den Qualifizierungsmaßnahmen in Studium und Vorbereitungsdienst auch Fortbildungsangebote für bereits im Beruf stehende Lehrkräfte als Selbstverständlichkeit im Rahmen eines lebenslangen Lernprozesses aufgefasst werden, eröffnet die Implementierung digitaler Medien besondere Chancen – etwa im Hinblick auf kooperatives Lernen sowie auf die Arbeit mit und den Zugriff auf Unterrichtsmaterialien. Am Beispiel eines interdisziplinär angelegten Projekts, dessen Ausgangspunkt und Zentrum das Fach Musik bildet und in dem phasenverbindendes und lebenslanges Lernen einen hohen Stellenwert einnehmen, thematisiert dieser Beitrag Möglichkeiten, Perspektiven und Herausforderungen von Blended Learning in der Lehrerbildung. Es handelt sich um einen Einblick in die Verknüpfung von Präsenz- und Online-Anteilen des Projekts und in erste Ergebnisse aus der Projektevaluation. Vorgestellt werden Teilergebnisse aus einer explorativen Studie zur Bedeutung von Kooperationen und phasenübergreifender Vernetzung, im Rahmen derer unter anderem die Akzeptanz und die Relevanz des E-Learning-Angebots thematisiert wird.

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Vom Sonderfall zur Integration? Das Verhältnis der universitären Weiterbildung zu Lehre und Forschung ihrer Mutterinstitutionen ist ambivalent. Die Weiterbildung wird in der Universität von vielen geschätzt, aber dabei kaum als Kernaufgabe angesehen. Über die letzten Jahre lässt sich zwar ein Trend vom geduldeten Sonderfall zur wohlwollenden Annäherung beobachten. Und doch wird in den Köpfen (auch der Weiterbildungsakteure selbst) immer noch eine Grenze zwischen den traditionellen Aufgaben der Universität (Lehre, Forschung, Dienstleistung) und der Weiterbildung gezogen. Weiterbildung wird oft als eine „Aufgabe besonderer Art“ bezeichnet. Demgegenüber ist es aus einer Perspektive des lebenslangen Lernens kaum verständlich, dass sie anders positioniert wird als die Lehre in den Bachelor- und Masterstudiengängen, nämlich als Teil eines integralen Auftrages „Lehre“ – allerdings mit eigenständigen Merkmalen!

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Aufgrund des meritokratischen Prinzips sollte die soziale Herkunft idealerweise keinen Einfluss auf den Erwerb höherer Bildung ausüben. Diverse Studien zeigen jedoch, dass in der Schweiz ein starker Zusammenhang zwischen der sozialen erkunftsschicht und dem erreichten Bildungsabschluss besteht. In diesem Artikel wird untersucht, wie sich die soziale Herkunft auf die Wahrscheinlichkeit, das Gymnasium nach Ende der obligatorischen Schulzeit zu besuchen, auswirkt und wie viele Prozent des Gesamteffektes durch den primären und den sekundären Herkunftseffekt erklärt werden können. Dabei wird berücksichtigt, wie sich das Ausmass dieser Effekte durch die Nutzung verschiedener Operationalisierungen oder unterschiedlicher Dekompositionsmethoden verändert. Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung wichtiger Kontrollvariablen wie dem besuchten schulischen Leistungsniveau Kinder aus einer hohen Schicht eine um 6 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit haben, das Gymnasium zu besuchen, als Kinder aus einer tiefen Schicht. Wird dieser Gesamteffekt dekomponiert, beträgt der primäre Herkunftseffekt gut 20 Prozent.

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Im Allgemeinen wird zum einen die Auffassung geteilt, dass auch ein Land wie die Schweiz auf ein steigendes Angebot qualifizierter und hochqualifizierter Arbeitskräfte angewiesen ist, um wirtschaftliche Prosperität und allgemeine Wohlfahrt dauerhaft sicherstellen zu können (vgl. SKBF 2010). Zum anderen wird dem modernen Bildungssystem – unter Gewährleistung zumindest formaler Chancengleichheit – die Aufgabe zugeschrieben, mittels ausreichender Bildungsgelegenheiten für dieses Angebot an Humankapital zu sorgen (vgl. Müller und Kogan 2010; Müller et al. 1997; Seibert et al. 2010).

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Im Kern des Beitrags steht die Frage, aus welchen Gründen Studierende der Soziologie einen Studienabbruch in Erwägung zu ziehen. Dabei werden drei mögliche Ursachenkomplexe fokussiert: eine mangelnde Information über das Studium, bestimmte Studienwahlmotive und die Perzeption schlechter Berufsaussichten. Im Rahmen zweier Querschnittsbefragungen an den Universitäten Dresden und Bonn werden diese Bestimmungsgründe der Studienabbruchsabsicht zusammen mit anderen Ursachen (z.B. finanzielle Probleme, mangelnde Studienmotivation etc.) simultan analysiert. Es stellt sich heraus, dass den Faktoren 'Informiertheit' und 'perzipierte Berufsaussichten für Akademiker' durchaus eine bedeutsame Rolle bei der Erklärung der Studienabbruchsabsicht zukommt, während keine direkten signifikanten Einflüsse bestimmter Studienwahlmotive nachgewiesen werden können. Gewichtigster Prädiktor der Studienabbruchabsicht ist die mangelnde Studienmotivation, die ihrerseits von einer Vielzahl der analysierten studienspezifischen Faktoren abhängt (z.B. Leistungsprobleme bei selektiven Gruppen von Soziologie-Studierenden, subjektiv eingeschätzte Dauer des Studiums).

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Am 1. Januar 2011 treten die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft, womit das Zivil- und das Strafverfahren erstmals gesamtschweizerisch einheitlich geregelt werden. Exklusiv werden die neue ZPO und StPO in einem Band zusammengefasst und mit einschlägigen Nebenerlassen abgedruckt. Mit dem Einbezug des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowie dem Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes, insbesondere dem VwVG, deckt das Werk somit alle relevanten Bereiche des schweizerischen Prozessrechts ab. Die für Studium und Beruf geeignete Textausgabe ist mit wertvollen Querverweisen versehen, welche dem Benutzer die rasche Erschliessung der Zusammenhänge ermöglicht. In diesem Werk sind alle Gesetzestexte auf dem aktuellsten Stand (Stichtag: 1. Januar 2011). Enthalten sind insbesondere alle redaktionellen Änderungen der ZPO und StPO sowie die Änderungen durch das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) vom 19. März 2010 und durch das revidierte Scheidungsrecht. Enthalten sind auch die Änderungen der ZPO und des SchKG durch das revidierte Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, LugÜ). Ein unentbehrlicher Begleiter in allen Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren!

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Die Textausgabe enthält die in der Schweiz geltenden Rechtsquellen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht und bietet damit sowohl Studierenden als auch in der Praxis Wirkenden ein handliches Nachschlagewerk. Die Sammlung erfasst nebst dem aktuellen Gesetzestext des Internationalen Privatrechts (IPRG) auch das Lugano-Übereinkommen, das sowohl in seiner (voraussichtlich noch bis 31. Dezember 2010) geltenden als auch in der revidierten Fassung wiedergegeben wird. Weitere für die Schweiz relevante Staatsverträge werden vollständig oder auszugsweise abgedruckt. Eine übersichtliche, nach Sachgebieten gegliederte Zusammenstellung ermöglicht das rasche Auffinden der gesuchten Konventionen. Die für Studium und Beruf gleichermassen geeignete Textausgabe ist mit wertvollen Querverweisen versehen, welche dem Benutzer die rasche Erschliessung der Zusammenhänge ermöglicht. Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009; beim IPRG mit den Änderungen durch die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und durch das revLugÜ, mit Wirkung per 1. Januar 2011, sowie mit den Änderungen durch das Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung, mit Wirkung per 1. Januar 2010 (soweit bei Drucklegung bekannt).